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Digitale Gesundheitskarte per App: Ersatz für die Plastikkarte?

Nein, nach der Unterlage der gematik ersetzt keine App die eGK. Was die Karte kann, wie die App mit ihr zusammenwirkt und was bei Verlust zu tun ist, Stand November 2026.
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Inhalt

Die digitale Gesundheitskarte per App ist nach der gematik-Unterlage kein Ersatz für die Plastikkarte. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bleibt die Voraussetzung dafür, dass Sie die Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und die E-Rezept-App vollständig nutzen können.

Kurz beantwortet: Nein, nach der Unterlage der gematik ersetzt keine App die eGK. Die E-Rezept-App und die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen Sie mit Karte, PIN und CAN-Nummer. Die Karte dient zudem weiterhin als Ausweis in Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Unterlage ist undatiert, deshalb nennen wir hier keinen Stichtag. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eGK ist die Karte, die Sie als gesetzlich Versicherter von Ihrer Krankenkasse erhalten.
  • Die E-Rezept-App und die ePA werden laut gematik zusammen mit Karte und PIN genutzt.
  • Die Karte dient weiterhin als Nachweis gegenüber Praxen und Krankenhäusern.
  • Eine Pflicht zur App nennt die Unterlage nicht.
  • Ob Ihre Krankenkasse eine eigene App anbietet und welche Funktionen sie hat, klären Sie bei der Kasse.

Was kann die Karte heute?

Die gematik beschreibt die eGK in einer Übersichtsunterlage. Die folgende Tabelle fasst die dort genannten Funktionen zusammen. Die Unterlage nennt keinen Stand oder Veröffentlichungsdatum.

FunktionBeschreibung laut gematik-Unterlage
Kontaktloser DatenaustauschDie eGK hat eine NFC-Funktion, die zusammen mit einer PIN genutzt wird.
AusweisVersicherte weisen sich damit in Arztpraxen und Krankenhäusern aus, wenn sie zur Behandlung gehen.
Notfalldaten und MedikationsplanDie Karte dient der Speicherung dieser Angaben.
Elektronische PatientenakteMit Karte und PIN erhalten Sie Zugriff auf die ePA.
E-RezeptDie Karte ermöglicht das Einlösen von E-Rezepten.

Was ist der Unterschied zwischen Karte und App?

Die Karte ist ein physischer Datenträger mit Chip, den Ihre Krankenkasse ausstellt. Die App ist eine Anwendung auf Ihrem Smartphone, die Ihre Daten anzeigt oder Vorgänge auslöst. Nach der Unterlage der gematik werden E-Rezept-App und ePA zusammen mit der Karte genutzt. Die App ersetzt die Karte deshalb nicht.

Wer also von einer App spricht, die die Karte ablöst, meint in der Regel eine Anwendung, die auf die Karte angewiesen ist. Das gilt für die E-Rezept-App und für die Zugriffe auf die ePA gleichermaßen.

Wie nutze ich die App mit meiner Karte?

Die Nutzung hängt vom jeweiligen Angebot ab. Die Unterlage nennt die Grundvoraussetzungen, die Anmeldung erfolgt in der App selbst. Diese Schritte gelten im Überblick:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie eine eGK besitzen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen sie laut Unterlage automatisch aus.
  2. Halten Sie Ihre PIN bereit, die für die Nutzung der Karte erforderlich ist.
  3. Halten Sie die CAN-Nummer bereit. Die Anleitung der jeweiligen App zeigt, wo Sie die Nummer finden und wie Sie sie eingeben.
  4. Melden Sie sich in der App an und folgen Sie den Schritten der App, bis die Anwendung freigeschaltet ist.

Wenn die Anmeldung scheitert, prüfen Sie zuerst die Eingaben, insbesondere Karte, PIN und CAN-Nummer, und wenden Sie sich bei wiederholtem Fehlschlag an Ihre Krankenkasse. Ob eine Anwendung in Ihrer Krankenkasse bereits in dieser Form verfügbar ist, klärt die Krankenkasse. Der Stand der Umsetzung unterscheidet sich je Kasse.

Was bedeutet das für Studierende und Berufseinsteiger?

Die Frage nach Karte oder App stellt sich unabhängig vom Lebensabschnitt. Wer als Studierender oder Berufseinsteiger gesetzlich versichert ist, braucht die eGK bei seiner Krankenkasse. Ein Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis oder in eine andere Ausbildungsphase ändert an der Rolle der Karte nichts, sofern die gesetzliche Versicherung fortbesteht.

Was passiert, wenn ich keine Karte habe?

Ohne Karte und PIN lassen sich die Anwendungen nach der Unterlage nicht vollständig nutzen. Ein Ersatz für die Karte ist daher nicht mit einer App allein möglich. Bei Verlust oder Defekt wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die Sie zum weiteren Vorgehen berät.

Warum die Frage immer wieder auftaucht

Viele Versicherte wünschen sich, Ausweis, Rezepte und Gesundheitsdaten in einem Gerät zu haben. Der Gedanke liegt nahe, weil das Smartphone ohnehin dabei ist. Die Unterlage zeigt jedoch, dass die Karte technisch und organisatorisch die Grundlage bleibt, auf der die Anwendungen aufbauen.

Die Frage lässt sich deshalb nicht mit einer einfachen Ja-oder-Nein-Antwort für die Zukunft beantworten. Für heute gilt: Die Karte bleibt die Voraussetzung, und Apps ergänzen sie.

Worauf Sie bei einer Krankenkassen-App achten sollten

Wenn Ihre Krankenkasse eine App anbietet, lohnt sich ein Blick auf den Funktionsumfang, bevor Sie sich anmelden. Die Unterlage der gematik beschreibt die Grundlagen, nicht die einzelnen Apps der Kassen.

  • Welche Funktionen die App tatsächlich bietet, etwa Zugriff auf die ePA oder das Einlösen von E-Rezepten.
  • Welche Karte und welche Angaben die Anmeldung verlangt, und ob Sie diese zur Hand haben.
  • Wie die App mit Ihren Daten umgeht, und welche Datenschutzhinweise die Krankenkasse veröffentlicht.
  • Ob die App in Ihrem Alltag tatsächlich Wege spart, bevor Sie Zeit in die Einrichtung investieren.

Häufige Fragen

Kann ich in der Praxis nur mit dem Smartphone auftreten?

Nach der Unterlage bleibt die Karte der Nachweis in Praxen und Krankenhäusern. Ein Smartphone allein ist danach kein Ersatz. Im Zweifel fragen Sie die Praxis oder die Klinik, welche Nachweise sie verlangt.

Muss ich die App haben, um ein E-Rezept einzulösen?

Nein. Die Unterlage nennt die E-Rezept-App als eine Möglichkeit, die mit der Karte genutzt wird. Dass ein E-Rezept auch ohne App eingelöst werden kann, zeigt unser Ratgeber zum Einlösen ohne App.

Ist die App für die ePA Pflicht?

Die Unterlage nennt keine Pflicht zur App. Sie beschreibt, dass Sie die ePA mit Karte und PIN nutzen können. Ob Sie eine App verwenden möchten, bleibt Ihre Entscheidung. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Anwendung über das Smartphone nutzen oder ohne App auskommen.

Brauche ich für die Praxis immer das Smartphone dabei?

Nach der Unterlage ist das nicht vorgeschrieben. Die Karte selbst genügt als Nachweis in Praxen und Krankenhäusern. Wer die App nutzt, sollte das Gerät trotzdem aufgeladen dabeihaben, damit Sie im Bedarfsfall auf Ihre Angaben zugreifen können. Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ohnehin Ihre Karte und Ihre PIN, und beides sollten Sie deshalb zusammen aufbewahren.

Was passiert bei Verlust der Karte?

Melden Sie den Verlust Ihrer Krankenkasse, die Ihnen den weiteren Ablauf erklärt. Ohne Karte sind die Anwendungen eingeschränkt, deshalb sollten Sie die Kasse zügig informieren.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfen Sie, ob Sie eine eGK haben, und bewahren Sie Ihre PIN sicher auf.
  2. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Apps sie für die eGK anbietet.
  3. Nutzen Sie die Karte als Ihren Nachweis in Praxen und Krankenhäusern, bis eine App ausdrücklich dafür zugelassen ist.
  4. Lassen Sie sich bei Verlust oder Defekt von der Krankenkasse beraten.

Passend dazu

Quellen: Gematik: Übersicht zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), undatierte Unterlage.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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