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Chancenkarte: Wie das Punktesystem aufgebaut ist

Die Chancenkarte gibt es über Fachkraft oder Punkte. Die Werte stehen in einer Anlage zum Aufenthaltsgesetz. Hier siehst du die Merkmale und wo du prüfst.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Die Chancenkarte kann erteilt werden, wenn du als Fachkraft gelten oder im Punktesystem eine ausreichende Punktzahl erreichen kannst. Wer die Karte beantragen will, stößt schnell auf die Frage, wie sich die Punkte zusammensetzen. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau des Punktesystems nach dem Aufenthaltsgesetz, zeigt, welche Voraussetzungen daneben gelten, und sagt dir, wo die aktuellen Punktwerte stehen.

Kurz beantwortet: Die Chancenkarte nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes setzt voraus, dass du Fachkraft bist oder im Punktesystem eine ausreichende Punktzahl erreichst. Die Punktwerte und die Mindestpunktzahl stehen in der Anlage zum Gesetz und nicht im Gesetzestext selbst. Die Such-Chancenkarte gilt zunächst bis zu einem Jahr. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Chancenkarte kann erteilt werden, wenn du Fachkraft bist oder im Punktesystem eine ausreichende Punktzahl erreichst (§ 20a Absatz 3).
  • Die Merkmale und Punktwerte stehen in einer Tabelle in der Anlage zum Gesetz. Prüfe dort den aktuellen Stand, bevor du rechnest.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein (§ 20a Absatz 4).
  • Die Such-Chancenkarte gilt zunächst bis zu einem Jahr, eine Folge-Chancenkarte bis zu zwei Jahre (§ 20a Absatz 5).
  • Wer sich bereits in Deutschland aufhält, braucht einen Aufenthaltstitel nach einem anderen Abschnitt des Gesetzes (§ 20a Absatz 4).

Welche Voraussetzungen nennt das Gesetz?

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit. Nach § 20a Absatz 3 kann sie erteilt werden, wenn du eine Fachkraft bist (Nummer 1) oder wenn du nach der Tabelle in der Anlage eine ausreichende Punktzahl für die dort genannten Merkmale erreichst (Nummer 2). Beide Wege führen zur Karte, die Nachweise unterscheiden sich aber deutlich.

Für die Punktvariante muss eine im Ausland erworbene, staatlich anerkannte Berufsqualifikation oder ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss vorliegen. Die Qualifikation muss außerdem von einer fachkundigen inländischen Stelle bestätigt werden. Bei ausländischen Abschlüssen geschieht diese Bestätigung auf Antrag. Wie das Verfahren für deine Qualifikation abläuft, klärt die zuständige Stelle, und den Weg zur Bewertung beschreibt unser Ratgeber zur Ausländischen Hochschulabschluss anerkennen: Zuständige Stellen (in German).

Wie ist das Punktesystem aufgebaut?

Das Punktesystem bewertet mehrere Merkmale, die das Gesetz über den Verweis auf die Anlage festlegt. Die Punktwerte und die Mindestpunktzahl stehen dort in einer Tabelle. Sie können sich ändern, deshalb sollte die Tabelle immer die letzte Quelle sein, bevor du Unterlagen zusammenstellst. Ein Rechner aus dem Netz ersetzt sie nicht, weil er den Stand der Anlage möglicherweise nicht abbildet.

Die folgende Übersicht zeigt die Reihenfolge, in der du vorgehst. Jeder Schritt verweist auf die Stelle, an der du den verbindlichen Wortlaut findest.

SchrittWas du tustWo du nachsiehst
1Prüfe, ob du als Fachkraft gelten kannst§ 20a Absatz 3 Nummer 1
2Lege deine Qualifikation vor und lass sie von einer inländischen Stelle bestätigen§ 20a Absatz 4
3Ermittle deine Punkte anhand der MerkmaleTabelle in der Anlage zum Gesetz
4Prüfe Lebensunterhalt und Antragsweg§ 20a Absatz 4

Wenn du eine Zahl brauchst, nimm die Anlage als Quelle und lies das Merkmal Schritt für Schritt ab. Gehe die Punkte nicht aus dem Gedächtnis durch, weil Merkmale und Werte in früheren Fassungen anders lauteten.

In der Praxis heißt die Punktvariante, dass du deine Biografie in Zahlen übersetzt. Du listest deine Abschlüsse, deine Berufserfahrung und deine Sprachkenntnisse auf und ordnest jedes Merkmal der passenden Zeile der Tabelle zu. Notiere dabei bei jedem Punkt, welches Dokument ihn belegt. Diese kleine Übersicht ist oft der wertvollste Teil der Vorbereitung, weil sie zeigt, wo Lücken bestehen, bevor eine Behörde danach fragt.

Typische Fehler entstehen, wenn Unterlagen nicht zum Merkmal passen. Ein Zeugnis ohne Bestätigung, eine veraltete Tabelle aus einem Forum oder eine Rechnung, die auf die falsche Person lautet, bringen dich zurück an den Anfang. Prüfe deshalb jede Unterlage gegen den Wortlaut der Anlage, bevor du sie einreichst, und frag nach, wenn etwas unklar bleibt.

Achte außerdem auf die Gültigkeit deiner Unterlagen. Ein Abschluss, der ohne Bestätigung vorliegt, zählt für die Punktvariante nicht mit der Sicherheit, die du brauchst. Lass die Bestätigung deshalb früh anfordern, denn sie hängt vom Verfahren der zuständigen Stelle ab und kann Zeit beanspruchen, die du im Antrag nicht mehr hast.

Wie lange gilt die Chancenkarte?

Die Such-Chancenkarte gilt nach § 20a Absatz 5 zunächst bis zu einem Jahr. Eine Folge-Chancenkarte von bis zu zwei Jahren ist möglich, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Eine Folge-Chancenkarte gibt es nur, wenn keine andere Aufenthaltserlaubnis aus dem Abschnitt in Betracht kommt, und eine weitergehende Verlängerung als Chancenkarte ist ausgeschlossen.

Wenn du nach Ablauf erneut eine Such-Chancenkarte beantragen willst, musst du dich mindestens so lange im Ausland oder erlaubt im Inland aufgehalten haben, wie du zuvor mit einer Such-Chancenkarte da warst. Wer die Frist nicht einhält, riskiert, dass die neue Karte nicht erteilt wird.

Welche Nachweise solltest du vorbereiten?

Stell deine Unterlagen zusammen, bevor du den Antrag planst: Abschlussnachweise, die Bestätigung der Qualifikation durch die inländische Stelle, Sprachnachweise und Belege zum Lebensunterhalt. Welche Sprachnachweise gelten, hängt vom Antrag und von der zuständigen Stelle ab. Einen Überblick über Sprachtests findest du im Ratgeber Sprachnachweis fürs Studium (in German).

Für die Antragstellung im Detail, etwa Termine und Ablauf, lohnt sich der Blick in den Ratgeber Chancenkarte 2026: Voraussetzungen und Ablauf (in German). Dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf das Punktesystem.

Wer die Punktvariante prüft, sollte zusätzlich bedenken, dass die Chancenkarte keine dauerhafte Perspektive ist, sondern eine Suchphase mit klaren Grenzen. Plane deshalb von Anfang an, was nach dem Ablauf passieren soll, und prüfe frühzeitig, ob eine Arbeitsstelle oder ein anderer Titel die Karte ablösen kann.

Häufige Fragen

Kann ich die Chancenkarte mit einem ausländischen Hochschulabschluss beantragen?

Ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss ist eine der Möglichkeiten, die die Punktvariante voraussetzt. Ob dein Abschluss die Bedingungen erfüllt, bestätigt die fachkundige inländische Stelle. Eine Bewertung im Vorfeld hilft dir, die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Was bedeutet Fachkraft im Sinne der Chancenkarte?

Nach Nummer 1 kann die Karte erteilt werden, wenn du Fachkraft bist. Den genauen Begriff und die Nachweise bestimmt das Gesetz. Auskunft gibt die zuständige Stelle, bevor du Unterlagen einreichst.

Wie belege ich meine Merkmale im Punktesystem?

Wie du deine Merkmale nachweist, legt die zuständige Stelle fest. Lege die Tabelle der Anlage neben deine Unterlagen, damit du jedes Merkmal eindeutig belegen kannst. Fehlende Nachweise kosten meist mehr Zeit als eine gründliche Vorbereitung.

Gilt die Chancenkarte auch nach dem Studium?

Die Karte dient der Jobsuche und ist ein Weg neben anderen. Wer nach dem Studium in Deutschland bleiben will, findet passende Aufenthaltstitel im Ratgeber Nach dem Studium in Deutschland bleiben (in German).

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du als Fachkraft gelten kannst oder die Punktvariante nutzen willst.
  2. Hol dir die Anlage zum Gesetz und lies die aktuellen Merkmale und Werte selbst nach.
  3. Lass deine Qualifikation bei der zuständigen inländischen Stelle bestätigen, bevor du den Antrag stellst.
  4. Plane den Antrag mit Lebensunterhalt, Sprachnachweisen und dem Termin bei der zuständigen Stelle.

Passend dazu

Quellen: Aufenthaltsgesetz, § 20a: Chancenkarte (gesetze-im-internet.de) (Abruf November 2026) Auswärtiges Amt: Wird mein ausländischer akademischer Abschluss in Deutschland anerkannt? (Abruf November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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