Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Sie richtet sich an Menschen, die eine Qualifikation mitbringen oder nachweisen können, und sie ist für viele internationale Absolventinnen und Absolventen ein Weg, nach dem Studium im Land zu bleiben. Dieser Ratgeber beschreibt die Voraussetzungen nach dem Gesetzestext und den Ablauf, soweit er dort geregelt ist.
Kurz beantwortet: Die Chancenkarte nach § 20a Aufenthaltsgesetz kann erteilt werden, wenn du eine Fachkraft bist oder nach der Punktetabelle eine ausreichende Punktzahl erreichst. Dein Lebensunterhalt muss gesichert sein. Die Such-Chancenkarte gilt bis zu einem Jahr, die Folge-Chancenkarte bis zu zwei Jahre. Wortlaut laut Gesetzestext, Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Chancenkarte hat zwei Wege: Die Fachkraft mit Qualifikation oder die Punktevariante mit ausreichender Punktzahl.
- Für die Punktevariante muss ein im Ausland erworbener Abschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein Abschluss über eine deutsche Auslandshandelskammer vorliegen.
- Die Sprachanforderung lautet einfache Deutschkenntnisse oder Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
- Die Such-Chancenkarte gilt bis zu einem Jahr. Eine Folge-Chancenkarte kann bis zu zwei Jahre gelten, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
- Während der Chancenkarte darfst du im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Welche Voraussetzungen nennt § 20a Aufenthaltsgesetz?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Chancenkarte an zwei Wegen ausgerichtet. Der erste Weg verlangt, dass du eine Fachkraft bist. Der zweite Weg führt über die Punktetabelle in der Anlage zum Gesetz, die auf die Merkmale nach § 20b Abs. 1 verweist. Auf beiden Wegen musst du zusätzlich nachweisen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist.
| Voraussetzung | Was der Gesetzestext regelt | Hinweis für dich |
|---|---|---|
| Fachkraft oder Punkte | Fachkraft oder ausreichende Punktzahl nach der Anlage | Punkte je Merkmal stehen in der Anlage, nicht in § 20a selbst |
| Lebensunterhalt | Muss gesichert sein | Nachweis richtet sich nach den Angaben der Behörde |
| Abschluss (Punktevariante) | Ausländische Berufsqualifikation mit mindestens zwei Jahren Dauer, ausländischer Hochschulabschluss oder Auslandshandelskammer-Abschluss | Die Anerkennung wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt |
| Sprache (Punktevariante) | Einfache Deutschkenntnisse oder Englisch mindestens B2 | Nachweis über die zuständige Stelle |
Die Tabelle fasst den Wortlaut ohne Bewertung zusammen. Ob ein Abschluss aus Deutschland für die Punkte zählt, ergibt sich aus der Punktetabelle und nicht aus dem Absatz, der die Voraussetzungen nennt. Hier lohnt sich der Blick in die Anlage, die du im Gesetzestext findest.
Wie lange gilt die Chancenkarte?
Der Gesetzestext unterscheidet zwei Geltungsdauern. Die Such-Chancenkarte erlaubt die Suche nach einer Stelle für bis zu ein Jahr. Eine Folge-Chancenkarte kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, aber nur dann, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Eine weitergehende Verlängerung schließt das Gesetz aus.
Eine neue Such-Chancenkarte setzt voraus, dass du dich nach Ablauf der letzten Such-Chancenkarte mindestens so lange außerhalb oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hast, wie zuvor auf deren Grundlage. Maßgeblich ist nach dem Wortlaut die Dauer der vorherigen Such-Chancenkarte.
Was darfst du mit der Chancenkarte arbeiten?
Der Gesetzestext erlaubt eine Beschäftigung von durchschnittlich höchstens 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen. Damit bleibt die Suche nach einer qualifizierten Stelle möglich, ohne dass die Karte selbst eine Vollzeitbeschäftigung trägt. Wie sich das im Einzelfall auf Steuern und Sozialversicherung auswirkt, ist eine eigene Frage, die du getrennt klären solltest.
Wie läuft der Weg zur Chancenkarte ab?
- Prüfe, ob du als Fachkraft gilt oder ob du die Punktevariante erreichst. Dafür brauchst du die Anlage zu § 20a.
- Sichere die Nachweise für deinen Abschluss und deine Sprachkenntnisse, und lass sie von der zuständigen Stelle bestätigen.
- Weise nach, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist.
- Stelle den Antrag bei der Behörde, die für deine Situation zuständig ist. Ob du dich schon in Deutschland aufhältst, entscheidet mit, welche Stelle das ist, deshalb kläre es vorab.
Welche Unterlagen solltest du vorbereiten?
Der Gesetzestext nennt die Voraussetzungen, aber nicht jedes Formular im Detail, und genau dort entstehen in der Praxis die meisten Rückfragen. Damit du im Verfahren nicht ins Stocken gerätst, stellst du die Nachweise am besten in einem Ordner zusammen, den du sowohl digital als auch in Papierform bereithältst. Originale oder beglaubigte Kopien und, bei fremdsprachigen Dokumenten, Übersetzungen können verlangt werden.
- Gültiger Reisepass und, falls zutreffend, der bisherige Aufenthaltstitel.
- Nachweis deines Abschlusses und die Bestätigung der zuständigen Stelle über die Anerkennung.
- Sprachnachweis auf dem Niveau, das der Gesetzestext für deine Variante verlangt.
- Nachweis, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, etwa über einen Arbeitsvertrag, Einkünfte oder Mittel auf einem Konto.
- Bei einer Folge-Chancenkarte: Der Arbeitsvertrag oder das verbindliche Angebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, legt die zuständige Behörde fest. Frag vorab nach einer aktuellen Checkliste, weil sich Formulare und Anforderungen im Verwaltungsalltag ändern können.
Was die Chancenkarte nicht regelt
Die Chancenkarte ist kein Freibrief für jede Form der Beschäftigung, und ihre Grenzen solltest du kennen, bevor du eine Stelle annimmst. Frag dich vorab, ob die Stelle, die du im Blick hast, mit den Stundenvorgaben vereinbar ist. Sie erlaubt die Suche und eine begrenzte Nebentätigkeit im Rahmen der Stundenzahl aus § 20a, nicht mehr. Wer eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive sucht, braucht in der Regel einen anderen Titel, sobald eine qualifizierte Stelle gefunden ist. Diese Weiterentwicklung ist im Gesetz nicht als Automatik angelegt, sondern hängt an den Voraussetzungen des jeweiligen Titels.
Auch die Frage, wie sich die Chancenkarte auf Krankenversicherung und Rente auswirkt, beantwortet der Gesetzestext nicht. Dafür musst du gesondert klären, welche Versicherungspflicht bei deiner Beschäftigung entsteht.
Häufige Fragen
Ist die Chancenkarte dasselbe wie die Punkte-Berechnung?
Nein. Die Chancenkarte ist der Aufenthaltstitel, die Punkte sind ein Merkmal im Verfahren der Punktevariante. Wie du die Punkte berechnest, erklärt der Ratgeber zur Punkteberechnung in der Chancenkarte.
Brauche ich für die Chancenkarte ein Arbeitsangebot?
Für die Such-Chancenkarte nicht, sie dient gerade der Suche. Für eine Folge-Chancenkarte verlangt das Gesetz einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Wie lange kann ich nach dem Studium bleiben?
Die Such-Chancenkarte gilt bis zu ein Jahr. Eine Verlängerung ist nur über die Folge-Chancenkarte möglich, und auch sie ist zeitlich begrenzt. Danach kommen andere Aufenthaltstitel in Betracht, die du mit der Behörde klären solltest.
Gilt das auch für Menschen, die schon in Deutschland leben?
Der Gesetzestext unterscheidet Personen, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten. Für sie gelten nach dem Wortlaut zusätzliche Anforderungen an den bisherigen Aufenthaltstitel. Diese Frage prüfst du am besten gemeinsam mit der Ausländerbehörde.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Anlage zu § 20a und ermittle, ob du als Fachkraft gilst oder die Punktevariante brauchst.
- Kläre deine Abschlussanerkennung und deine Sprachnachweise.
- Plane die Finanzierung für die Suchzeit, damit du die Such-Chancenkarte ohne Druck nutzen kannst.
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Quellen: § 20a Aufenthaltsgesetz: Chancenkarte (gesetze-im-internet.de, Wortlaut abgerufen November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.