Die Frage, ob du ein Altersvorsorgedepot jetzt abschließen oder bis 2027 warten solltest, stellt sich nur scheinbar als Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt. Rechtlich ist sie zum großen Teil bereits beantwortet, denn die neuen, geförderten Verträge dürfen erst mit dem Jahreswechsel zertifiziert werden. Dieser Ratgeber ordnet ein, was vor dem 1. Januar 2027 überhaupt möglich ist, was Warten kostet und wann ein Abschluss nach altem Recht sinnvoll sein kann.
Kurz beantwortet: Ein Altersvorsorgedepot mit den neuen Zulagen lässt sich im Jahr 2026 nicht mehr abschließen: Die Zertifizierung solcher Verträge kann nach § 14 Abs. 7 AltZertG frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden, und Verträge nach bisherigem Recht dürfen zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr vertrieben werden. Die Entscheidung lautet daher: Riester-Neuabschluss 2026 oder Depot ab 2027. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.
- Neue Altersvorsorgedepots können frühestens zum 1. Januar 2027 zertifiziert werden, vorher gibt es kein Produkt mit den neuen Zulagen.
- Die Grundzulage soll bis zu 540 Euro im Jahr betragen, Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Ab 2027 gilt ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.
- Wer 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließt, behält nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses die alten Regeln, kann aber unwiderruflich auf die neuen Regeln umstellen.
- Die Zulage hängt an den Beiträgen eines Beitragsjahres. Ein Abschluss im Frühjahr 2027 statt im Januar verschiebt vor allem den Beitragsbeginn.
Kann ich ein Altersvorsorgedepot schon vor 2027 abschließen?
Nein, jedenfalls nicht mit Anspruch auf die neuen Zulagen. Das Gesetz ist beschlossen, doch die neuen Produkte brauchen eine Zertifizierung. Nach der konsolidierten Fassung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes kann diese Zertifizierung für Verträge, die auf den Änderungen beruhen, frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG, Fassung ab 1.1.2027). Die Zulagenregeln aus § 84 EStG in der neuen Fassung gelten ebenfalls ab 2027. Ein Vertrag, den dir ein Anbieter heute als Altersvorsorgedepot verkauft, kann deshalb höchstens eine Vorankündigung oder ein Vertrag nach bisherigem Recht sein.
Gleichzeitig endet die Vermarktung der alten Verträge. Verträge nach der bisherigen Fassung von § 5 AltZertG dürfen laut derselben Vorschrift mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr vertrieben werden (§ 14 Abs. 7 Satz 4). Wer 2026 noch abschließen möchte, hat also nur den klassischen Riester-Weg, und dieses Fenster schließt sich zum Jahresende.
Verliere ich Zulagen, wenn ich bis 2027 warte?
Für das Jahr 2026 gibt es keine Zulage nach neuem Recht, egal wie du dich entscheidest. Ab 2027 bemisst sich die Förderung nach den Beiträgen des jeweiligen Beitragsjahres. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Berechnung als beitragsproportional (Stand der Seite: 17. September 2026). Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nennt die Staffelung: 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro, 25 Prozent auf Beiträge zwischen 360,01 und 1.800 Euro, dazu einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige (BT-Drs. 21/4996, § 84 EStG).
Ein Rechenbeispiel zeigt, worauf es ankommt. Annahme: Du zahlst 2027 insgesamt 900 Euro Eigenbeitrag ein.
- Die ersten 360 Euro werden mit 50 Prozent gefördert, das sind 180 Euro.
- Die verbleibenden 540 Euro werden mit 25 Prozent gefördert, das sind 135 Euro.
- Die Grundzulage beträgt zusammen 315 Euro. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag wären es 540 Euro.
Wartest du bis zum Frühjahr 2027, ändert sich an diesen Sätzen nichts. Entscheidend ist, wie viel du im Beitragsjahr tatsächlich einzahlst. Ob ein Anbieter es zulässt, den Jahresbetrag in weniger Monaten zu leisten, regeln die Vertragsbedingungen. Wie die Zulage im Einzelnen entsteht, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot Zulage berechnen.
Was spricht für einen Riester-Abschluss noch in 2026?
Ein Neuabschluss nach altem Recht ist bis zum Jahresende möglich und nach den vorliegenden Regeln kein Weg in die Sackgasse. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten die bisherigen Regeln bis zum Beginn der Auszahlungsphase, und der Inhaber kann laut Beschlussempfehlung unwiderruflich erklären, dass für alle seine Verträge die neuen Regeln gelten (§ 52 Abs. 50a EStG, BT-Drs. 21/4996). Dagegen stehen die geringere Grundzulage von 175 Euro im Jahr nach § 84 EStG in der geltenden Fassung und die Bindung an ein Produkt, das der Gesetzgeber gerade ablöst.
| Aspekt | Riester-Abschluss 2026 | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Bisherige Fassung von § 5 AltZertG, Vertrieb endet zum 31.12.2026 | Neue Fassung, Zertifizierung frühestens ab 1.1.2027 |
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr (geltendes Recht, Stand November 2026) | Bis zu 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag |
| Mindestbeitrag | Mindesteigenbeitrag nach bisherigem Recht | 120 Euro im Jahr, damit überhaupt Zulage fließt |
| Auszahlungsbeginn ohne Vereinbarung | 62. Lebensjahr bei Verträgen von 2012 bis 2026 | 65. Lebensjahr bei Verträgen nach dem 31.12.2026 |
| Umstellung auf neue Regeln | Unwiderrufliche Erklärung möglich | Entfällt, gilt von Beginn an |
Die Tabelle fasst die Rechtslage zusammen und ersetzt keine Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen. Welche Kosten und Garantien ein Riester-Produkt hat, unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich.
Wann ist Warten die vernünftigere Wahl?
Warten ist nicht gleichbedeutend mit Nichtstun. Wer auf das neue Produkt zielt, nutzt die Zeit bis Januar für den Kostenvergleich und für die Frage, welcher Produkttyp zu seinem Risikoprofil passt. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und das Standarddepot sind unterschiedliche Konstruktionen. Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist nach Angabe der Rentenversicherung noch offen und könnte erst nach dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.
| Deine Situation | Eher Abschluss 2026 (Riester) | Eher Warten auf 2027 |
|---|---|---|
| Du hast bereits einen Riester-Vertrag | Kein neuer Abschluss nötig, Bestand prüfen | Option auf neue Regeln und Wechsel prüfen |
| Du bist unter 25 | Einmalbonus von 200 Euro ist erst ab 2027 Teil der Förderung | Bonus laut Beschlussempfehlung nutzbar |
| Du bist selbstständig | Förderberechtigung nach altem Recht eingeschränkt | Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert |
| Du willst Kosten und Anbieter vergleichen | Zeitdruck bis 31.12.2026 | Vergleich im Winter, Abschluss nach Verfügbarkeit |
Eine Entscheidungshilfe zu Kosten und Produkttypen bietet der Ratgeber Altersvorsorgedepot vergleichen. Die steuerliche Seite behandelt Altersvorsorgedepot und Steuern. Die Reform insgesamt erklärt der Ratgeber Riester-Reform 2027.
Häufige Fragen
Gibt es das Altersvorsorgedepot schon bei Banken?
Ein geförderter Vertrag nach neuem Recht kann erst ab dem 1. Januar 2027 zertifiziert werden. Anbieter können Angebote ankündigen, ein zulagenberechtigtes Depot nach neuem Recht gibt es vorher nicht. Frage beim Anbieter, auf welcher Rechtsgrundlage der Vertrag steht.
Muss ich einen bestehenden Riester-Vertrag kündigen, um das Depot zu nutzen?
Nein. Der Bestand läuft nach den alten Regeln weiter. Eine Kündigung vor der Auszahlungsphase kann eine schädliche Verwendung sein, bei der Zulagen zurückzuzahlen sind (§ 93 EStG). Die Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag ist dagegen keine schädliche Verwendung. Mehr dazu im Ratgeber Riester wechseln.
Lohnt sich der Abschluss im Januar 2027 statt später im Jahr?
Die Förderung folgt den Beiträgen im Beitragsjahr, nicht dem Abschlusstag. Wer im Jahr 2027 weniger einzahlt, erhält entsprechend weniger Zulage. Ein früherer Start erleichtert es, den Jahresbetrag zu erreichen.
Welche Rolle spielt mein Alter?
Unter 25-Jährige erhalten nach der Beschlussempfehlung einmalig 200 Euro zusätzlich. Wer älter ist, hat dafür mehr Zeit bis zum Auszahlungsbeginn, was für die Wahl des Produkts relevant sein kann.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du bereits einen Riester-Vertrag hast, und lies die Vertragsbedingungen zu Kosten, Garantie und Beitragsfreistellung.
- Lege fest, ob du ab 2027 sparen willst und mit welchem Jahresbeitrag, denn die Staffelung der Zulage hängt an diesem Betrag.
- Vergleiche die Anbieter im Dezember anhand von Kosten, Produkttyp und Wechselbedingungen. Eine persönliche Einschätzung kannst du bei Academycon einholen.
- Schließe nach der Zertifizierung ab Januar 2027 ab und prüfe, ob der Anbieter die Zulage automatisch beantragt.
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Quellen: Bundesrat, Drucksache 206/26 (Beschluss), Zustimmung zum Altersvorsorgereformgesetz vom 8. Mai 2026; Bundestag, Drucksache 21/4996, Beschlussempfehlung vom 25. März 2026; AltZertG, konsolidierte Fassung ab 1. Januar 2027, Stand November 2026; Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorgereformgesetz, Stand 17. September 2026; § 84 EStG.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.