Stipendiengeber können im Promotionsstipendium eine Familienzulage zusätzlich zum Grundstipendium zahlen, wenn du Kinder hast. Die Höhe hängt davon ab, aus welchen Mitteln dein Stipendium stammt und welche Richtlinien für die Förderung gelten.
Kurz beantwortet: Laut Übersicht der Heinrich-Böll-Stiftung vom Oktober 2026 beträgt die Familienzulage im BMFTR-geförderten Promotionsstipendium 155 Euro im Monat, im Förderprogramm des Auswärtigen Amts für Bildungsausländer 276 Euro. Eine Betreuungspauschale nennt die Übersicht nicht. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Familienzulage kommt zusätzlich zum Grundstipendium, das laut Übersicht bis zu 1.750 Euro im Monat beträgt.
- Im BMFTR-Programm beträgt die Familienzulage 155 Euro, im Programm des Auswärtigen Amts 276 Euro.
- Eine Betreuungspauschale nennt die geprüfte Übersicht nicht. Auch Behinderungs- oder Chancengleichheitszuschläge fehlen dort.
- Ein Kinderzuschlag wird ohne Betrag erwähnt. Die genaue Höhe steht in den Richtlinien des Stipendiengebers.
- Kindergeld läuft unabhängig vom Stipendium über die Familienkasse.
Wie hoch ist die Familienzulage im Promotionsstipendium?
Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht eine Übersicht zu den Stipendiensätzen für Promotionen mit Stand Oktober 2026. Sie unterscheidet zwei Förderlinien.
| Position | BMFTR-Förderung | Förderung Auswärtiges Amt |
|---|---|---|
| Grundstipendium (maximal) | 1.750 Euro pro Monat | 1.500 Euro pro Monat |
| Familienzulage | 155 Euro pro Monat | 276 Euro pro Monat |
| Studienkosten-/Forschungskosten-/Mobilitätspauschale | 100 Euro pro Monat | 100 Euro pro Monat |
| Zielgruppe | Deutsche, Bildungsinländer und EU-Angehörige | Bildungsausländer außerhalb der EU |
Quelle: Stipendienhöhe Promotion, Heinrich-Böll-Stiftung (Stand Oktober 2026). Verbindlich ist immer der Bescheid oder die Förderrichtlinie deines Stipendiengebers. Ältere Werte mit 1.450, 1.550 oder 1.650 Euro Grundstipendium sind überholt.
Gibt es eine Betreuungspauschale im Promotionsstipendium?
In der geprüften Übersicht nicht. Dort steht nur der Hinweis auf einen Kinderzuschlag, der ohne Betrag genannt wird. Eine Betreuungspauschale taucht nicht auf. Ob dein Stipendiengeber darüber hinaus Zuschläge für die Betreuung zahlt, steht in seinen Förderrichtlinien.
Frag deshalb direkt beim Werk nach, ob und in welcher Höhe es einen Kinderzuschlag oder eine Betreuungsleistung gibt. Eine Antwort in Schriftform hilft dir später bei der Planung.
Wie wirkt die Familienzulage in der Gesamtrechnung?
Annahme: BMFTR-Stipendium mit dem Höchstsatz von 1.750 Euro Grundstipendium, Familienzulage von 155 Euro, Pauschale von 100 Euro, ein Kind. Das ergibt 2.005 Euro im Monat aus dem Stipendium. Kindergeld von 259 Euro kommt hinzu, wenn du es beantragst. Insgesamt sind das 2.264 Euro im Monat, ohne Steuern und Abgaben. Ein möglicher Kinderzuschlag ist darin nicht enthalten, weil er nicht beziffert ist.
Wie das Stipendium steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist, erklärt der Ratgeber Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick. Das Gesamtbild mit Elterngeld und Stelle findest du im Ratgeber Promotion mit Kind: Stelle, Stipendium und Elterngeld.
Häufige Fragen
Muss ich die Familienzulage gesondert beantragen?
Das regelt der Stipendiengeber. Prüfe, welche Nachweise er für Kinder verlangt, bevor du den Antrag stellst.
Ist die Familienzulage für Bildungsausländer höher?
Nach der Übersicht ja: 276 Euro im Programm des Auswärtigen Amts gegenüber 155 Euro bei BMFTR-Mitteln. Das Grundstipendium ist dort allerdings mit maximal 1.500 Euro niedriger angesetzt.
Gilt das für alle Promotionsstipendien?
Nein. Die Übersicht bezieht sich auf die genannten Förderungen. Andere Stiftungen, Hochschulen oder Drittmittelprojekte haben eigene Regeln, die sich unterscheiden können.
Bekomme ich Kindergeld zusätzlich?
Ja, Kindergeld ist eine eigene Leistung über die Familienkasse und hängt nicht vom Stipendium ab. Der Betrag liegt 2026 bei 259 Euro pro Kind und Monat (§ 66 EStG).
So gehst du jetzt vor
- Lies dein Stipendium: Grundstipendium, Familienzulage und Pauschalen stehen im Bescheid oder in den Förderrichtlinien.
- Frag beim Stipendiengeber nach Kinderzuschlag und Betreuungsleistungen, wenn sie nicht genannt sind.
- Rechne deine Summe mit dem Beispiel aus diesem Ratgeber und prüfe die Steuern im Ratgeber zu Stipendien.
- Melde das Kindergeld bei der Familienkasse an, unabhängig vom Stipendium.
So liest du eine Übersicht zu Stipendiensätzen
Stipendiensätze werden häufig als Maximalwerte angegeben. Das Grundstipendium mit dem Zusatz „max.“ ist die Obergrenze, nicht ein garantierter Betrag. Dein tatsächlicher Satz richtet sich nach den Vorgaben deines Stipendiengebers.
- Grundstipendium: Die monatliche Grundförderung, in der Übersicht als Höchstsatz angegeben.
- Familienzulage: Der Zuschlag für Kinder, in der Übersicht ausdrücklich ausgewiesen.
- Pauschalen: Zuschläge für Kosten wie Forschung, Studium oder Mobilität, je nach Programm.
- Zielgruppen: Welche Gruppe gilt, bestimmt den Förderweg, der für dich passt.
Für wen gilt welche Förderlinie?
Die Übersicht trennt zwei Gruppen. Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie EU-Angehörige sind dem BMFTR-Programm zugeordnet. Bildungsausländer außerhalb der EU, die eine Promotion in Deutschland aufnehmen, sind im Programm des Auswärtigen Amts erfasst. Ob du zu einer dieser Gruppen gehörst und welche Zulassung dafür gilt, klärt der jeweilige Förderer.
Welche Nachweise brauchst du für die Familienzulage?
Die geprüfte Übersicht sagt dazu nichts. Die Nachweise regelt der Stipendiengeber. Frag nach, welche Form er akzeptiert, bevor du einreichst, und ob er Fristen für die Nachreichung setzt.
Warum die Richtlinie wichtiger ist als die Übersicht
Eine Übersicht fasst zusammen, sie ersetzt aber nicht den Förderbescheid oder die Richtlinie. Wenn sich Beträge ändern, gilt der Stand deines Bescheids. Speichere den Bescheid und jede schriftliche Antwort des Förderers, damit du bei Rückfragen eine Grundlage hast. Mehr zur Finanzierung der Promotion insgesamt steht im Ratgeber Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich.
Was du zusätzlich prüfen solltest
Eine Familienzulage ist nur ein Baustein. Lies außerdem die Förderbedingungen rund um die Laufzeit, denn sie entscheiden darüber, wie du mit Kind planst.
- Förderdauer: Wie lange das Stipendium läuft und ob eine Verlängerung möglich ist.
- Unterbrechung: Ob Zeiten ohne Förderung, etwa wegen Elternzeit, angerechnet werden.
- Berichte: Welche Nachweise über den Fortschritt verlangt werden und wann sie fällig sind.
- Steuern: Wie die Förderung versteuert wird. Die Grundlagen stehen im Ratgeber zu Stipendien.
Achte beim Vergleich auf den Stichtag. Die Übersicht ist mit Stand Oktober 2026 datiert, neue Förderrichtlinien können Beträge ändern. Mit diesen Punkten planst du realistischer, als wenn du nur die Summe aus der Übersicht betrachtest.
Was in deinem Antrag auf Familienzulage stehen sollte
Welche Angaben der Stipendiengeber verlangt, steht in seinem Formular. Unabhängig davon empfiehlt sich eine saubere Vorbereitung, damit der Antrag nicht an Formalien hängen bleibt.
- Angaben zum Kind: Name, Geburtsdatum und Verhältnis zu dir, mit den dafür verlangten Nachweisen.
- Zeitraum: Ab wann die Familienzulage gelten soll, passend zum Bewilligungszeitraum deines Stipendiums.
- Kontaktdaten und Bankverbindung, so wie sie im Stipendienvertrag hinterlegt sind.
- Eine Kopie des vollständigen Antrags und der Eingangsbestätigung, damit du den Stand nachweisen kannst.
Stimmen die Angaben mit den Stipendienunterlagen überein, verringert sich das Risiko von Nachfragen. Wenn sich Familienverhältnisse ändern, meldest du das ebenfalls zügig. Lege die Unterlagen in einem Ordner ab, damit du sie bei Rückfragen schnell findest.
Passend dazu
- Promotion mit Kind: Stelle, Stipendium und Elterngeld
- Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick
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- Stipendium im Studium finden: Arten, Anbieter und Voraussetzungen
Quellen: Stipendienhöhe Promotion, Heinrich-Böll-Stiftung (Stand Oktober 2026); § 66 EStG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.