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Neue Approbationsordnung: Was der Entwurf zum PJ vorsieht

Der Referentenentwurf zur Approbationsordnung legt den Beginn des PJ nach dem Zweiten Abschnitt fest. Was schon steht und was offen ist.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte bestimmt, wie das Medizinstudium und die praktische Ausbildung bis zur Approbation ablaufen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dafür einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt. Dieser Ratgeber zeigt, was der vorliegende Text zum Praktischen Jahr (PJ) festlegt, welche Angaben fehlen und woran du den Verfahrensstand erkennst.

Kurz beantwortet: Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums beginnt das Praktische Jahr erst nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Der Entwurf kündigt verpflichtende Vorgaben an, die die Allgemeinmedizin stärken sollen. Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Zu Dauer und Vergütung nennt dieser Beitrag keine Zahlen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Text ist ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und damit noch kein geltendes Recht.
  • Das Datum des Entwurfs steht im vorliegenden Text nur als Platzhalter.
  • Nach § 48 findet das PJ nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung statt.
  • Nach § 47 steht die Ausbildung am Patienten im Mittelpunkt, und die Studierenden sollen danach eigenständig versorgen können.
  • Verpflichtende Vorgaben sollen die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung im PJ stärker verankern.
  • Nach § 11 soll das PJ jährlich anonymisiert evaluiert werden, die Ergebnisse sind öffentlich bekanntzugeben.

Was ist eine Approbationsordnung und warum wird sie überarbeitet?

Die Approbationsordnung ist eine Verordnung des Bundes. Sie legt fest, welche Inhalte, Prüfungen und Ausbildungsabschnitte zur Approbation führen. Ein Referentenentwurf ist der Textvorschlag eines Ministeriums, bevor das Verfahren weiterläuft. Der Entwurf gibt also die Position des Ministeriums wieder, nicht das Ergebnis eines abgeschlossenen Verfahrens.

Nach dem Entwurf soll die Ausbildung stärker am Patienten orientiert sein. § 47 beschreibt das Ziel, das vorherige Studium zu vertiefen und die Kenntnisse auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Die Studierenden sollen nach dem PJ in der Lage sein, Patientinnen und Patienten eigenständig zu versorgen.

Wann beginnt das Praktische Jahr nach dem Entwurf?

Der Zeitpunkt des PJ ist im Entwurf klar festgelegt. Nach § 48 findet das Praktische Jahr erst nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung statt. Die folgende Tabelle ordnet die Regeln des Auszugs ein.

RegelungsbereichStand im EntwurfFundstelle
Ziele des PJAusbildung am Patienten, Vertiefung des Studiums, eigenständige Versorgung danach§ 47
Zeitpunktnach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung§ 48
Allgemeinmedizinverpflichtende Vorgaben zur Stärkung der Allgemeinmedizin und hausärztlichen Versorgung angekündigtAbschnitt B des Entwurfs
Evaluationjährlich anonymisiert, Ergebnisse öffentlich§ 11
Dauer, Tertiale, Vergütungin diesem Beitrag nicht beziffert§§ 49 bis 51

Wer das PJ plant, sollte also zwischen dem Zeitpunkt, der klar geregelt ist, und den Einzelheiten unterscheiden, die noch im Entwurf stehen. Die Einzelheiten zur Vergütung findest du im Überblick über die PJ-Aufwandsentschädigung nach Bundesland, der allerdings die aktuell geltenden Regeln erklärt und nicht den Entwurf.

Was bedeutet der Entwurf für die Allgemeinmedizin im PJ?

Der Entwurf kündigt verpflichtende Vorgaben an, die die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung im PJ und in den Prüfungen stärker verankern sollen. Wie diese Vorgaben im Einzelnen aussehen, etwa als feste Anteile oder als Lehrinhalte, steht in den Teilen des Entwurfs, die in diesem Beitrag nicht beziffert sind.

Für Medizinstudierende heißt das praktisch: Behalte den Verfahrensstand im Auge, bevor du deine Wahlstationen festlegst. Eine Übersicht zur Ausbildung rund um das PJ bietet unser Beitrag zum Medizinstudium mit Famulatur, PJ und Krankenversicherung.

Wie soll das PJ künftig überprüft werden?

Nach § 11 des Entwurfs ist die Ausbildung im PJ jährlich anonymisiert zu evaluieren. Die Ergebnisse sind öffentlich bekanntzugeben. Für Studierende ist das ein Instrument, um Rückmeldungen zu Ausbildungsstellen sichtbar zu machen. Ob und in welcher Form die Auswertung erfolgt, regelt der Entwurf nur im Grundsatz.

Was ist im Entwurf noch offen?

  • Der Wortlaut der §§ 49 bis 51 zu Dauer, Tertialen, Ausbildungsplan und Vergütung.
  • Das Datum des Entwurfs, das im vorliegenden Text nur als Platzhalter steht.
  • Der Stand im weiteren Verfahren, also die Beteiligung der Länder, des Bundesrates und das Inkrafttreten.
  • Die genaue Ausgestaltung der Vorgaben zur Allgemeinmedizin.

Wie unterscheidet sich das Verfahren von einem Gesetz?

Eine Verordnung wie die Approbationsordnung durchläuft ein anderes Verfahren als ein Parlamentsgesetz. Zuerst erarbeitet das zuständige Ministerium einen Entwurf. Häufig folgen danach Stellungnahmen von Verbänden, Fakultäten und Ländern. Erst am Ende steht die Veröffentlichung, und zwar im Bundesgesetzblatt. Die Stellungnahmen zeigen, an welchen Stellen die Beteiligten Änderungen fordern. Ob sie öffentlich einsehbar sind, entscheidet das Ministerium bei der Veröffentlichung.

Das bedeutet für dich: Ein Entwurf kann sich im weiteren Verfahren noch deutlich verändern. Wenn du dich auf einzelne Punkte verlässt, etwa auf die Zahl der Tage oder auf die Form der Allgemeinmedizin im PJ, warte mit wichtigen Entscheidungen, bis ein verbindlicher Text vorliegt.

Welche Fragen sollten Medizinstudierende jetzt klären?

  • Gilt meine Studienordnung weiter, oder wird sie an die neue Approbationsordnung angepasst?
  • Welche Anteile des PJ sind für die Allgemeinmedizin vorgesehen, sobald der Verordnungstext feststeht?
  • Wie werden Ausbildungsstellen im PJ evaluiert, und sind die Ergebnisse für Studierende einsehbar?
  • Wie ist die Aufwandsentschädigung im PJ in meinem Bundesland geregelt?

Eine Antwort auf diese Fragen gibt zuerst deine Fakultät oder das Prüfungsamt. Sie kennen den jeweiligen Stand und wissen, welche Regeln für deinen Jahrgang gelten. Ein Blick in die Ergebnisse der Evaluation kann später bei der Wahl von Ausbildungsstellen helfen, sobald sie veröffentlicht sind. Eine Übersicht zu Krankenversicherung und Studium bietet unser Beitrag zum Medizinstudium mit Famulatur, PJ und Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Ist die neue Approbationsordnung schon in Kraft?

Nein. Der vorliegende Text ist ein Referentenentwurf. Verbindlich wird die Regelung erst, wenn sie das Verfahren durchlaufen hat und veröffentlicht wurde. Den aktuellen Stand erfährst du beim Bundesgesundheitsministerium und im Bundesgesetzblatt.

Bekomme ich im PJ eine Vergütung?

Der Entwurf befasst sich in § 51 mit Geld- und Sachleistungen während des PJ. Konkrete Beträge nennt dieser Beitrag nicht, weil der entsprechende Wortlaut im vorliegenden Text fehlt. Die geltenden Aufwandsentschädigungen je Bundesland erklärt unser Beitrag zur PJ-Aufwandsentschädigung.

Gilt die Reform auch für Studierende, die bereits im PJ sind?

Dazu enthält der vorliegende Auszug keine Übergangsregel. Frag deshalb deine Fakultät oder das zuständige Prüfungsamt, welche Regel für deinen Jahrgang gilt, und bewahre deine Nachweise zu Ausbildungsabschnitten sorgfältig auf.

Was ist der Zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung?

Der Zweite Abschnitt ist die Prüfung, nach deren Bestehen das PJ beginnt. Der Entwurf knüpft den Zeitpunkt des PJ an diese Prüfung. Wer den Zweiten Abschnitt noch nicht bestanden hat, kann das PJ nach dem Entwurf noch nicht beginnen.

Wo finde ich den Stand des Verfahrens?

Referentenentwürfe veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium. Dort findest du auch den Hinweis, ob der Text weiter bearbeitet wird. Einen beschlossenen Stand nennt dieser Beitrag nicht.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies den Entwurf im Original und achte auf das Datum, das im Text bislang nur als Platzhalter steht.
  2. Prüfe, in welchem Studienabschnitt du dich befindest, und ob die Übergangsregel für deinen Jahrgang gilt.
  3. Kläre mit der Fakultät, welche Anforderungen an Wahlstationen und hausärztliche Anteile heute gelten.
  4. Informiere dich über die Vergütung im PJ bei deiner Landesbehörde oder deinem Krankenhaus.
  5. Verfolge den Verfahrensstand, bevor du langfristige Entscheidungen triffst.

Passend dazu

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Referentenentwurf Approbationsordnung für Ärzte (AEApprO), überarbeitete Fassung, undatiert

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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