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AOK Sachsen-Anhalt für Studierende: Beitrag 2026, ab 30 und Leistungen

Beitrag der AOK Sachsen-Anhalt für Studenten 2026: 142,87 € mit Pflege unter 23, freiwilliger Mindestbeitrag ab 30 und Leistungen. Stand Oktober 2026.

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Der Beitrag der AOK Sachsen-Anhalt für Studenten beträgt 2026 in der Krankenversicherung 112,09 € im Monat. Mit Pflegeversicherung sind es 142,87 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise 148,00 € (kinderlos ab 23). Gebiet: Sachsen-Anhalt. Die studentische Versicherung endet mit dem Semester des 30. Geburtstags, danach liegt der freiwillige Mindestbeitrag kinderlos bei 278,04 €.

Kurz beantwortet: Die Fakten zur AOK Sachsen-Anhalt für Studenten

AngabeWert
Zusatzbeitrag 20262,89 %
Öffnungregional: Sachsen-Anhalt
Studentische Versicherung unter 23 (KV und PV)142,87 € im Monat
Studentische Versicherung ab 23, kinderlos (KV und PV)148,00 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, kinderlos278,04 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, mit Kind270,13 € im Monat
Quelle und StandZusatzbeitrag laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 24.10.2026. Beiträge eigene Berechnung auf Basis der Rechengrößen 2026. Die Studierendenseite der AOK konnten wir am 25.10.2026 unter aok.de nicht abrufen, sie leitet auf eine andere Domain weiter.

Die Beträge gelten für die gesetzliche Pflichtversicherung als Student im Geschäftsgebiet der AOK. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und kann sich ändern, er wird in der Regel zum Jahreswechsel neu festgelegt. Verbindlich ist der Satz, den die AOK Sachsen-Anhalt selbst nennt. Die Beträge stammen aus der Krankenkassenliste und der Berechnung nach den Rechengrößen 2026.

Die AOK ist regional organisiert. Zuständig ist die AOK des Wohn- oder Studienorts, nicht automatisch die Kasse, die du von Zuhause kennst. Für einen Überblick über die Beiträge und die Zuständigkeit der AOK-Kassen steht der vorhandene Ratgeber AOK-Studentenkrankenversicherung bereit.

Was kostet die AOK Sachsen-Anhalt als Student?

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet keinen frei wählbaren Studententarif an, sondern die gesetzliche studentische Krankenversicherung (KVdS) mit einheitlicher Formel. Der Beitrag errechnet sich aus einer festen Bemessungsgrundlage von 855 € im Monat. Dieser Betrag setzt sich aus 475 € Grundbedarf und 380 € Wohnpauschale zusammen (§ 236 SGB V) und gilt auch dann, wenn du kein BAföG erhältst.

So ergibt sich der Beitrag 2026 im Einzelnen:

  1. Bemessungsgrundlage: 855,00 € im Monat (475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale).
  2. Basisbeitrag: 10,22 % von 855,00 € ergeben 87,38 €. Der Satz ist sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %.
  3. Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt: 2,89 % von 855,00 € ergeben 24,71 €.
  4. Krankenversicherung: 87,38 € plus 24,71 € ergeben 112,09 €.
  5. Pflegeversicherung: 30,78 € (3,6 %) unter 23 oder mit Kind, 35,91 € (4,2 %) kinderlos ab 23.
  6. Summe: 142,87 € unter 23 oder mit Kind, 148,00 € kinderlos ab 23.

Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag entspricht bei Studierenden 8,55 € im Monat. Wie der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den anderen Kassen liegt, zeigt die Tabelle im Beitrag Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen. Den Überblick über alle Kassen bietet der Hub Krankenkassen für Studierende: alle Kassen im Überblick.

Was gilt bei der AOK Sachsen-Anhalt ab 25 und ab 30?

Familienversicherung endet mit 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du als Student über einen Elternteil familienversichert sein, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Das gilt, solange dein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob höchstens 603 € (§ 10 SGB V). Verlängern lässt sich die Altersgrenze nur um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes oder Freiwilligendienstes, höchstens um zwölf Monate, nicht um Studienzeiten. Ab dem 23. Geburtstag fällt zudem der Pflegezuschlag für Kinderlose an, das sind 5,13 € mehr im Monat. Mehr dazu steht im Glossar unter Familienversicherung im Studium.

Studentische Versicherung endet mit 30

Die Pflichtversicherung als Student endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Eine Höchstzahl an Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr, maßgeblich ist die Altersgrenze. Das Ende mit dem Semester des 30. Lebensjahres und eine Verlängerung in bestimmten Fällen gelten nach § 5 SGB V und werden von der Kasse im Einzelfall geprüft. Details stehen in den Beiträgen Krankenversicherung als Student über 30 und Studieren mit 30.

Endet die studentische Versicherung, bleibst du in der Regel als freiwilliges Mitglied bei der AOK, sofern du keinen anderen Schutz nachweist. Dann gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. So ergibt sich der Mindestbeitrag 2026:

  1. Mindestbemessungsgrundlage: 3.955,00 € Bezugsgröße geteilt durch 3 ergeben 1.318,33 € im Monat.
  2. Krankenversicherung: ermäßigter Satz 14,0 % plus Zusatzbeitrag 2,89 % ergeben 16,89 %, das sind 222,67 €.
  3. Pflegeversicherung: 47,46 € (3,6 %) mit Kind, 55,37 € (4,2 %) kinderlos.
  4. Summe: 270,13 € mit Kind, 278,04 € kinderlos.

Bei höheren Einnahmen bemisst sich der Beitrag danach, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Was gilt für Werkstudenten und Minijobber bei der AOK Sachsen-Anhalt?

Ein Werkstudentenjob oder Minijob ändert an deiner Versicherung bei der AOK meist nichts, solange das Studium im Vordergrund steht. Entscheidend sind Wochenstunden und Verdienst.

KonstellationWirkung auf die Krankenversicherung
Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden während des SemestersDie studentische Versicherung läuft weiter. Mehr Stunden sind in der vorlesungsfreien Zeit erlaubt.
Unbefristete Beschäftigung über 20 WochenstundenAb dem ersten Tag entsteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Minijob mit einem Entgelt über 565 €, aber unter 603 € im MonatWenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist, ist eine studentische Versicherung möglich.

Zusätzliche Stunden am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind möglich, wenn die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen im Jahr befristet ist. Alle Jobs werden dafür zusammengerechnet. Die Einordnung im Detail beschreibt der Beitrag Werkstudent: 20-Stunden-Regel.

Welche Zusatzleistungen und Bonusprogramme nennt die AOK Sachsen-Anhalt für junge Versicherte?

Die AOK nennt auf ihrer Seite „Vorteile für Studierende“ mehrere Angebote. Wir geben sie hier ohne Wertung wieder, die Angaben stammen von der AOK und können sich ändern. Bonusprogramme mit Euro- oder Punktangaben nennt die Seite nicht.

  • Auslandskrankenversicherung: Zusatzversicherungen für Auslandsaufenthalte, angeboten zusammen mit Kooperationspartnern. Die Seite nennt keinen Beitrag. Voraussetzung ist der Abschluss einer Zusatzversicherung. Quelle: AOK, Vorteile für Studierende, abgerufen am 25.10.2026 (die Seite nennt kein Aktualisierungsdatum).
  • AOK-liveonline: Onlineseminare und Vorträge zu Themen wie Lernstress oder Zeitmanagement. Voraussetzung ist eine Versicherung bei der AOK. Die Seite nennt keinen Betrag. Quelle: AOK, Vorteile für Studierende, abgerufen am 25.10.2026 (ohne Aktualisierungsdatum).
  • Versicherungsbescheinigung für das Studium: Die AOK übermittelt den Krankenversicherungsnachweis über „Meine AOK“ automatisch an die Hochschule. Voraussetzung ist die Anmeldung im Portal und die Angabe der Hochschule. Quelle: AOK, Vorteile für Studierende, abgerufen am 25.10.2026 (ohne Aktualisierungsdatum).

Wie wechselst du zur AOK Sachsen-Anhalt?

Du meldest dich bei der AOK an, sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse. Die Fristen regelt § 175 SGB V:

  1. Wahlrecht: Du kannst deine Kasse frei wählen. Als Student musst du die Wahl spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht treffen.
  2. Antrag: Stelle den Antrag bei der AOK. Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung, die Bestätigung durch die bisherige Kasse folgt.
  3. Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wer im Januar kündigt, wechselt zum 1. April.
  4. Bindung: An die neue Kasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Das gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet, etwa mit dem Ende der Familienversicherung.
  5. Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du früher kündigen. Die Zwölf-Monats-Bindung spielt dann keine Rolle.

Ausführlich beschreibt das der Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.

Häufige Fragen

Gibt es bei der AOK Sachsen-Anhalt einen Studententarif?

Nein, die AOK bietet die gesetzliche studentische Krankenversicherung an. Der Beitrag folgt der gesetzlichen Formel und beträgt 2026 mit dem Zusatzbeitrag von 2,89 % für die Krankenversicherung 112,09 € im Monat, mit Pflegeversicherung 142,87 € beziehungsweise 148,00 €.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt 2026?

Er liegt laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bei 2,89 %. Auf die Bemessungsgrundlage von 855 € gerechnet sind das 24,71 € im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %.

Bis wann bin ich familienversichert?

Als Student bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob 603 €. Danach folgt in der Regel die studentische Versicherung, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

Was kostet die AOK mit 30?

Nach dem Ende der studentischen Versicherung liegt der freiwillige Mindestbeitrag 2026 bei 278,04 € im Monat für Kinderlose und bei 270,13 € mit Kind, jeweils mit Pflegeversicherung.

Kann ich als Werkstudent bei der AOK bleiben?

Ja, solange du während des Semesters höchstens 20 Wochenstunden arbeitest. Arbeitest du dauerhaft mehr, kann eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer entstehen.

Wann kann ich die AOK wieder verlassen?

Grundsätzlich nach zwölf Monaten Bindung, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags früher mit dem Sonderkündigungsrecht.

Quellen

Wenn du deine Situation einordnen willst, kannst du den Online-Check von Academycon nutzen.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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