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Familienversicherung im Studium

Familienversicherung im Studium 2026: Einkommensgrenze 565 Euro, Minijob 603 Euro, Altersgrenze 25 und was der KVdS vorgeht. Mit Beispiel und Quellen.

Definition

Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern bei gesetzlich Versicherten. Für Studierende zählt vor allem die Kinderregel bis 25 bei Ausbildung oder Studium. Die Familienversicherung geht der KVdS vor, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStandQuelle
Einkommensgrenze (Gesamteinkommen)565 Euro im Monat2026, amtlich§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Sonderfall nur Minijob603 Euro im Monat2026, amtlich§ 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V
Einkommensgrenze 2027590 Euro im MonatVerordnungsentwurf, nicht verbindlichSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027
Altersgrenze Kinder in Ausbildungbis 25 Jahregeltendes Recht§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V

Beispiel

Du hast im Monat 540 Euro Minijob und Zinserträge von 20 Euro. Dein Gesamteinkommen liegt damit bei 560 Euro, also unter 565 Euro. Die Familienversicherung bleibt bestehen, sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Kommt ein Einkommen über 565 Euro hinzu, endet die Familienversicherung in der Regel.

Verwandte Begriffe

KVdS, Minijob, Altersgrenze, Gesamteinkommen, Familienversicherung über den Ehepartner.

Weiterführende Beiträge

Quellen

§ 10 SGB V, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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