Definition
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern bei gesetzlich Versicherten. Für Studierende zählt vor allem die Kinderregel bis 25 bei Ausbildung oder Studium. Die Familienversicherung geht der KVdS vor, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensgrenze (Gesamteinkommen) | 565 Euro im Monat | 2026, amtlich | § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V |
| Sonderfall nur Minijob | 603 Euro im Monat | 2026, amtlich | § 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V |
| Einkommensgrenze 2027 | 590 Euro im Monat | Verordnungsentwurf, nicht verbindlich | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 |
| Altersgrenze Kinder in Ausbildung | bis 25 Jahre | geltendes Recht | § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V |
Beispiel
Du hast im Monat 540 Euro Minijob und Zinserträge von 20 Euro. Dein Gesamteinkommen liegt damit bei 560 Euro, also unter 565 Euro. Die Familienversicherung bleibt bestehen, sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Kommt ein Einkommen über 565 Euro hinzu, endet die Familienversicherung in der Regel.
Verwandte Begriffe
KVdS, Minijob, Altersgrenze, Gesamteinkommen, Familienversicherung über den Ehepartner.
Weiterführende Beiträge
- Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist
- Familienversicherung im Studium unter 25: Einkommensgrenze und Voraussetzungen
Quellen
§ 10 SGB V, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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