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Villigst-Studienstipendium: Bewerbung, Auswahl und Förderung

Das Studienstipendium des Evangelischen Studienwerks Villigst: Konfession, Studienstand, Fristen im März und September und das zweistufige Auswahlverfahren.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Das Studienstipendium des Evangelischen Studienwerks Villigst richtet sich an Abiturientinnen, Abiturienten und Studierende, die einer evangelischen Kirche angehören. Die Stiftung prüft Studienstand, Staatsangehörigkeit und Fristen genau, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Details.

Dieser Ratgeber erklärt Bewerbung, Auswahlstufen und Förderrahmen. Euro-Beträge übernehmen wir nur, wenn sie belegt und datiert sind.

Kurz beantwortet: Bewerben kannst du dich mit Abitur oder als Studierende, deren viertes Fachsemester zum Auswahlzeitpunkt nicht überschritten ist, mit Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche und mit einer EU-Staatsangehörigkeit. Die Fristen lauten 1. März (Wintersemester) und 1. September (Sommersemester), jeweils 24 Uhr. Die Förderung orientiert sich an den Bundessätzen (Stand Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Konfession: Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds- oder Beitrittslands. Studierende aus anderen EU-Staaten können gefördert werden.
  • Fristen: 1. März für das Wintersemester und 1. September für das Sommersemester, jeweils 24 Uhr. Für Gutachten zählt der Poststempel.
  • Auswahl in mehreren Stufen, mit einer Hauptauswahl in Haus Villigst in Schwerte: Zwei Tage mit Einzel- und Gruppengesprächen.
  • Förderung familienabhängig berechnet. Eine Euro-Summe nennen wir nicht, weil die uns vorliegenden Angaben keinen gesicherten Stand haben.

Wer kann sich bewerben?

Die Stiftung fördert Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studierende. Reine Masterstudiengänge, duale, Teilzeit- und Fernstudiengänge werden nach den Angaben nicht gefördert. Bei einem Doppelstudium gilt das zuerst begonnene Fach. Eine konkrete Note nennt die Stiftung nicht. Gefragt sind überdurchschnittliche Leistungen in Schule und gegebenenfalls im Studium.

MerkmalAnforderung laut Unterlagen
KonfessionZugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche, Ausnahmen in begründeten Fällen
StaatsangehörigkeitMitglieds- oder Beitrittsstaat der EU
StudienstandAbitur oder Studium, das vierte Fachsemester zum Auswahlzeitpunkt nicht überschritten
Studiengangkein reiner Master, kein duales, Teilzeit- oder Fernstudium
Leistungenüberdurchschnittlich, keine feste Note genannt

Bis wann musst du dich bewerben?

Die Frist für das Wintersemester endet am 1. März um 24 Uhr, die für das Sommersemester am 1. September um 24 Uhr. Für deine Unterlagen gilt der Termin um 24 Uhr, für Gutachten zählt der Poststempel. Die Angaben stammen aus einem Infoblatt einer Hochschule, dessen Stand nicht angegeben ist. Die Frist für das Wintersemester liegt rund sieben Monate vor dem Semesterbeginn im Oktober. Prüfe die Termine deshalb auf der Website der Stiftung, bevor du planst.

Wie läuft die Auswahl ab?

Die Auswahl hat drei Schritte. Zuerst werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Danach folgt die Vorauswahl an den Hochschulorten. Die Hauptauswahl findet im Anschluss statt. Zusätzlich brauchst du zwei Gutachten, ein fachliches und eines zu deinem gesellschaftlichen Engagement. Das Gespräch in Schwerte ist der wichtigste Termin im Verfahren. Plane Anreise und Übernachtung früh und bereite dich auf Einzel- und Gruppensituationen gleichermaßen vor. Einen Ablaufplan mit Themen nennen die geprüften Unterlagen nicht.

  1. Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit.
  2. Vorauswahl an den Hochschulorten, im Mai und Juni für das Sommersemester bzw. im Oktober und November für das Wintersemester.
  3. Hauptauswahl im Juli bzw. im Februar und März in Haus Villigst, Schwerte: Zwei Tage mit Einzel- und Gruppengesprächen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Stiftung berechnet die Förderung familienabhängig. Die Höhe orientiert sich an den Bundessätzen. Vollständige und richtige Angaben zu Einkommen und Familie sind die Grundlage jeder Berechnung. Eine Euro-Summe nennen wir hier nicht, weil die uns vorliegenden Angaben kein Datum tragen. Die aktuellen Sätze für Studierende stehen bei der Stiftung.

LeistungObergrenzeQuelle und Stand
Höchstsatz im Studiumbis 855 Euro monatlich, einkommensabhängig nach BAföG-RegelnHeinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026
Studienkostenpauschale300 Euro monatlich, einkommensunabhängigHeinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026
Förderung der Stiftungfamilienabhängig, ohne BetragInfoblatt, Abruf Oktober 2026

Annahme: Du erhältst den Höchstsatz und die Pauschale vollständig. Dann liegt die Obergrenze bei 1.155 Euro im Monat. Das ist keine Zusage. Die Stiftung rechnet familienabhängig, deshalb kann der tatsächliche Betrag deutlich darunter liegen.

Häufige Fragen

Kann ich mit einem Masterstudium bewerben?

Reine Masterstudiengänge sind laut Unterlagen nicht förderfähig. Ob dein Studienweg als Erststudium zählt, klärt die Stiftung im Einzelfall.

Was zählt bei einem Doppelstudium?

Maßgeblich ist das zuerst begonnene Fach. Wenn du zwei Fächer parallel studierst, bereite die Begründung für dein Gespräch vor und frag die Stiftung nach ihrer Einschätzung.

Was bedeutet das vierte Fachsemester für meine Bewerbung?

Zum Auswahlzeitpunkt darf das vierte Fachsemester nicht überschritten sein. Maßgeblich ist also die Lage bei der Auswahl, nicht bei der Einreichung. Kläre mit der Stiftung, ob dein Fall zählt, wenn dein Studium länger dauert.

Brauche ich eine Kirchenmitgliedschaft?

Verlangt wird die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Sprich die Ausnahme früh mit der Stiftung ab, damit du nicht erst im Auswahlverfahren davon erfährst.

Was passiert, wenn ich eine Frist knapp verpasse?

Die Unterlagen nennen dazu nichts. Wer eine Frist verpasst, sollte sofort bei der Stiftung nachfragen, statt auf eine Verlängerung zu hoffen. Schreib dir die Stichtage, Uhrzeiten und Poststempel-Regel für Gutachten direkt in den Kalender.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe auf der Website der Stiftung den passenden Stichtag (1. März oder 1. September).
  2. Kläre früh, welche zwei Gutachten du brauchst, und bitte die Gutachtenden rechtzeitig.
  3. Plane zwei Tage für die Hauptauswahl in Schwerte ein, falls du eingeladen wirst.
  4. Rechne deine Finanzierung mit der Obergrenze von 1.155 Euro als Rahmen, bevor du dich festlegst.

Passend dazu

Quellen: Hochschule Landshut, Infoblatt Evangelisches Studienwerk Villigst (Abruf Oktober 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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