Das Studienstipendium des Cusanuswerks richtet sich an junge Katholikinnen und Katholiken, die ihren Glauben leben. Gefördert werden Auszubildende, Studierende und Promovierende. Die Fristen unterscheiden sich je nach Gruppe.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Fristen der Bewerbungsaufruf nennt, welche Voraussetzungen gelten und wo die Angaben zu Förderbeträgen fehlen.
Kurz beantwortet: Das Cusanuswerk verlangt Glaubenszeugnis, sehr gute Leistungen und Engagement. Der Bewerbungsaufruf nennt Fristen für 2025, je nach Gruppe zwischen dem 1. Juni und dem 1. November. Konkrete Euro-Beträge stehen im Aufruf nicht. Als Rahmen gelten die Obergrenzen des Bundes: Bis 855 Euro im Studium plus 300 Euro Studienkostenpauschale (Stand Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert werden Auszubildende, Studierende und Promovierende. Für jede Gruppe gilt ein eigener Termin.
- Der Aufruf richtet sich an junge Katholikinnen und Katholiken, die ihren Glauben leben.
- Verlangt werden sehr gute Leistungen in Schule, Ausbildung und Universität. Eine Notengrenze nennt der Aufruf nicht.
- Zu Euro-Beträgen nennt der Aufruf keine Zahlen, nur eine Stipendienpauschale und BAföG-ähnliche Leistungen.
- Das Auswahlverfahren beschreibt der Aufruf nicht. Er verweist auf die Website des Cusanuswerks.
Wer kann sich bewerben?
Der Bewerbungsaufruf richtet sich an junge Katholikinnen und Katholiken, die ihren Glauben leben. Gefragt sind ein Glaubenszeugnis, Engagement, fachliche Exzellenz und gesellschaftliche Verantwortung. Eine Altersgrenze und Angaben zur Staatsangehörigkeit nennt der Aufruf nicht. Die Fristen hängen von deiner Gruppe ab.
| Gruppe | Bewerbungsfrist 2025 laut Aufruf |
|---|---|
| Auszubildende | 1. Juni |
| Studienanfängerinnen und Studienanfänger an Universitäten und Fachhochschulen | 1. Juli |
| Studierende an Universitäten und Fachhochschulen | 1. August |
| Studierende an Musikhochschulen | 1. August |
| Promovierende | 1. Juni und 1. November |
| Studierende an Kunst- und Kunsthochschulen | keine Selbstbewerbung möglich |
Die Fristen stammen aus einer Mitteilung vom 24. April 2025. Ob sie für 2026 unverändert gelten, musst du auf der Website des Cusanuswerks prüfen.
Welche Noten sind gefragt?
Der Aufruf verlangt sehr gute Leistungen in Schule, Ausbildung und Universität. Eine konkrete Notengrenze nennt er nicht. Wer unsicher ist, ob die eigenen Noten reichen, sollte beim Werk nachfragen und zugleich die Stärken im Engagement und im Glaubenszeugnis deutlich machen. Wie Auswahlgremien Leistungen bewerten, erklärt unser Beitrag Stipendium bewerben: So überzeugst du die Auswahlgremien.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Der Bewerbungsaufruf verweist für das Verfahren auf die Website des Cusanuswerks. Dort ist der Ablauf beschrieben. Wir geben hier keine Verfahrensschritte wieder, die wir nicht belegen können. Lies die Seite vor der Bewerbung vollständig, weil Unterlagen und Termine dort stehen. Achte auf deine Gruppe, denn die Fristen unterscheiden sich. Wer zwischen zwei Gruppen wechselt, etwa vom Studium in die Promotion, muss den Termin neu prüfen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Aufruf nennt eine Stipendienpauschale und BAföG-ähnliche Leistungen, aber keine Beträge. Wir übernehmen deshalb keine Euro-Summe des Werks. Als Rahmen gelten die Obergrenzen des Bundes für die Begabtenförderungswerke, laut Heinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026.
| Leistung | Obergrenze | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Höchstsatz im Studium | bis 855 Euro monatlich, einkommensabhängig nach BAföG-Regeln | Heinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026 |
| Studienkostenpauschale | 300 Euro monatlich, einkommensunabhängig | Heinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026 |
| Stipendienpauschale des Cusanuswerks | kein Betrag im Aufruf | Bewerbungsaufruf, Mitteilung vom 24.04.2025 |
Wie viel davon bei dir ankommt, hängt von deinem Einkommen und der Förderform ab. Die genaue Höhe klärt nur das Werk. Wie BAföG-Einkommen berechnet wird, zeigt unser Beitrag BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung erklärt.
Wer neben dem Studium jobbt, sollte die Auswirkungen auf Einkommen und Steuern früh prüfen. Eine Einordnung für Minijob, Werkstudium und Co. bietet unser Beitrag Nebenjob und Steuern: Das gilt für Minijob, Werkstudent und Co..
Häufige Fragen
Gibt es eine Altersgrenze?
Der Bewerbungsaufruf nennt keine Altersgrenze. Das betrifft vor allem Menschen, die später ins Studium einsteigen oder nach einer Ausbildung promovieren. Frag das Cusanuswerk direkt, wenn dein Weg nicht dem klassischen Muster folgt.
Gilt die Frist auch für Promovierende?
Laut Aufruf gelten für Promovierende zwei Termine, der 1. Juni und der 1. November. Auch hier gilt, dass du das Jahr auf der Website prüfen solltest.
Kann ich mich als Studierende an einer Kunsthochschule bewerben?
Laut Aufruf ist für Studierende an Kunst- und Kunsthochschulen keine Selbstbewerbung möglich. Wenn du dort studierst, kläre bei der Stiftung, ob andere Wege offenstehen.
Muss ich das Stipendium versteuern?
Ob ein Stipendium steuerpflichtig ist, hängt von Höhe und Art der Leistung ab. Den Überblick gibt unser Beitrag Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick. Im Einzelfall kann eine persönliche Prüfung nötig sein.
Was bedeutet das Glaubenszeugnis konkret?
Der Aufruf nennt das Glaubenszeugnis als Kriterium, beschreibt es aber nicht näher. Überlege, wie du deinen Glauben im Alltag lebst, und formuliere das konkret statt allgemein. Bei Unklarheiten hilft eine Nachfrage beim Werk, bevor du das Anschreiben schreibst.
Gibt es Förderung auch während einer Ausbildung?
Ja, Auszubildende gehören laut Aufruf zu den geförderten Gruppen. Für sie galt 2025 die Frist am 1. Juni. Ob dieser Termin 2026 gilt, prüfst du auf der Website des Cusanuswerks. Auch Engagement und Leistungen werden für Auszubildende nach denselben Kriterien geprüft.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe die Frist für deine Gruppe und kontrolliere, ob sie für 2026 unverändert gilt.
- Halte dein Glaubenszeugnis und dein Engagement schriftlich fest, bevor du mit dem Anschreiben beginnst.
- Stelle deine Zeugnisse aus Schule, Ausbildung oder Studium zusammen, weil der Aufruf sehr gute Leistungen verlangt.
- Lies auf der Website des Cusanuswerks das Auswahlverfahren nach, bevor du einreichst.
Passend dazu
- Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung: Bewerbung und Fristen
- Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung: Auswahl und Förderung
- Studienstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung: Was belegt ist
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Quellen: Cusanuswerk, Bewerbungsaufruf (Mitteilung vom 24.04.2025), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026), Cusanuswerk, Startseite (Abruf Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.