Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Promovierende, die sich für gesellschaftliches Engagement interessieren. Dieser Ratgeber zeigt die Zugangsregeln der Stiftung, das Verfahren über das Online-Portal und die Förderbausteine mit Stand Oktober 2026.
Kurz beantwortet: Die Heinrich-Böll-Stiftung nimmt Bewerbungen bis zum dritten Fachsemester an und wird ab dem 1. März 2027 nur noch für das Erststudium Bewerbungen annehmen. Die Fristen sind der 1. März und der 1. September. Die Richtwerte der BMFTR-Mittel betragen bis zu 855 Euro monatlich plus 300 Euro Studienkostenpauschale (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Fachsemester: Bewerbung im Erststudium bis zum 3. Fachsemester nach Angabe der Website.
- Änderung: Ab dem 1. März 2027 nimmt die Stiftung nur noch Bewerbungen für das Erststudium an.
- Fristen: 1. März und 1. September, die Registrierung im Portal ist ab sechs Wochen vor dem Stichtag möglich.
- Vorrang: BAföG-Empfänger und voraussichtliche Empfänger haben laut Website Vorrang, Erstakademikerinnen und Erstakademiker sollen sich ausdrücklich bewerben.
- Ausland: Ein komplettes Studium im Ausland wird nicht gefördert.
Wer kann sich bewerben und bis wann?
Die Website nennt als Zielgruppe deutsche und internationale Studierende. Die Bewerbung im Erststudium ist bis zum 3. Fachsemester möglich. Diese Grenze ist für dich besonders wichtig, wenn du bereits gewechselt hast oder einen Master anstrebst, denn die Stiftung nimmt dann keine Bewerbung mehr an. Ab dem 1. März 2027 gilt laut Website, dass nur noch Erststudierende zugelassen werden. Wer also später ins Studium startet, sollte den Termin früh prüfen.
| Punkt | Angabe laut Website | Stand |
|---|---|---|
| Studienphase | Erststudium bis zum 3. Fachsemester | Oktober 2026 |
| Änderung | ab 1. März 2027 nur Erststudium | Oktober 2026 |
| Frist 1 | 1. März | Oktober 2026 |
| Frist 2 | 1. September | Oktober 2026 |
| Auslandsstudium | komplettes Studium nicht gefördert | Oktober 2026 |
Wie läuft die Bewerbung über das Portal?
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Stiftung. Die Registrierung ist ab sechs Wochen vor dem Stichtag möglich. Danach vervollständigst du die Informationen und Dokumente im Portal und sendest die Bewerbung nach dem Upload ab. Zu den Unterlagen gehören laut Website unter anderem ein Fachgutachten und eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement. Plane also mindestens zwei Wochen für die Unterlagen ein, damit du den Stichtag sicher schaffst.
- Registriere dich im Portal sechs Wochen vor dem Stichtag, also spätestens Mitte Januar für den 1. März.
- Besorge das Fachgutachten und die Referenz zu deinem Engagement, bevor du hochlädst.
- Vervollständige alle Angaben im Portal und lade die Dokumente hoch.
- Sende die Bewerbung ab, bevor der Stichtag erreicht ist, und speichere die Bestätigung.
Wie wird ausgewählt, und welcher Vorrang gilt?
Laut Website haben Studierende Vorrang, die BAföG beziehen oder voraussichtlich beziehen werden. Außerdem sollen sich Erstakademikerinnen und Erstakademiker ausdrücklich bewerben. Das Auswahlverfahren selbst verweist die Stiftung auf eigene FAQ-Seiten zu Auswahlkriterien und Auswahlverfahren. Wir haben diese Seiten nicht vollständig ausgewertet und nennen deshalb keine Verfahrensstufen. Wenn du unsicher bist, frag bei der Stiftung nach, bevor du die Frist verpasst.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Startseite der Stiftung nennt keine Förderhöhe. Die Richtwerte für Begabtenförderungswerke mit BMFTR-Mitteln veröffentlichte die Heinrich-Böll-Stiftung selbst in einem PDF mit dem Stand Oktober 2026. Die Angaben gelten für das Studium und für die Promotion und sind die Richtwerte, mit denen du rechnen solltest.
| Förderbaustein (BMFTR-Mittel) | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Höchstsatz Studium | bis 855 Euro pro Monat | einkommensabhängig nach BAföG-Regeln |
| Studienkostenpauschale | 300 Euro pro Monat | einkommensunabhängig |
| Grundstipendium Promotion | bis 1.750 Euro pro Monat | Höchstsatz |
| Forschungskostenpauschale Promotion | 100 Euro pro Monat | Pauschale |
| Familienzulage Promotion | 155 Euro pro Monat | Zuschlag |
Annahme: Du bist im Erststudium im 2. Fachsemester, erhältst den vollen Höchstsatz von 855 Euro und die Studienkostenpauschale von 300 Euro. Annahme: Dein anrechenbares Einkommen führt zu keiner Kürzung. Dann ergeben sich 1.155 Euro pro Monat und 13.860 Euro im Jahr. Eine einkommensabhängige Kürzung senkt den Betrag entsprechend.
Passt die Stiftung zu deiner Lage?
Ein Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung passt, wenn du dich früh im Studium bewirbst, Erststudierende bist und Engagement nachweisen kannst. Es passt weniger, wenn du ein Auslandsstudium als Vollzeitstudium planst oder erst im Masterstudium einsteigst, denn dafür nimmt die Stiftung keine Bewerbung an.
- Eher passend: Du bist im Erststudium bis zum 3. Fachsemester und kannst die Frist einhalten.
- Eher weniger passend: Du willst im Ausland komplett studieren oder erst im Master bewerben.
Häufige Fragen
Kann ich mich im Masterstudium bewerben?
Nach den Angaben der Website richtet sich die Förderung an das Erststudium. Eine Bewerbung im Master ist danach nicht vorgesehen. Prüfe das für deinen Fall direkt bei der Stiftung, bevor du deine Planung darauf aufbaust.
Wann ist die nächste Frist?
Die Fristen sind der 1. März und der 1. September. Ab dem 1. März 2027 gilt der Hinweis zum Erststudium. Prüfe vor jeder Bewerbung die aktuelle Seite, weil sich Termine ändern können.
Muss ich ein Gutachten vorlegen?
Ja, laut Website gehört ein Fachgutachten zu den Unterlagen. Außerdem verlangt die Stiftung eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement. Kläre früh, wer das Gutachten schreiben kann, weil das oft am längsten dauert.
Bekommt man die Förderung auch ohne BAföG?
Ja, BAföG-Empfänger haben laut Website Vorrang, die Förderung ist aber nicht darauf beschränkt. Die Höhe des Höchstsatzes hängt dennoch von deinem Einkommen ab, weil er sich an BAföG-Regeln orientiert. Die Einordnung findest du im Ratgeber Stipendium im Studium finden: Arten, Anbieter und Voraussetzungen.
Wie sieht es mit Steuern auf das Stipendium aus?
Ob ein Stipendium steuerpflichtig ist und welche Sozialversicherung gilt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Übersicht findest du im Ratgeber Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick. Eine verbindliche Auskunft gibt das Finanzamt beziehungsweise deine Krankenkasse.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du im Erststudium bis zum 3. Fachsemester bist, und notiere den Termin 1. März oder 1. September.
- Registriere dich im Portal sechs Wochen vor dem Stichtag.
- Kläre das Fachgutachten und die Referenz zu deinem Engagement frühzeitig.
- Vergleiche die Förderung mit anderen Angeboten, etwa Friedrich-Ebert-Stiftung: Stipendium, Bewerbung und Förderung.
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Quellen: Heinrich-Böll-Stiftung, Bewerbung um ein Stipendium, Website (Stand Oktober 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.