Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt übernimmt für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte einen Teil der Krankheitskosten. Sie ist keine Vollkostenerstattung, deshalb musst du den Eigenanteil kennen, bevor du einen Tarif wählst. Dieser Ratgeber erklärt den Bemessungssatz, zeigt ein Rechenbeispiel und nennt die Stellen, bei denen du die verbindlichen Sätze erfragst.
Kurz beantwortet: Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt übernimmt für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte einen Anteil der Krankheitskosten. Als Regelsatz für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gelten 50 Prozent (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026). Maßgeblich ist das Landesrecht zur Beihilfe, die Berechnung unten ist eine Annahme. Den Rest deckst du in der Regel mit einer privaten Krankenversicherung ab. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfe ist keine Vollkostenerstattung. Sie übernimmt einen Anteil der beihilfefähigen Kosten, den Rest musst du absichern oder selbst tragen.
- Der Bemessungssatz hängt von deinem Status und deiner Familie ab. Die Prozentsätze stehen im Landesrecht zur Beihilfe.
- Als Regelsatz für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder nennen wir 50 Prozent (Sekundärangabe). Die Rechnung unten ist eine Annahme.
- Ob für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge gilt, zeigt dein Beamtenstatus. Das Ministerium der Finanzen beschreibt die Stellung im Beamtenverhältnis.
- Eine PKV ergänzt die Beihilfe. Ob sie passt, hängt von deinen Kosten und deiner Lebensplanung ab.
Was bedeutet der Bemessungssatz?
Der Bemessungssatz gibt an, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. In Sachsen-Anhalt regelt das Landesrecht zur Beihilfe diesen Satz. Ob es für Familien mit Kindern eine höhere Stufe gibt, prüfst du im Landesrecht. Die Sätze für Familien haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden. Wenn du sie brauchst, frage die Beihilfestelle schriftlich nach dem aktuellen Stand und lass dir die Antwort bestätigen.
Wie berechnest du deinen Eigenanteil?
Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Bemessungssatz, dem Betrag der Rechnung und den Leistungen deines Tarifs. Das Rechenbeispiel zeigt den Ablauf. Die Prozentzahl ist eine Annahme und nicht der Satz in Sachsen-Anhalt.
Annahme: Der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent, nur zur Veranschaulichung. Die Rechnung lautet 800 Euro.
- Beihilfefähige Kosten: 800,00 Euro.
- Beihilfeanteil bei 50 Prozent: 400,00 Euro.
- Rest, den du oder deine PKV tragen muss: 800,00 Euro minus 400,00 Euro gleich 400,00 Euro.
- Diesen Rest übernimmt dein Tarif je nach Erstattungssatz und Selbstbehalt. Was danach übrig bleibt, ist dein tatsächlicher Eigenanteil.
Wichtig ist, dass der Tarif nur auf den Restbetrag zahlt, nicht auf die gesamte Rechnung. Deshalb solltest du eine Musterabrechnung anfordern, bevor du dich festlegst.
Welche Rolle spielt die PKV?
Die PKV deckt den Rest der Beihilfe ab. Sie passt, wenn du Leistungen brauchst, die über den Beihilfeanteil hinausgehen, und wenn du die Beitragsentwicklung im Alter einplanst. Weniger passend ist sie, wenn du nur geringe Kosten erwartest und lieber auf einen festen Rahmen setzt. Die Abwägung hängt stark von deinem Einzelfall ab. Eine persönliche Einordnung ist bei Academycon möglich: So arbeiten wir.
Was ist anders als in Sachsen?
Das Landesrecht unterscheidet sich zwischen den Ländern. In Sachsen-Anhalt gibt es seit dem 1. Januar 2026 eine pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte, die jederzeit mit drei Monaten Frist widerrufbar ist (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026). Die Werte aus Sachsen gelten nicht für dich, wenn du in Sachsen-Anhalt beamtet bist. Die sächsischen Regeln zur Beihilfe findest du im Ratgeber Beihilfe in Sachsen, zum Vergleich mit den Regeln deines Landes.
Welche Unterlagen brauchst du für die Erstattung?
Wer Rechnungen zur Erstattung einreicht, erspart sich Nachfragen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die genauen Anforderungen legt die Beihilfestelle fest, dazu gehören in der Praxis meist die folgenden Punkte.
- Originalrechnungen mit Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung und Betrag.
- Belege zu Angehörigen, die du mit angibst, etwa Nachweise zu Einkünften des Ehepartners.
- Eine Kopie für deine eigenen Unterlagen, bevor du die Originale abgibst.
- Eine Erstattungsübersicht der Beihilfestelle, mit der du den Restbetrag gegenüber deiner PKV nachweisen kannst.
Reiche Erstattungen zügig ein und halte die Fristen der Stelle ein. Wenn du bei einzelnen Positionen unsicher bist, frage vorab nach, statt zu raten.
Häufige Fragen
Gibt es eine Einkommensgrenze für den Ehepartner?
Dazu haben wir für Sachsen-Anhalt keine geprüfte Regel. In Sachsen gilt eine Grenze nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Frage die Beihilfestelle, ob und ab welcher Grenze dein Ehepartner berücksichtigt wird.
Muss ich Beihilfe-Rechnungen selbst einreichen?
In der Regel ja. Die Einreichung läuft über die zuständige Stelle. Reiche Originalbelege ein und bewahre Kopien auf. Fristen und Formulare erfährst du bei der Beihilfestelle.
Ist die Beihilfe eine Vollkostenerstattung?
Nein. Die Beihilfe übernimmt einen Anteil, den Rest musst du absichern oder selbst tragen. Wer das nicht einplant, unterschätzt die Jahressumme oft deutlich.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine pauschale Beihilfe?
Die Regel gilt nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Ob sie für dich passt, klärt die Beihilfestelle.
Was ändert sich im Referendariat?
Im Referendariat hängt der Anspruch vom Status ab. Lies dazu den Ratgeber Lehramtsreferendariat in Sachsen-Anhalt: Bezüge, Beihilfe, Krankenkasse.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du beihilfeberechtigt bist und ob dein Ehepartner berücksichtigt wird.
- Frage die Beihilfestelle nach dem aktuellen Bemessungssatz und lass ihn dir schriftlich bestätigen.
- Rechne deinen Eigenanteil mit diesem Satz durch und vergleiche PKV-Tarife auf die Leistungen, die du brauchst.
- Bewahre Rechnungen und Belege geordnet auf, damit du jede Erstattung nachvollziehen kannst.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Glossar Beihilfe: Begriffe kurz erklärt
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Beihilfe in Sachsen: Bemessungssatz, Eigenanteil und PKV für Beamte
- Lehramtsreferendariat in Sachsen-Anhalt: Bezüge, Beihilfe, Krankenkasse
Quellen: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Information zur rechtlichen Stellung im Beamtenverhältnis (31. März 2026); Deutsche Beamtenversorgung: Pauschale Beihilfe (Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.