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Beihilfe in Sachsen: Bemessungssatz, Eigenanteil und PKV für Beamte

Wie die Beihilfe in Sachsen den Bemessungssatz bestimmt, was dein Eigenanteil ist und wann eine private Versicherung dazu passt. Mit Rechenbeispiel.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die Beihilfe in Sachsen übernimmt als Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung einen Anteil deiner Krankheitskosten. Den Rest musst du über eine Versicherung oder selbst absichern. Wie hoch dieser Anteil ist, regelt die Sächsische Beihilfeverordnung. Dieser Ratgeber erklärt den Bemessungssatz, den Eigenanteil und die Frage, wann eine PKV zur Beihilfe passt.

Kurz beantwortet: In Sachsen richtet sich die Beihilfe nach § 57 der Sächsischen Beihilfeverordnung. Für Beihilfeberechtigte mit Kindern gilt ein erhöhter Bemessungssatz. Ohne Kinder nennen wir 50 Prozent, mit einem Kind 70 Prozent (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026). Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze beihilfeberechtigt, die für 2026 bei 20.180 Euro liegt. Ob du eine pauschale Beihilfe wählen kannst, klärt die Beihilfestelle. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bemessungssatz legt fest, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Er steht in § 57 der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO).
  • Für Beihilfeberechtigte mit Kindern gilt ein erhöhter Bemessungssatz nach § 57 Absatz 3 Satz 1. Das bestätigt die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung.
  • Ehegatten werden nur berücksichtigt, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte unter der Grenze liegt. Die Grenze beträgt laut Verwaltungsvorschrift 20.180 Euro für 2026 und 21.290 Euro für 2027, jeweils vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen.
  • Ob du eine pauschale Beihilfe wählen kannst, klärt die Beihilfestelle, denn die Angaben dazu sind widersprüchlich.
  • Der Eigenanteil ist der Teil der Rechnung, den die Beihilfe nicht übernimmt. Diesen Rest deckst du über deinen PKV-Tarif ab oder trägst ihn selbst.

Wie hoch ist der Bemessungssatz in Sachsen?

Der Bemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent deiner beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. In Sachsen steht er in § 57 SächsBhVO. Die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung (Fassung 1. Juli 2025) nennt die Prozentsätze selbst nicht, sie verweist auf § 57. Für Beihilfeberechtigte mit Kindern sieht § 57 Absatz 3 Satz 1 einen erhöhten Satz vor, und zwar auch dann, wenn das Kind selbst beihilfeberechtigt ist. Bevor du mit konkreten Prozentzahlen rechnest, lies deshalb den Wortlaut von § 57 im Sächsischen Vorschriftensystem nach. Eine verlässliche Auskunft gibt zudem die zuständige Beihilfestelle.

PunktRegel in SachsenQuelle und Stand
BemessungssatzSteht in § 57 SächsBhVO, für Beihilfeberechtigte mit Kindern erhöht (Sekundärangabe: 50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent ab einem Kind)Verwaltungsvorschrift zur SächsBhVO, Fassung 1. Juli 2025
EhegattenBeihilfe nur bis zur Einkommensgrenze: 20.180 Euro für 2026, 21.290 Euro für 2027Verwaltungsvorschrift Nr. 4.2.4, vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen
Pauschale BeihilfeNicht geprüft, bei der Beihilfestelle erfragenJustizministerium Sachsen, Stand März 2024
Anspruch bei PKVBesteht nach § 80 Sächsisches Beamtengesetz, wenn du privat versichert bistJustizministerium Sachsen, Stand März 2024

Wie berechnest du deinen Eigenanteil?

Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Bemessungssatz, dem Betrag der Rechnung und den Leistungen deines Tarifs. Ein Rechenbeispiel macht den Ablauf sichtbar. Die Prozentzahl darin ist eine Annahme für ein Beispiel ohne Kinder. Den tatsächlichen Satz entnimmst du § 57 SächsBhVO.

Annahme: Der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent, nur zur Veranschaulichung. Die Rechnung lautet 1.000 Euro.

  1. Beihilfefähige Kosten: 1.000,00 Euro.
  2. Beihilfeanteil bei 50 Prozent: 500,00 Euro.
  3. Rest, den du tragen musst: 1.000,00 Euro minus 500,00 Euro gleich 500,00 Euro.
  4. Diesen Rest übernimmt dein PKV-Tarif je nach Erstattungssatz und Selbstbehalt. Was danach übrig bleibt, ist dein tatsächlicher Eigenanteil.

Ob dein Tarif den Rest vollständig oder nur teilweise erstattet, zeigt erst die Abrechnung. Deshalb lohnt es sich, bei deiner Versicherung eine Musterrechnung anzufordern, bevor du dich festlegst.

Pauschale Beihilfe oder individuelle Beihilfe?

Ob du eine pauschale Beihilfe wählen kannst, klärt die Beihilfestelle, denn die Angaben dazu sind widersprüchlich. Die pauschale Variante rechnet nicht jede Rechnung einzeln ab. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine Kosten im Jahr sind und welche Leistungen du regelmäßig brauchst. Eine pauschale Lösung ist deshalb nicht automatisch günstiger, du musst sie für deinen Fall nachrechnen.

Wann passt eine PKV zur Beihilfe und wann nicht?

Eine private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe. Sie passt, wenn du Leistungen brauchst, die über den Beihilfeanteil hinausgehen, und wenn du die Beitragsentwicklung im Alter einplanst. Sie passt weniger, wenn du nur wenige Behandlungen erwartest oder wenn deine Lebenssituation noch nicht planbar ist. Wer nicht beihilfeberechtigt ist, braucht eine andere Lösung. Wenn du deine Situation im Detail durchrechnen willst, hilft eine persönliche Beratung bei Academycon weiter: So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Gilt der erhöhte Satz auch, wenn mein Kind selbst beihilfeberechtigt ist?

Ja. Laut Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Beihilfeverordnung gilt der erhöhte Bemessungssatz nach § 57 Absatz 3 Satz 1 auch dann, wenn das Kind selbst beihilfeberechtigt ist. Prüfe im Einzelfall trotzdem deinen Bescheid, denn dort steht, welcher Satz für dich angewendet wurde.

Bekommt mein Ehepartner automatisch Beihilfe?

Nein. Die Beihilfe für Ehegatten hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab. Die Grenze lag laut Verwaltungsvorschrift für 2026 bei 20.180 Euro und steigt für 2027 auf 21.290 Euro, vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen. Liegt das Einkommen darüber, ist der Ehegatte nicht beihilfeberechtigt.

Ist die Beihilfe eine volle Kostenerstattung?

Nein. Die Beihilfe übernimmt nur einen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Den Rest musst du über eine Versicherung absichern oder selbst tragen. Wer das vergisst, unterschätzt oft die Summe, die im Jahr zusammenkommt.

Gilt die Beihilfe auch im Referendariat?

Ja, wenn du im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst und privat versichert bist. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis gilt dagegen die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr dazu findest du im Ratgeber Rechtsreferendariat in Sachsen.

Wer stellt die Beihilfe in Sachsen fest?

Die Merkblätter zur Beihilfe veröffentlicht das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen. Frage dort oder bei deiner Beihilfestelle nach, welche Unterlagen du einreichen musst und welche Fristen gelten.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Status: Bist du beihilfeberechtigt, und ist dein Ehepartner im Rahmen der Einkommensgrenze berücksichtigt?
  2. Lies § 57 SächsBhVO im Sächsischen Vorschriftensystem und rechne deinen Eigenanteil mit dem für dich geltenden Satz durch.
  3. Vergleiche die individuelle Beihilfe mit der pauschalen Beihilfe, falls du freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versichert bist.
  4. Lass dir Auskünfte der Beihilfestelle schriftlich geben, bevor du einen Tarif abschließt.

Passend dazu

Quellen: Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Beihilfeverordnung (Fassung 1. Juli 2025); Rechtsreferendare in Sachsen: Zusammenfassung des Justizministeriums (Stand März 2024); covago.de: Beihilfe der Anwärter je Land (Sekundärquelle, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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