Das Rechtsreferendariat in Sachsen ist der zweijährige praktische Teil deiner Juristenausbildung nach dem ersten Examen. Du arbeitest in Gerichten und Behörden und erhältst während dieser Zeit Ausbildungsbezüge. Wie hoch sie ausfallen, wie du krankenversichert bist und was ein Nebenjob bewirkt, hängt von deinem Rechtsstatus ab. Dieser Ratgeber sortiert die Antworten und nennt jeweils Stand und Quelle.
Kurz beantwortet: Im Rechtsreferendariat in Sachsen heißt die Vergütung Ausbildungsbezüge. Eine geprüfte Höhe nennen wir nicht, weil die letzte Angabe des Justizministeriums aus März 2024 stammt. Sonderzahlungen gibt es nicht. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, entscheidet dein Status. Entscheidend ist, ob du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung heißt in Sachsen Ausbildungsbezüge. Eine geprüfte Höhe nennen wir deshalb nicht; sie erfragst du beim zuständigen Oberlandesgericht.
- Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Jährliche Sonderzahlungen wie ein Weihnachtsgeld werden nicht gewährt.
- Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Im Beamtenverhältnis auf Widerruf gilt der Grundsatz der Eigenvorsorge. Bei einer privaten Versicherung besteht dann ein Anspruch auf Beihilfe.
- Ob du eine pauschale Beihilfe wählen kannst, klärt die Beihilfestelle, denn die Angaben dazu sind widersprüchlich.
- Anzurechnende Nebeneinkünfte können die Bezüge kürzen. Kläre das, bevor du einen Job annimmst.
Was bekommst du im Rechtsreferendariat in Sachsen?
Die Ausbildung findet in Sachsen entweder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Das Justizministerium nennt die Vergütung Ausbildungsbezüge und spricht nicht von Anwärterbezügen. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Dienstantritts. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, kommt ein Familienzuschlag hinzu. Ihn stellt das Landesamt für Steuern und Finanzen Dresden fest.
| Punkt | Regel in Sachsen | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Vergütung | Ausbildungsbezüge, Grundbetrag keine geprüfte Angabe (Höhe beim Oberlandesgericht erfragen) | Justizministerium Sachsen, Stand März 2024 |
| Familienzuschlag | Zusätzlich je nach Familienstand und Kindern, festgestellt vom Landesamt für Steuern und Finanzen Dresden | Justizministerium Sachsen, Stand März 2024 |
| Sonderzahlungen | Werden nicht gewährt | Justizministerium Sachsen, Stand März 2024 |
| Dauer | Zwei Jahre | Justizministerium Sachsen, Stand März 2024 |
| Kürzungen | Möglich bei Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung oder bei anzurechnenden Nebeneinkünften | Justizministerium Sachsen, Stand März 2024 |
Eine Zahl nennen wir nicht, weil sie aus einem Informationsblatt vom März 2024 stammt. Verlass dich deshalb nicht auf alte Richtwerte, sondern fordere die aktuelle Bezügemitteilung an, bevor du deine Finanzen planst. Für ein Netto-Beispiel verweisen wir auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (bmf-steuerrechner.de), weil die Lohnsteuer von Steuerklasse und Familienstand abhängt.
Wie bist du in Sachsen krankenversichert?
Die Antwort hängt davon ab, in welchem Status du startest. Deine Einstellungsunterlagen zeigen, ob du im Ausbildungsverhältnis oder als Beamtin oder Beamter auf Widerruf stehst. Die beiden Wege unterscheiden sich deutlich.
Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in diesem Status unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Es besteht also Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, und eine Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich. Bei Krankheit nennt das Ministerium Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, wenn das Ausbildungsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestand. Davor besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 47 SGB V. Mehr zu den Abläufen findest du im Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Hier gilt der Grundsatz der Eigenvorsorge. Du wählst in der Regel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei einer privaten Versicherung besteht nach § 80 des Sächsischen Beamtengesetzes ein Anspruch auf Beihilfe. Die Bezüge werden im Krankheitsfall weitergezahlt. Die Beihilfe ersetzt die Versicherung nicht vollständig, sie ergänzt sie. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Was gilt bei Krankheit, Verlängerung und Sonderurlaub?
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Krankheitszeiten werden in der Regel bis zu drei Monaten je Ausbildungsjahr angerechnet, darüber hinaus ist eine Verlängerung möglich. Sonderurlaub beträgt in der Regel sechs Monate und höchstens ein Jahr insgesamt. Während des Sonderurlaubs fließen keine Ausbildungsbezüge. Wenn du eine längere Auszeit planst, gehe so vor:
- Beantrage den Sonderurlaub bei deiner Ausbildungsstelle und lass dir den genauen Zeitraum schriftlich bestätigen.
- Prüfe, ob die gewünschte Dauer innerhalb der Obergrenze von einem Jahr liegt.
- Kalkuliere deine Ausgaben ohne Ausbildungsbezüge und kläre, wie du in dieser Zeit versichert bist.
- Kläre die Versicherung vor Beginn der Auszeit schriftlich mit deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer.
Darf ich im Rechtsreferendariat nebenbei arbeiten?
Das Justizministerium weist darauf hin, dass anzurechnende Nebeneinkünfte zu Kürzungen führen können. Ob ein bestimmter Job erlaubt ist und wie er angerechnet wird, hängt von den Vorgaben deiner Ausbildungsstelle ab. Wir nennen hier keine Freigrenze, weil wir dafür in den geprüften Quellen keinen belegten Wert gefunden haben. Frage deshalb vor der Zusage nach. Wer statt Jura ein Lehramt studiert hat, findet die Regeln für Lehrkräfte im Ratgeber Lehramtsreferendariat in Sachsen.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Rechtsreferendariat in Sachsen Weihnachtsgeld?
Nein. Das Justizministerium Sachsen schreibt, dass jährliche Sonderzahlungen nicht gewährt werden. Plane deshalb deine Ausgaben monatlich und rechne nicht mit einer Zahlung im Dezember.
Muss ich mich gesetzlich versichern?
Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Beamtenverhältnis auf Widerruf hast du die Wahl zwischen GKV und PKV, weil dort die Eigenvorsorge gilt. Welche Variante bei dir greift, steht in deinen Unterlagen.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Ob du eine pauschale Beihilfe wählen kannst, klärt die Beihilfestelle, denn die Angaben dazu sind widersprüchlich. Ob sie für dich passt, hängt von deinem Tarif und den Kosten ab, die du erwartest. Rechne deinen Fall deshalb vor dem Dienstantritt einmal konkret durch.
Entfällt die Rentenversicherung?
Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ist eine Befreiung von der Rentenversicherung nicht möglich, das nennt das Ministerium ausdrücklich. Im Beamtenverhältnis richtet sich die Alterssicherung nach dem Beamtenrecht und nicht nach der Rentenversicherung.
Was passiert, wenn ich die Zweite Staatsprüfung nicht bestehe?
Das Justizministerium nennt Kürzungen der Ausbildungsbezüge als mögliche Folge. Sprich bei Problemen mit der Prüfung früh mit deiner Ausbildungsstelle, damit du deine Finanzen rechtzeitig anpasst.
So gehst du jetzt vor
- Lies deine Einstellungsbestätigung und prüfe, ob du im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst.
- Kläre vor dem Dienstantritt deine Krankenversicherung. Bei einer PKV frage nach der Beihilfe und danach, ob du die pauschale Beihilfe wählen kannst.
- Lass dir vom Landesamt für Steuern und Finanzen Dresden den Familienzuschlag prüfen, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast.
- Frage deine Ausbildungsstelle nach der aktuellen Bezügetabelle und nach den Regeln zu Nebeneinkünften, bevor du einen Job annimmst.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Lehramtsreferendariat in Sachsen
Quellen: Rechtsreferendare in Sachsen: Zusammenfassung des Justizministeriums (Stand März 2024); Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Beihilfeverordnung (Fassung 1. Juli 2025).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.