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Lehramtsreferendariat Sachsen: Büge, Beihilfe und Versicherung

Der Anwärtergrundbetrag für Lehramtsanwärter in Sachsen steigt zum 1. April 2026 um 60 Euro. Wir zeigen, was dazukommt und was du zu Beihilfe und Versicherung klären solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer in Sachsen ein Lehramt studiert hat und den Vorbereitungsdienst am Studienseminar absolviert, erhält Anwärterbezüge. Wie viel davon am Monatsende bleibt, hängt vom Anwärtergrundbetrag, von Familienzuschlägen und von der Versicherung ab, die du wählst. Dieser Ratgeber ordnet die Zahlen des Landesamts für Schule und Bildung ein und zeigt, wie du die aktuelle Fassung prüfst.

Kurz beantwortet: Eine geprüfte Höhe des Anwärtergrundbetrags nennen wir für Sachsen nicht. Ab 1. April 2026 erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge um 60 Euro (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 SächsBesG). Familienzuschläge kommen je nach Familienstand und Kindern hinzu. Die Anwärterbezüge sind im Sächsischen Besoldungsgesetz in den Paragrafen 70 bis 75 geregelt. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anwärtergrundbetrag ist altersunabhängig und steigt zum 1. April 2026 um 60 Euro.
  • Familienzuschläge kommen dazu. Die Höhe der Stufen erfragst du beim LaSuB.
  • Die Beträge stehen in Anlage 9 zu Paragraf 72 des Sächsischen Besoldungsgesetzes, die Regeln in den Paragrafen 70 bis 75.
  • Netto bleibt deutlich weniger übrig. Für die Rechnung nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
  • Beihilfe und Krankenversicherung klärst du separat und schriftlich, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge für das Lehramt in Sachsen?

Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) nennt die aktuellen Beträge auf Anfrage.

PositionBetrag (monatlich)Gültig ab
Anwärtergrundbetrag (altersunabhängig)keine geprüfte Angabenicht angegeben
Erhöhung des Anwärtergrundbetrags60 Euro1. April 2026
Familienzuschlagkeine geprüfte Angabenicht angegeben

Quelle für die Erhöhung um 60 Euro: Dbb, aktuelle Besoldungstabelle Sachsen ab 1. April 2026. Frag beim LaSuB nach den aktuellen Werten.

Notiere dir vor dem Gespräch deine Fragen zu Betrag, Gültigkeit und Familienzuschlag, damit du alle Punkte schriftlich geklärt bekommst.

Was bedeutet das für deine Monatsrechnung?

Der Anwärtergrundbetrag ist der Ausgangspunkt, nicht das Nettogehalt. Steuern und Sozialabgaben ziehen einen erheblichen Teil ab, und Familienzuschläge verändern das Ergebnis. Für eine Netto-Rechnung nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de). Eigene Schätzungen sind schnell fehlerhaft, vor allem bei Freibeträgen und Familienmerkmalen.

Welche Regeln gelten für die Anwärterbezüge in Sachsen?

Die Anwärterbezüge stehen im Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG). Die Paragrafen 70 bis 75 regeln die Bezüge der Anwärter, der Anwärtergrundbetrag ist in Paragraf 72 geregelt. Die Beträge selbst stehen in Anlage 9 zu Paragraf 72 Absatz 1. Die Fassung im Landesrecht Sachsen trägt den Stand 11. Juli 2023. Ob spätere Anpassungen gelten, klärst du beim LaSuB, weil sich Beträge bei Besoldungsanpassungen ändern.

Wie bist du in Sachsen krankenversichert?

Als Beamter auf Widerruf bist du in der Regel beihilfeberechtigt. Dann stellt sich die Frage, ob eine private Krankenversicherung zur Beihilfe passt oder ob du gesetzlich versichert bleibst. Die Präsentation des LaSuB enthält zu Beihilfe und Krankenversicherung keine Angaben. Die Punkte musst du deshalb gesondert klären.

  • Mit PKV und Beihilfe zahlst du meist nur einen Teil der Kosten selbst, den Rest deckt dein Tarif. Der Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheitsprüfung ab.
  • Mit der gesetzlichen Versicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, und der Dienstherr beteiligt sich in der Regel.
  • Private Versicherer nehmen Vorerkrankungen oft nur mit Zuschlägen oder Ausschlüssen auf. Das ist gerade in der Ausbildungsphase wichtig.

Die Grundlagen zu den Systemen erklärt Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe. Eine persönliche Einordnung für deinen Fall ersetzt das nicht. Wie Academycon dabei vorgeht, steht hier: Wie Academycon arbeitet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gehalt im Lehramtsreferendariat in Sachsen?

Der Anwärtergrundbetrag ist ein Bruttobetrag, dessen Höhe für Sachsen hier nicht beziffert ist. Hinzu kommen Familienzuschläge, falls sie für dich gelten. Das ist die Bruttoangabe. Netto bleibt deutlich weniger, deshalb rechne mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen nach.

Gilt der Betrag für alle Lehrämter?

Laut Präsentation gelten die Angaben für die Lehrämter an Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsschule und SOP. Ob es Besonderheiten für einzelne Schularten oder Fächer gibt, klärst du beim LaSuB. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist nur eingeschränkt sinnvoll, weil die Regeln je Land unterschiedlich sind. Hilfreich ist etwa der Blick auf Lehramtsreferendariat Saarland: Bezüge, Beihilfe und Versicherung, ohne die Werte zu übertragen.

Bekomme ich einen Familienzuschlag, wenn ich verheiratet bin?

Familienzuschläge hängen von Familienstand und Kindern ab. Die Höhe der Stufen erfragst du beim LaSuB. Welche Stufe für deine Situation gilt, bestätigt dir die zuständige Besoldungsstelle schriftlich.

Was sind vermögenswirksame Leistungen im Referendariat?

Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Dienstherrn, die in einen Vermögensbildungsvertrag fließen. Die Höhe erfragst du beim LaSuB. Ob du sie erhältst, hängt von deinem Antrag ab, deshalb lohnt die Nachfrage beim Start.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies Anlage 9 zu Paragraf 72 des Sächsischen Besoldungsgesetzes in der aktuellen Fassung.
  2. Frag beim LaSuB schriftlich nach dem aktuellen Stand der Anwärterbezüge für dein Lehramt und deine Familiensituation.
  3. Rechne dein Nettogehalt mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen nach.
  4. Kläre Beihilfe und Krankenversicherung, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Fassung laut Landesrecht Sachsen, Stand 11. Juli 2023; dbb: Aktuelle Besoldungstabelle Sachsen ab 1. April 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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