Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz bekommen im Krankheitsfall keine volle Leistung einer Krankenkasse, sondern Beihilfe vom Dienstherrn. Beihilfe ist eine Teilkostenerstattung. Welchen Anteil der Dienstherr übernimmt, legt der Bemessungssatz fest. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Satz gilt, was der Eigenanteil bedeutet und wann eine private Krankenversicherung zur Beihilfe passt.
Kurz beantwortet: In Rheinland-Pfalz regelt die Beihilfenverordnung, welcher Anteil der Krankheitskosten vom Dienstherrn getragen wird. Die Bemessungssätze stehen in den Paragrafen 57 und 58 und richten sich nach Familienstand und Kinderzahl. Den Rest deckst du meist über eine PKV ab. Zuständig ist das Landesamt für Finanzen. Als Regelsatz für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gelten 50 Prozent (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026). Stand: Oktober 2026, Verordnung in der Fassung ab 1. Januar 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz richtet sich nach der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz. Die Bemessungssätze stehen in den Paragrafen 57 und 58 (Stand der Lesefassung: 1. Januar 2025).
- Der Bemessungssatz gibt an, welcher Anteil der beihilfefähigen Kosten übernommen wird. Er hängt von Familienstand und Kinderzahl ab.
- Den nicht übernommenen Rest, den Eigenanteil, deckst du in der Regel über einen Beihilfe-Ergänzungstarif der PKV ab.
- Das Landesamt für Finanzen bearbeitet die Beihilfeanträge und stellt die Vordrucke bereit.
- Ob eine PKV zur Beihilfe passt, hängt von Gesundheit, Alter, Familienplanung und Laufbahn ab. Eine gesetzliche Versicherung kann in manchen Konstellationen passender sein.
Wie wird der Bemessungssatz in Rheinland-Pfalz festgelegt?
Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz unterscheidet verschiedene Gruppen von Berechtigten. Für aktive Beamtinnen und Beamte, für Beamte auf Widerruf und für Familienangehörige gelten jeweils eigene Sätze. Sie stehen in den Paragrafen 57 und 58. Wichtig ist: Der Satz wird nicht auf alle Kosten angewendet, sondern nur auf die beihilfefähigen Aufwendungen, also auf die Posten, die die Verordnung als erstattungsfähig anerkennt.
Die 50 Prozent sind eine Sekundärangabe (covago.de). Die Prozentsätze für weitere Gruppen entnimmst du direkt dem aktuellen Verordnungstext, weil Verordnungen geändert werden. Eine Lesefassung, die auf der Website des Landes veröffentlicht ist, kann außerdem hinter der amtlichen Fassung zurückliegen. Prüfe deshalb vor einer Entscheidung immer den Stand.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Beihilfe in Rheinland-Pfalz?
Der Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den weder die Beihilfe noch eine Versicherung übernimmt. Er entsteht aus drei Größen. Das sind die beihilfefähigen Kosten, der Bemessungssatz und die Leistungen deines Krankenversicherungstarifs. Das folgende Schema zeigt, wie du den Betrag für eine einzelne Rechnung nachvollziehen kannst.
| Schritt | Was du prüfst | Wo du nachsiehst |
|---|---|---|
| 1 | Sind die Posten der Rechnung beihilfefähig? Grundlage sind Gebührenordnungen wie die GOÄ oder GOZ. | Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz |
| 2 | Welcher Bemessungssatz gilt für deinen Familienstand und deine Kinder? | Paragrafen 57 und 58 |
| 3 | Welcher Betrag wird als Beihilfe ausgezahlt, und welcher Rest bleibt offen? | Beihilfebescheid des Landesamts für Finanzen |
| 4 | Übernimmt dein PKV-Tarif oder Ergänzungstarif den Rest ganz, teilweise oder gar nicht? | Versicherungsbedingungen deines Tarifs |
Rechenbeispiel. Annahme: Eine beihilfefähige Rechnung beträgt 1.000 Euro, der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent. Die Zahl dient nur der Veranschaulichung. Dann übernimmt die Beihilfe 500 Euro. Die anderen 500 Euro bleiben als Eigenanteil, es sei denn, ein Tarif übernimmt sie. Bei einem höheren Satz für deine Familie fällt der Rest entsprechend kleiner aus.
Wann passt eine PKV zur Beihilfe, und wann passt sie nicht?
Die PKV ergänzt die Beihilfe, sie ersetzt sie nicht. Das macht sie vor allem dann interessant, wenn du den Eigenanteil über einen Tarif abdecken willst. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab. Beide Seiten sind wichtig:
- Eher passend ist eine PKV, wenn du gesund bist, früh in die Versicherung eintrittst und den Eigenanteil mit einem Ergänzungstarif gut abdecken willst.
- Eher unpassend kann sie sein, wenn Vorerkrankungen vorliegen, die Gesundheitsprüfung Zuschläge oder Ausschlüsse nach sich zieht, oder wenn du die Beitragsentwicklung im Alter nicht tragen kannst.
- Eine gesetzliche Versicherung kann in bestimmten Konstellationen die bessere Wahl sein. Die Regeln dafür hängen stark vom Status ab und sollten vorab geklärt werden.
Eine allgemeine Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Wenn du deinen Fall durchrechnen willst, lass dich vor einer Entscheidung persönlich beraten. Wie Academycon dabei vorgeht, steht hier: Wie Academycon arbeitet.
Welche Rolle spielt die Beihilfe für Anwärter im Vorbereitungsdienst?
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gehören in der Regel zu den Beihilfeberechtigten. Weil ihre Bezüge deutlich unter denen einer späteren Beamtin auf Probe liegen, stellt sich die Frage, ob eine volle PKV leistbar ist oder ob ein Anwärtertarif passt. Die Antwort hängt vom Bemessungssatz ab, der für Anwärter im Verordnungstext gesondert geregelt sein kann. Lies deshalb den Teil zu den Anwärtern im aktuellen Text, bevor du dich festlegst. Mehr zur Beihilfe in der Ausbildung findest du unter Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Häufige Fragen
Wer bearbeitet Beihilfeanträge in Rheinland-Pfalz?
Die Beihilfe wird in Rheinland-Pfalz vom Landesamt für Finanzen bearbeitet. Dort findest du auch die Vordrucke für den Antrag. Reiche die Belege mit dem Antrag ein, damit die Bearbeitung zügig läuft. Eine Rückfrage bei der Beihilfestelle klärt offene Punkte oft schneller als eine Recherche im Netz.
Bekomme ich Beihilfe automatisch?
Nein. Beihilfe wird auf Antrag gewährt, und zwar mit Originalbelegen oder Kopien, je nach Verfahren. Wer die Frist oder die Form verpasst, verliert Geld. Lege dir deshalb eine einfache Ablage an und reiche Rechnungen zeitnah ein.
Kann ich Beihilfe und eine gesetzliche Krankenversicherung kombinieren?
In der Regel nicht im selben Umfang. Wer gesetzlich versichert bleibt, erhält meist einen Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag statt Beihilfe. Die genaue Regel hängt von der Laufbahn und vom Status ab. Kläre das schriftlich, bevor du dich für einen Weg entscheidest.
Was passiert, wenn ich das Bundesland wechsle?
Beihilfe folgt dem Dienstherrn, nicht dem Wohnort. Wer nach Rheinland-Pfalz wechselt oder von dort wegzieht, sollte prüfen, welche Beihilferegeln dann gelten. Die Sätze unterscheiden sich zwischen den Ländern, deshalb solltest du Vergleiche nicht übertragen.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Paragrafen 57 und 58 der aktuellen Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz und notiere deinen Bemessungssatz.
- Kläre schriftlich, ob du als Beamter auf Widerruf beihilfeberechtigt bist und wie dein Status geführt wird.
- Vergleiche Eigenanteile anhand echter Rechnungen aus deinem Umfeld, nicht anhand von Prozentwerten allein.
- Lass dir die Entscheidung für eine PKV oder eine gesetzliche Versicherung persönlich erklären, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Krankenversicherung für Referendare
- Glossar: Beihilfe
Quellen: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz, Lesefassung idF der 7. Änderungsverordnung (Stand: 1. Januar 2025), Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz; Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, Beihilfe (Stand der Website abrufbar); covago.de: Beihilfe der Anwärter je Land (Sekundärquelle, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.