Das Rechtsreferendariat in Thüringen ist der zweite Abschnitt der Juristenausbildung nach dem ersten Staatsexamen. Anders als in vielen anderen Ländern entscheidet hier der Status über Bezüge, Beihilfe und Krankenversicherung. Dieser Ratgeber erklärt, was du klären musst und welche Zahlen belegt sind.
Kurz beantwortet: Ob du im Rechtsreferendariat in Thüringen Beamter auf Widerruf bist oder in einem anderen Ausbildungsverhältnis stehst, zeigt dein Einstellungsbescheid (Stand: Oktober 2026). Für den aktuellen Status haben wir keine gesicherte Quelle gefunden, deshalb nennen wir keine Euro-Beträge. Freiwillig gesetzlich versichert zahlst du auf der Mindestbasis rund 270,26 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand 1. Januar 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Status klären: Ob du Beamter auf Widerruf bist, entscheidet über Beihilfe und Versicherung.
- Keine Euro-Zahl: Für Thüringen haben wir keine aktuelle Tabelle für Rechtsreferendare mit Stand 2026 belegt.
- Frühere Rechtslage: Ein Bericht aus dem Jahr 2016 beschrieb den Beamtenstatus von Rechtsreferendaren in Thüringen als Ausnahme und eine geplante Änderung.
- Krankenversicherung: Als Beamter bist du gesetzlich versicherungsfrei (§ 6 SGB V). Ohne Beamtenstatus prüfst du Pflicht, Familienversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft.
- Nebenjob: Vorher eine Genehmigung einholen.
Bist du in Thüringen Beamter auf Widerruf?
Die Länder regeln das Rechtsreferendariat unterschiedlich. Die einen zahlen Anwärterbezüge im Beamtenverhältnis auf Widerruf, andere eine Unterhaltsbeihilfe im Ausbildungsverhältnis. Im März 2016 berichtete die Juristenseite LTO, dass Thüringen die Verbeamtung von Rechtsreferendaren abschaffen wollte. Wie es danach weiterging, haben wir für diesen Ratgeber nicht sicher nachgeprüft.
Quelle (Stand März 2016, nur als Hinweis auf die frühere Lage): LTO, Bericht zum Beamtenstatus von Rechtsreferendaren in Thüringen. Den aktuellen Stand findest du im Einstellungsbescheid und im Thüringer Juristenausbildungsrecht. Frag im Zweifel das Thüringer Oberlandesgericht in Jena.
Welche Bezüge und Beihilfe hängen am Status?
Die folgende Übersicht zeigt, wie der Status die Regeln verschiebt. Sie ersetzt keine Auskunft zu deinem Fall.
| Status | Bezüge | Beihilfe | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf | Anwärterbezüge nach Thüringer Besoldungsrecht | Beihilfeanspruch nach der Thüringer Beihilfeverordnung | PKV mit Beihilfe oder freiwillige GKV |
| Anderes Ausbildungsverhältnis | Unterhaltsbeihilfe oder vergleichbare Zahlung nach Ausbildungsrecht | Nur, wenn der Dienstherr sie gewährt | Gesetzliche Pflicht, Familienversicherung oder freiwillige GKV |
Den Vergleich mit Schleswig-Holstein zeigt der Ratgeber Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein: Unterhalt und Krankenversicherung. Die dortigen Sätze gelten nicht für Thüringen.
Was dein Einstellungsbescheid enthalten sollte
Der Bescheid ist die wichtigste Grundlage für deine Planung. Prüf, ob er diese Angaben enthält:
- Status: Beamter auf Widerruf oder anderes Ausbildungsverhältnis, mit Nennung der Rechtsgrundlage.
- Bezüge: Art der Zahlung, Höhe und Beginn der Zahlungen.
- Beihilfe: Hinweis, ob und in welchem Umfang du beihilfeberechtigt bist.
- Zuständige Stelle: Name und Anschrift für Rückfragen zu Bezügen und Versicherung.
- Ende der Ausbildung: Datum, zu dem Bezüge und Ansprüche enden.
Fehlt einer dieser Punkte, fragst du schriftlich nach. Eine mündliche Auskunft hilft dir später wenig, wenn Bezüge oder Versicherung strittig werden.
Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Was du rechnen solltest
Als Beamter bist du versicherungsfrei (§ 6 SGB V). Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt auf der Mindestbasis die folgenden Beträge. Die Rechnung nimmt an, dass kein Zuschuss gezahlt wird.
| Baustein | Satz | Betrag pro Monat (Annahme: Mindestbasis 1.318,33 Euro) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag | 222,80 Euro |
| Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag | 3,6 Prozent | 47,46 Euro |
| Summe | ohne Kinderlosenzuschlag | 270,26 Euro |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026). Bei einer PKV hängt der Beitrag vom Tarif, vom Alter und von der Gesundheit ab. Eine Zahl dafür nennen wir nicht. Den Ablauf im Referendariat erklärt Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Darfst du neben dem Rechtsreferendariat arbeiten?
Nebentätigkeiten brauchen in der Regel eine Genehmigung. Eine Stundengrenze für Thüringen nennen wir nicht, weil wir die aktuelle Regel nicht mit Stand 2026 belegen konnten. Frag vorher bei deiner Ausbildungsstelle nach. Die steuerlichen Grundlagen erklärt der Ratgeber zu Nebenjob und Steuern.
Häufige Fragen
Bin ich als Rechtsreferendar in Thüringen automatisch verbeamtet?
Das hängt vom aktuellen Landesrecht und von deinem Einstellungsbescheid ab. Eine verlässliche Auskunft gibt das Thüringer Oberlandesgericht in Jena oder deine Ausbildungsstelle. Verlass dich nicht auf ältere Berichte.
Muss ich mich gesetzlich versichern?
Das hängt von deinem Status ab. Als Beamter bist du versicherungsfrei. In einem anderen Ausbildungsverhältnis kann eine gesetzliche Pflicht bestehen. Kläre das schriftlich mit der Krankenkasse, bevor du etwas kündigst.
Bleibt die Beihilfe erhalten, wenn ich die Ausbildung wechsle?
Das prüft die Beihilfestelle im Einzelfall. Lass dir den Anspruch vor einem Wechsel schriftlich bestätigen, damit du nicht ohne Absicherung dastehst.
Was passiert nach dem Examen?
Die Absicherung hängt dann vom nächsten Status ab. Wer danach verbeamtet wird, wechselt in die Beihilfe. Wer nicht verbeamtet wird, braucht eine Lösung für die Zeit dazwischen. Plane den Übergang früh.
So gehst du jetzt vor
- Einstellungsbescheid lesen: Status, Bezüge und zuständige Stelle prüfen.
- Beihilfe schriftlich klären: Anspruch, Satz und Selbstbehalt bei der Beihilfestelle erfragen.
- Versicherung rechnen: Freiwillige GKV auf Mindestbasis gegen eine PKV mit Beihilfe vergleichen. Eine persönliche Einschätzung bietet Academycon an, Details unter So arbeiten wir.
- Nebenjob genehmigen lassen: Erst nach der Genehmigung beginnen.
Passend dazu
- Lehramtsreferendariat in Schleswig-Holstein: Bezüge und Versicherung
- Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein: Unterhalt und Krankenversicherung
- Lehramtsreferendariat in Thüringen: Bezüge, Beihilfe und KV
- Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen
- PKV oder GKV als Student: Was lohnt sich mehr?
Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026); § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit für Beamte; LTO, Bericht zum Beamtenstatus in Thüringen (Stand März 2016, frühere Rechtslage).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.