Wer das Zweite Staatsexamen nicht besteht, steht vor mehreren Fragen auf einmal: Wie geht der Vorbereitungsdienst weiter, gibt es noch Bezüge und wie bist du krankenversichert? Die Antworten hängen von deinem Status und vom Landesrecht ab. Dieser Ratgeber ordnet die Fälle und zeigt, welche Stellen du fragen musst.
Kurz beantwortet: Mit dem endgültigen Nichtbestehen endet in der Regel der Vorbereitungsdienst und damit das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder das Ausbildungsverhältnis. Ob du wiederholen darfst und ob in dieser Zeit Bezüge fließen, regelt das Landesrecht. Deine Krankenversicherung musst du danach neu ordnen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob du das Examen wiederholen darfst, steht in der Prüfungsordnung deines Landes. In Bayern kann die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach laut § 32 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung II einmal wiederholt werden.
- Die Bezüge während einer Wiederholung sind je nach Land unterschiedlich geregelt. Einige Länder kürzen sie. Eine Zahl nennen wir hier nicht, weil wir dafür keine belastbare Quelle für alle Länder haben.
- Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes endet auch die Beihilfe, die über deinen Dienstherrn lief. Dann musst du dich neu absichern.
- Für den Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung zählt die gesetzliche Vorversicherung. Den Beitritt musst du innerhalb von drei Monaten anzeigen.
- Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt 2026 mindestens 222,80 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Das gilt in der Annahme, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht und der durchschnittliche Zusatzbeitrag anfällt.
Was passiert mit deinem Status?
Im Vorbereitungsdienst bist du entweder Beamtin oder Beamter auf Widerruf, oder du stehst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Welche Form bei dir gilt, steht in deinem Einstellungsbescheid. Davon hängen Bezüge und Krankenversicherung ab.
Wird das Examen endgültig nicht bestanden, endet der Vorbereitungsdienst. Das Landesrecht regelt, wie das Dienstverhältnis dann beendet wird, etwa durch Entlassung. Lies den Bescheid genau und frag bei der zuständigen Prüfungsbehörde nach, bevor du eigene Schritte planst. Je nach Fach und Land ist das ein Landesprüfungsamt, ein Oberlandesgericht oder eine Schulbehörde.
Wie sieht eine Wiederholung aus?
Ob du das Zweite Staatsexamen wiederholen kannst und wie oft, legt die Prüfungsordnung fest. In Bayern sieht die Lehramtsprüfungsordnung II in § 32 Abs. 1 vor, dass die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach einmal wiederholt werden kann. Für andere Länder und für die Hauptprüfung musst du die jeweilige Ordnung lesen. Die folgende Übersicht zeigt, worauf du achten solltest.
| Frage | Was in der Regel gilt | Wo du nachfragst |
|---|---|---|
| Darf ich wiederholen? | Die Prüfungsordnung legt fest, ob und wie oft. Ob eine einmalige Wiederholung vorgesehen ist, unterscheidet sich je Land. | Prüfungsbehörde |
| Gibt es Fristen? | Fristen stehen im Landesrecht und sind nicht überall gleich. | Prüfungsbehörde |
| Laufen Bezüge weiter? | Das ist je nach Land verschieden. Einige Länder kürzen die Bezüge während der Wiederholung. | Besoldungsstelle des Landes |
| Wie bin ich versichert? | Das hängt vom Status ab. Die Möglichkeiten beschreibt der nächste Abschnitt. | Beihilfestelle oder Krankenkasse |
Krankenversicherung nach dem Nichtbestehen
Während des Vorbereitungsdienstes läuft die Absicherung meist über die Beihilfe des Dienstherrn und eine ergänzende private oder freiwillige gesetzliche Versicherung. Mit dem Ende des Dienstverhältnisses fällt die Beihilfe weg. Dann kommen in der Regel diese Varianten infrage:
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Dafür musst du gesetzlich vorversichert sein. Nach § 9 SGB V sind das 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder unmittelbar davor zwölf Monate ununterbrochen. Den Beitritt zeigst du innerhalb von drei Monaten an, die Frist beginnt mit dem Ende der Mitgliedschaft. § 9 SGB V
- Private Krankenversicherung. Sie ist eine Option, wenn du nicht in die gesetzliche Versicherung zurückkannst oder dich bewusst dafür entscheidest. Gesundheitsfragen und die Tarifwahl bestimmen dann den Beitrag.
- Familienversicherung. Sie kommt nur infrage, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Die Regeln stehen in § 10 SGB V.
Wer vorher nur privat versichert war, erfüllt die gesetzliche Vorversicherung möglicherweise nicht. Kläre das mit der Krankenkasse, bevor du etwas kündigst, damit keine Lücke entsteht. Mehr zu den Wegen aus dem Referendariat steht im Beitrag Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat.
Rechenbeispiel: Freiwillige gesetzliche Versicherung
Annahme: Du bist freiwillig gesetzlich versichert, hast keinen Anspruch auf Krankengeld und zahlst deshalb den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Die Mindestbemessungsgrundlage 2026 liegt bei 1.318,33 Euro, errechnet aus der Bezugsgröße von 3.955 Euro geteilt durch 3. Dazu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag deiner Kasse kann davon abweichen.
| Position (Annahme) | Rechnung | Betrag im Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 1.318,33 Euro x 16,9 Prozent | 222,80 Euro |
| Pflegeversicherung mit Kind | 1.318,33 Euro x 3,6 Prozent | 47,46 Euro |
| Pflegeversicherung ohne Kind ab 23 Jahren | 1.318,33 Euro x 4,2 Prozent | 55,37 Euro |
| Gesamt mit Kind | 222,80 Euro + 47,46 Euro | 270,26 Euro |
| Gesamt ohne Kind ab 23 Jahren | 222,80 Euro + 55,37 Euro | 278,17 Euro |
Die Werte beruhen auf dem Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht des GKV-Spitzenverbandes für 2026. GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 Maßgeblich ist immer der Beitragssatz deiner Krankenkasse.
Bezüge und Absicherung danach
Mit dem Ende des Dienstverhältnisses enden auch die Bezüge. Ob du danach Arbeitslosengeld bekommst, hängt von deiner Vorbeschäftigung und deiner Verfügbarkeit ab. Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall. Wie die Lage nach dem Referendariat aussieht, zeigt der Beitrag zu Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Sommerferien.
Häufige Fragen
Kann ich das Zweite Staatsexamen wiederholen?
Das hängt von deinem Land und deiner Prüfungsordnung ab. Manche Ordnungen sehen eine Wiederholung vor, teils nur einmal. Die genaue Regel steht in der Prüfungsordnung. Verbindlich Auskunft gibt dir die Prüfungsbehörde.
Bekomme ich nach dem endgültigen Nichtbestehen noch Geld?
Mit dem Ende des Dienstverhältnisses enden in der Regel die Bezüge. Ob es Übergangsleistungen gibt, regelt das Landesrecht. Wir nennen dazu keine Beträge, weil wir für alle Länder keine belastbare Quelle haben.
Bin ich nach dem Nichtbestehen automatisch krankenversichert?
Nein. Die Absicherung über den Dienstherrn endet mit dem Dienstverhältnis. Kümmere dich deshalb vorher um eine Anschlusslösung. Ohne Versicherung trägst du Behandlungskosten selbst, und das kann schnell teuer werden.
Kann ich aus der privaten in die gesetzliche Versicherung zurückwechseln?
Nur wenn du die Voraussetzungen des § 9 SGB V erfüllst, vor allem die gesetzliche Vorversicherung. Ob sie bei dir vorliegt, prüft die Krankenkasse. Lass dir die Zusage schriftlich geben, bevor du die private Versicherung kündigst.
Wie lange habe ich Zeit, mich neu zu versichern?
Den Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung musst du innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 9 SGB V). Für die private Versicherung gelten eigene Fristen und Regeln, die du beim Versicherer erfragst.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Bescheid und kläre, ob das Dienstverhältnis endet oder ob eine Wiederholung möglich ist. Frag bei der Prüfungsbehörde nach den Fristen.
- Kläre bei der Besoldungs- oder Beihilfestelle, wann Bezüge und Beihilfe enden.
- Prüfe deine gesetzliche Vorversicherung nach § 9 SGB V und lass dir eine verbindliche Auskunft der Krankenkasse geben.
- Vergleiche die Anschlusslösungen: Freiwillige gesetzliche Versicherung, private Versicherung oder Familienversicherung. Kündige erst, wenn die neue Absicherung steht.
- Bewahre alle Schreiben und Fristen auf, damit du belegen kannst, was du wann gemeldet hast.
Passend dazu
- Wechsel von GKV in PKV beim Referendariat: Fristen und Kündigung
- Nach dem Referendariat arbeitslos: ALG, Krankenversicherung und Sommerferien
- Angestellte Lehrkraft: GKV oder PKV nach dem Referendariat
- Beihilfe-Rechnung einreichen: So klappt die Erstattung im Referendariat
- Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat
Quellen: § 9 SGB V, freiwilliger Beitritt (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026), Lehramtsprüfungsordnung II Bayern, § 32 (abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.