Wer im Referendariat verbeamtet wird oder dafür vorgesehen ist, muss seine bisherige Krankenversicherung prüfen. Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel versicherungsfrei. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist deshalb häufig nötig, und dabei zählen vor allem zwei Dinge: Die Kündigungsfrist und der Zeitpunkt, zu dem du die Gesundheitsprüfung hinter dir hast.
Kurz beantwortet: Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kündigst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet. Eine Lücke bei der Krankenversicherung solltest du vermeiden. Die genauen Bedingungen hängen vom Versicherer ab. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft kündigst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet.
- Ob du ohne Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln kannst, entscheidet der Tarif und der Versicherer, nicht das Gesetz.
- Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Ein lückenloser Übergang ist deshalb wichtiger als ein schneller Wechsel.
- Plane den Wechsel mit dem Verbeamtungstermin, nicht danach. So bleiben Beihilfe und Versicherung zusammenhängend.
Wann endet deine GKV-Mitgliedschaft?
Das hängt davon ab, wie du bisher versichert bist. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss selbst kündigen. Wer pflichtversichert war und durch die Verbeamtung versicherungsfrei wird, verliert die Pflichtmitgliedschaft mit dem gesetzlichen Ende. Die Übersicht hilft bei der Einordnung:
| Ausgangslage | Was du tun musst | Frist |
|---|---|---|
| Freiwillig gesetzlich versichert | Kündigung bei der Krankenkasse, am besten schriftlich mit Nachweis | Zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats |
| Mitgliedschaft endet kraft Gesetzes | Keine Kündigung nötig, aber Bescheinigung der Kasse prüfen | Mit dem gesetzlichen Ende, keine Bindungsfrist |
| Zusatzbeitrag wird erhöht | Sonderkündigung bis zum Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung gilt | Bindungsfrist entfällt |
Der Hinweis zur Sonderkündigung ist wichtig, weil er unabhängig von der Verbeamtung gilt. Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du in dem Zeitraum wechseln, ohne an die zwölfmonatige Bindung gebunden zu sein (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).
Wie berechnest du die Kündigungsfrist?
Die Frist wird nach Kalendermonaten gerechnet. Entscheidend ist der Monat, in dem du kündigst. Der übernächste Kalendermonat ist das Ende deiner Mitgliedschaft.
Annahme: Du kündigst am 15. Oktober 2026. Der nächste Kalendermonat ist November, der übernächste Dezember. Die Mitgliedschaft endet also am 31. Dezember 2026. Kündigst du am 5. Januar 2027, endet sie am 31. März 2027, weil Februar der nächste und März der übernächste Monat ist.
Die Kasse muss die Kündigung bestätigen. Bewahre den Nachweis auf und kontrolliere, ob das Enddatum stimmt. Die Frist für die Bestätigung und die Regeln zum Kassenwechsel sind in § 175 SGB V geregelt. Der Wechsel über eine neue Kasse ersetzt die Kündigung nur beim Kassenwechsel innerhalb der GKV, nicht beim Wechsel in die PKV.
Wer kommt direkt aus dem Studium?
Viele Referendarinnen und Referendare waren zuvor in der studentischen Krankenversicherung. Diese Pflichtmitgliedschaft endet mit dem Semester der Exmatrikulation (§ 190 Abs. 9 SGB V). Wenn zwischen Studienende und Referendariat eine Lücke entsteht, solltest du sie vorher schließen. Wie das gelingt, zeigt der Ratgeber zur Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat.
Hast du eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft, prüfe zusätzlich, welche Kündigungsfrist die Kasse nennt. Kündigst du zu spät, verlängert sich die bisherige Mitgliedschaft bis zum nächsten möglichen Termin, und der Wechsel verschiebt sich entsprechend.
Welche Fristen gelten bei der PKV?
Für die PKV gelten andere Regeln als für die GKV. Entscheidend sind der Antrag, der Tarif und die Gesundheitsprüfung. Viele Versicherer beginnen den Versicherungsschutz erst nach der Annahme des Antrags, und Vorerkrankungen können Zuschläge oder Ausschlüsse nach sich ziehen. Prüfe deshalb, ob der Versicherer dir den Versicherungsbeginn schriftlich bestätigt.
Manche Versicherer bieten Beamtenanfängern befristete Öffnungsaktionen an, in denen Anträge ohne Gesundheitsprüfung möglich sind. Solche Aktionen sind freiwillige Angebote der Anbieter und keine gesetzlichen Fristen. Frag gezielt danach, bevor du den Antrag stellst, und lass dir die Bedingungen schriftlich geben.
Wie solche Öffnungsaktionen aussehen und welche Vorerkrankungen eine Rolle spielen, erklärt der Ratgeber zur Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanfänger.
Häufige Fragen
Kann ich schon vor der Verbeamtung in die PKV wechseln?
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann in der Regel kündigen und sich privat versichern. Ob die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, regelt der Tarif des Versicherers. Gib im Antrag deinen aktuellen Stand genau an und frag nach, ab wann der Anwärtertarif greift. Die Beihilfe greift erst mit dem Beamtenstatus.
Was passiert, wenn es eine Lücke gibt?
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht (§ 193 Abs. 3 VVG). Eine Lücke kann zu Nachzahlungen und Schwierigkeiten bei Behandlungen führen. Kündige deshalb nicht, bevor der neue Vertrag bestätigt ist.
Gilt die Bindungsfrist von zwölf Monaten immer?
Nein. Sie betrifft vor allem die freiwillige Mitgliedschaft und Kassenwechsel. Endet die Mitgliedschaft kraft Gesetzes, gilt die Bindungsfrist nicht. Lass dir das bei deiner Kasse schriftlich bestätigen.
Was ist, wenn sich der Verbeamtungstermin verschiebt?
Dann bleibt deine bisherige Versicherung bestehen, bis der neue Termin feststeht. Kündige deshalb erst, wenn der Verbeamtungstermin schriftlich bestätigt ist, und stimme den Zeitpunkt mit dem Versicherer ab. So vermeidest du, dass du kurzzeitig ohne Schutz dastehst.
Muss ich meine Kasse über die Verbeamtung informieren?
Ja. Die Kasse braucht einen Nachweis über deinen Status, zum Beispiel die Ernennungsurkunde. Melde Änderungen zeitnah, damit keine falschen Beiträge entstehen. Bewahre eine Kopie des Nachweises mit dem Kündigungsschreiben auf.
So gehst du jetzt vor
- Status klären: Prüfe, ob du freiwillig oder pflichtversichert bist und ob die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet.
- Termin festlegen: Rechne das Kündigungsdatum anhand des übernächsten Kalendermonats aus und plane den Wechsel zum Verbeamtungstermin.
- PKV-Angebote vergleichen: Frag gezielt nach Gesundheitsprüfung, Öffnungsaktionen und dem Anwärtertarif.
- Antrag vor der Kündigung klären: Lass dir den Versicherungsbeginn bestätigen, bevor du bei der Kasse kündigst.
- Nachweise sichern: Bewahre Kündigung, Bestätigung der Kasse und Versicherungsschein gemeinsam auf.
Was spricht für die GKV, was für die PKV?
Die Entscheidung ist keine Glaubensfrage. Die gesetzliche Versicherung zahlt Leistungen nach festen Regeln, ihre Beiträge richten sich nach dem Einkommen, und sie nimmt ohne Gesundheitsprüfung auf. Beamtinnen und Beamte nutzen sie meist nur freiwillig, etwa im Modell der pauschalen Beihilfe. Dann tragen sie den Beitrag in der Regel selbst.
Die private Versicherung arbeitet mit Tarifen, die sich an Beihilfe und Ergänzung anpassen lassen. Sie verlangt Gesundheitsprüfung, Beiträge steigen oft mit dem Alter, und Vorerkrankungen können den Preis oder den Umfang beeinflussen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, deshalb lohnt sich der Vergleich über die gesamte Laufzeit, nicht nur für den ersten Monat.
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Eine persönliche Einordnung deiner Situation ist bei Academycon möglich, siehe So arbeiten wir. Welche Versicherung für dich passt, hängt von Alter, Gesundheit und Einkommen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 175 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Sozialgesetzbuch V, § 6 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Versicherungsvertragsgesetz, § 193 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.