Als angestellte Lehrkraft nach dem Referendariat stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung neu. Anders als Beamtinnen und Beamte erhältst du keine Beihilfe, sondern wirst in der Regel gesetzlich versichert. Ob du später in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kannst, entscheidet allein dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt.
Kurz beantwortet: Als angestellte Lehrkraft bist du gesetzlich pflichtversichert, solange dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Grenze liegt. 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr. Die Pflicht endet nur, wenn du die Grenze überschreitest und auch die Grenze des Folgejahres überschreitest. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Solange dein Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, bist du gesetzlich pflichtversichert und kannst nicht frei in die PKV wechseln.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
- Die Pflicht endet zum Jahresende des Jahres, in dem du die Grenze überschreitest, aber nur, wenn du auch die Grenze des Folgejahres überschreitest (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Die Beiträge trägst du zur Hälfte selbst. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag allein.
- Ob sich eine PKV danach lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab. Es gibt also keine pauschale Antwort.
Wann bist du als angestellte Lehrkraft gesetzlich versichert?
Viele Länder stellen Lehrkräfte nach dem Referendariat im Angestelltenverhältnis ein, das sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) richtet. Die Eingruppierung und die Stufen findest du in der Entgelttabelle deines Landes. Für die Krankenversicherung zählt aber nicht der Vertragstyp, sondern allein das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind Angestellte nicht pflichtversichert, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben dabei unberücksichtigt. Ein Familienzuschlag erhöht die Grenze also nicht. Wenn du prüfen möchtest, welche Versicherung zu deiner Situation passt, lohnt sich der Ratgeber Welche Krankenversicherung als Referendar? Entscheidungshilfe in fünf Schritten.
Welche Grenze gilt 2026 und 2027?
| Jahr | Monatlich | Jährlich | Status |
|---|---|---|---|
| 2026 | 6.450 Euro | 77.400 Euro | Amtlich, Angabe GKV-Spitzenverband, Stand 01.01.2026 |
| 2027 | 7.012,50 Euro | 84.150 Euro | Verordnungsentwurf, Zustimmung des Bundesrats steht aus |
Die Werte für 2027 gelten erst, wenn die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung in Kraft tritt. Bis dahin sind sie ein Entwurf (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Entwurf der Rechengrößen 2027).
Wann endet die Versicherungspflicht?
Überschreitet dein Entgelt die Grenze, endet die Pflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das passiert. Eine Ausnahme gilt, wenn dein Entgelt die ab Beginn des nächsten Kalenderjahres geltende Grenze nicht übersteigt. Dann bleibst du pflichtversichert.
Annahme: Du verdienst regelmäßig 6.600 Euro im Monat, also 79.200 Euro im Jahr. 2026 liegst du damit über 77.400 Euro. Für 2027 gilt im Entwurf eine Grenze von 84.150 Euro. Da du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst du pflichtversichert, auch wenn du 2026 über der Grenze lagst.
Die Prüfung erfolgt also jedes Jahr neu. Rückwirkende Gehaltserhöhungen rechnet die Vorschrift dem Kalenderjahr zu, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Frag bei größeren Gehaltssprüngen deshalb die Krankenkasse, welches Jahr für die Prüfung maßgeblich ist.
Was kostet die gesetzliche Versicherung als Angestellte?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (§ 241 SGB V). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 Prozent für 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026). Den Krankenversicherungsbeitrag tragen Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte. Die Pflegeversicherung wird mit 3,6 Prozent berechnet. Kinderlose ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten allein.
Annahme: Bruttomonatsentgelt 4.000 Euro und durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Berechnet werden nur die Sozialabgaben, Steuern und sonstige Abzüge bleiben außen vor.
| Beitragsteil | Satz (dein Anteil) | Betrag bei 4.000 Euro |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 8,75 Prozent (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag von 1,45 Prozent) | 350,00 Euro |
| Pflegeversicherung | 1,8 Prozent | 72,00 Euro |
| Kinderlosenzuschlag, ab 23 ohne Kind | 0,6 Prozentpunkte zusätzlich | 24,00 Euro |
| Summe, kinderlos und über 23 | 11,15 Prozent | 446,00 Euro |
Was passiert, wenn die Pflicht endet?
Endet die Pflicht, hast du zwei Wege. Du kannst in die PKV wechseln oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Die freiwillige Versicherung kennt einen Mindestbeitrag, der sich an einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat orientiert. Für 2026 ergibt sich daraus für die Krankenversicherung ein Betrag von 222,80 Euro, wenn der ermäßigte Satz von 14 Prozent und der Zusatzbeitrag gelten (Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026).
Ob und in welcher Höhe in diesem Fall ein Zuschuss anfällt, klärt die Krankenkasse oder dein Arbeitgeber. Entscheidend ist, dass du nicht ohne Versicherung dastehst. Ein lückenloser Übergang ist deshalb wichtiger als der schnellste Wechsel.
Was bedeutet das für einen Wechsel in die PKV?
Solange du pflichtversichert bist, kannst du nicht einfach in die PKV wechseln. Erst wenn die Pflicht endet, hast du eine echte Wahl. Die private Versicherung verlangt in aller Regel eine Gesundheitsprüfung, und ihre Beiträge richten sich nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand, nicht nach dem Einkommen. Welche Vor- und Nachteile dazu gehören, erklärt der Ratgeber zur PKV beim Berufseinstieg.
Wenn du nach dem Ende der Pflicht privat versichert bist, kann sich dein Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligen (§ 257 SGB V). Die Höhe richtet sich nach gesetzlichen Grenzen und sollte beim Arbeitgeber erfragt werden. Eine persönliche Einordnung für deine Situation ist bei Academycon möglich, siehe So arbeiten wir.
Häufige Fragen
Kann ich als angestellte Lehrkraft einfach in die PKV wechseln?
Nein, solange du pflichtversichert bist. Eine Wahl hast du erst, wenn die Versicherungspflicht endet. Vorher ist ein Wechsel in der Regel nicht möglich, außer in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Zählt mein Familienzuschlag für die Grenze?
Nein. Zuschläge, die wegen des Familienstands gezahlt werden, bleiben bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze unberücksichtigt (§ 6 Abs. 1 SGB V). Prüfe trotzdem mit deiner Entgeltabrechnung, welcher Betrag als regelmäßiges Entgelt gilt.
Muss ich die Grenze jedes Jahr neu prüfen?
Ja. Die Prüfung erfolgt jährlich, und das Ende der Pflicht hängt immer vom Kalenderjahr ab. Ändert sich dein Gehalt im Lauf des Jahres deutlich, lohnt eine Nachfrage bei der Krankenkasse.
Habe ich als Angestellte Anspruch auf Beihilfe wie Beamte?
Nein, der Beihilfeanspruch ist Beamtenrecht. Welche Zuschüsse Beschäftigte im Tarifverhältnis erhalten, regelt dein Arbeitgeber und das Land. Eine allgemeingültige Zahl dafür gibt es nicht.
So gehst du jetzt vor
- Entgelt prüfen: Lies deine Entgeltabrechnung und ermittle das regelmäßige Jahresentgelt ohne Familienzuschlag.
- Grenze vergleichen: Halte das Ergebnis gegen die Grenze von 77.400 Euro für 2026 und den Entwurf für 2027.
- Mit dem Personalbüro klären: Frage nach der zuständigen Krankenkasse, dem Pflichtstatus und einem möglichen Arbeitgeberzuschuss.
- Angebote vergleichen: Wenn ein Wechsel möglich ist, vergleiche Leistungen, Beitragsentwicklung und Tarifbedingungen, nicht nur den Monatsbeitrag.
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Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 6 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Sozialgesetzbuch V, § 241 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (gkv-spitzenverband.de, Stand 01.01.2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Entwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (bmas.de, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.