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Lehramtsreferendariat Saarland: Bezüge, Beihilfe und Versicherung

Im Saarland steht die Dauer des Lehramtsreferendariats im Einstellungsbescheid. Wir zeigen, was du zu Bezügen, Beihilfe und Krankenversicherung vor dem Start klären solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer im Saarland ein Lehramt studiert hat, absolviert anschließend den Vorbereitungsdienst am Studienseminar. Für die Planung zählen drei Fragen: Wie lange die Ausbildung dauert, welche Bezüge du bekommst und wie du versichert bist. Dieser Ratgeber sortiert diese Fragen und zeigt, welche Stelle die verbindliche Auskunft gibt.

Kurz beantwortet: Den verbindlichen Zeitraum des Vorbereitungsdienstes nennt dein Einstellungsbescheid. Der Anwärtergrundbetrag beträgt laut Anlage VI zum Saarländischen Besoldungsgesetz (Stand April 2026) 1.707,82 Euro in A 13 und 1.676,20 Euro in A 12. Ob du beihilfeberechtigt oder gesetzlich versichert bist, hängt von deinem Status ab. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes nennt dein Einstellungsbescheid.
  • Die Anwärterbezüge sind im saarländischen Besoldungsrecht geregelt. Die aktuelle Höhe erfährst du bei der zuständigen Stelle des Landes.
  • In den meisten Ländern stehen Lehramtsanwärter in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ob das im Saarland gilt, bestätigt dir die zuständige Stelle schriftlich.
  • Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, entscheidet dein Status und deine Wahl, nicht die Dauer der Ausbildung.
  • Kläre Bezüge, Beihilfeanspruch und Versicherung schriftlich, bevor du die Ausbildung beginnst.

Wie lange dauert das Lehramtsreferendariat im Saarland?

Die Ausbildung findet am Studienseminar statt und verbindet Unterricht an Schulen mit seminaristischen Veranstaltungen. Der genaue Beginn richtet sich nach dem Einstellungstermin, der je nach Ausbildungsjahr unterschiedlich liegen kann. Verbindlich ist deshalb der Termin im Einstellungsbescheid.

Welche Anwärterbezüge bekommst du im Saarland?

Anwärterbezüge sind die monatlichen Dienstbezüge im Vorbereitungsdienst. Ihre Höhe ergibt sich aus dem saarländischen Besoldungsrecht und ändert sich, wenn die Besoldung angepasst wird. Laut Anlage VI zum Saarländischen Besoldungsgesetz (Gesetz Nr. 2204 vom 20. Mai 2026, Amtsblatt Teil I Nr. 24 vom 25. Juni 2026) steigt der Anwärtergrundbetrag in A 13 am 1. März 2027 auf 1.767,82 Euro und am 1. Januar 2028 auf 1.797,82 Euro. Maßgeblich bleibt die schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle. Gehaltsportale und Vergleichsrechner aus anderen Ländern helfen dabei nicht weiter.

Für die Netto-Planung nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de). Eigene Schätzungen zur Lohnsteuer sind schnell fehlerhaft, vor allem bei Familienzuschlägen und Freibeträgen.

ThemaZuständige StelleWas du prüfst
Dauer des VorbereitungsdienstesStudienseminar und EinstellungsbehördeZeitraum im Einstellungsbescheid
AnwärterbezügeZuständige Besoldungsstelle des LandesAktuelle Besoldungstabelle und Familienzuschläge
BeihilfeanspruchBeihilfestelle des LandesStatus als Beamter auf Widerruf und Bemessungssatz nach der saarländischen Beihilfeverordnung
KrankenversicherungDienstherr und gewählte VersicherungGesetzlich oder privat, mit Beihilfe oder ohne

Wie bist du im Referendariat krankenversichert?

Wer im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf geführt wird, ist in der Regel beihilfeberechtigt. Dann stellt sich die Frage, ob eine private Krankenversicherung zur Beihilfe passt oder ob du gesetzlich versichert bleibst. Beides hat Vor- und Nachteile, die sich nach Gesundheit, Alter und Familienplanung unterscheiden.

  • Mit PKV und Beihilfe zahlst du meist nur einen Teil der Kosten selbst, den Rest deckt dein Tarif. Die Beiträge hängen von Alter, Tarif und Gesundheitsprüfung ab.
  • Mit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, und der Dienstherr beteiligt sich in der Regel am Beitrag.
  • Eine private Versicherung nimmt Vorerkrankungen oft nur mit Zuschlägen oder Ausschlüssen auf. Dieser Punkt ist im Referendariat besonders wichtig.
  • Ein späterer Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung ist schwieriger, wenn sich deine Gesundheit verschlechtert.

Eine allgemeine Übersicht ersetzt keinen Blick auf deinen Fall. Lass dich vor dem Tarifabschluss persönlich beraten: So arbeitet Academycon. Mehr Hintergrund zur Versicherung im Referendariat findest du unter Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.

Was gilt für Lehramtsanwärter mit Partner oder Kind?

Familienzuschläge und Beihilfesätze hängen in der Regel von Familienstand und Zahl der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen ab. Die genauen Beträge und Sätze stehen im saarländischen Besoldungs- und Beihilferecht und nicht in diesem Ratgeber. Wenn du mit Partnerin, Partner oder Kind planst, lass Bezüge und Beihilfe gemeinsam prüfen, denn beides bestimmt zusammen, wie viel am Monatsende bleibt und wie die Versorgung aussieht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Lehramtsreferendariat im Saarland?

Der verbindliche Zeitraum steht im Einstellungsbescheid. Prüfe dort Beginn und Ende, bevor du Mietverträge oder Umzüge planst.

Bekomme ich im Referendariat ein Gehalt?

Ja, als Lehramtsanwärter erhältst du Anwärterbezüge. Die Höhe richtet sich nach dem Besoldungsrecht und nicht nach einem Tarifvertrag. Nebentätigkeiten brauchen in der Regel eine Genehmigung, und der mögliche Umfang ist begrenzt. Kläre das vor Beginn schriftlich.

Kann ich mich im Referendariat privat versichern?

Das ist möglich, wenn du beihilfeberechtigt bist. Die Entscheidung solltest du gut abwägen, weil Gesundheitsprüfung und Tarifwahl langfristig wirken. Ein Wechsel später ist oft schwieriger als eine sorgfältige Entscheidung am Anfang.

Ist das Referendariat im Saarland mit anderen Ländern vergleichbar?

Die Grundstruktur ähnelt sich, Dauer, Bezüge und Beihilfe unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Vergleiche deshalb nur mit Angaben der zuständigen Stelle des jeweiligen Landes. Ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz findest du unter Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Sätze, Eigenanteil und PKV für Beamte, die Regeln dort sind aber nicht auf das Saarland übertragbar.

So gehst du jetzt vor

  1. Frag beim Studienseminar oder bei der zuständigen Stelle nach Dauer, Bezügen und Beihilfestatus und bitte um eine schriftliche Auskunft.
  2. Lass dir die erste Gehaltsabrechnung erklären, bevor du dich zur Versicherung entscheidest.
  3. Vergleiche gesetzliche und private Versicherung mit deinen tatsächlichen Gesundheitsdaten und nicht mit Werbeversprechen.
  4. Plane Rücklagen für die Zeit nach dem Vorbereitungsdienst ein, denn der Übergang in eine Anschlussstelle kann Lücken haben.

Passend dazu

Quellen: Universität des Saarlandes, Zentrum für Lehrerbildung, Flyer zum Lehramtsstudium (Stand Juni 2024); Landesportal Saarland, Auskunft zu Besoldung und Beihilfe (Stand der Website abrufen); Amtsblatt des Saarlandes, Teil I Nr. 24 (25. Juni 2026), Anlage VI zum Besoldungsgesetz.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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