Das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz ist der Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen. Während der Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft erhältst du eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Ihre Höhe und ihre Stufen sind der wichtigste Ausgangspunkt für deine Finanzplanung.
Kurz beantwortet: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz erhalten eine Unterhaltsbeihilfe. Für Rheinland-Pfalz haben wir keinen belegten Grundbetrag mit Stand 2026 (Stand: Oktober 2026). Zu Krankenversicherung und Nebenjob fehlen in der geprüften Quelle Angaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbetrag: Keine belegte Angabe mit Stand 2026.
- Stufen: Keine belegte Angabe.
- Rechtsgrundlage: Landesrecht, Einzelheiten nicht geprüft.
- Vergleich: Den NRW-Wert von 1.585,17 Euro findest du im Ratgeber zur Unterhaltsbeihilfe in NRW.
- Offene Fragen: Krankenversicherung, Nebenjob und Zuschläge klärst du am besten schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz?
Die Unterhaltsbeihilfe richtet sich nach Landesrecht. Eine geprüfte Fassung mit Beträgen liegt uns nicht vor.
| Gültig ab | Grundbetrag (brutto, monatlich) |
|---|---|
| 1. April 2026 | keine belegte Angabe |
| 1. März 2027 | keine belegte Angabe |
| 1. Januar 2028 | keine belegte Angabe |
Quelle: Besoldungstabelle des dbb für Rheinland-Pfalz (Entwurf, Stand 27. Juli 2026), vorbehaltlich der Verkündung (Stand: Oktober 2026).
Vergleich: Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz und NRW
Ein Vergleich lohnt, wenn du das Bundesland für deinen Vorbereitungsdienst wählen kannst. Die Tabelle stellt die Grundbeträge ab 1. April 2026 gegenüber.
| Merkmal | Rheinland-Pfalz | NRW (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Grundbetrag brutto monatlich ab 1. April 2026 | keine belegte Angabe | 1.585,17 Euro |
| Rechtsgrundlage | Landesrecht, nicht geprüft | Verordnung nach § 32 Abs. 3 Satz 6 JAG NRW |
| Teilzeit | In der geprüften Quelle nicht geregelt | Kürzung um ein Fünftel |
| Krankenversicherungszuschuss | In der geprüften Quelle nicht geregelt | Nicht vorgesehen |
Krankenversicherung und Sozialabgaben im Rechtsreferendariat
Die geprüfte Regelung zur Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz enthält keine Aussage zur Krankenversicherung. Die Unterhaltsbeihilfe ist also ein Bruttobezug, aus dem Beiträge abzuführen sein können. Ob du gesetzlich oder privat versichert bist und welche Beiträge anfallen, klärst du mit deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer und der zuständigen Stelle für deinen Vorbereitungsdienst. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Wichtig ist, dass dein Versicherungsschutz ohne Lücke weiterläuft. Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist an Bedingungen geknüpft, die du vorab klären solltest. Frag bei deiner Krankenkasse nach, welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, und bewahre den Schriftverkehr auf.
Lass dir Zusagen zur Nebentätigkeit schriftlich bestätigen. Ein Vermerk im Bescheid oder eine Auskunft per E-Mail hilft dir später, deine Angaben zu belegen.
Nebenjob im Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz
Die geprüfte Quelle regelt Nebentätigkeiten nicht. Maßgeblich sind dann die Ausbildungsvorschriften und die Vorgaben des Vorbereitungsdienstes. Frag vorab schriftlich nach, bevor du eine Tätigkeit zusagst. Einen allgemeinen Rahmen für Juristinnen und Juristen gibt der große Ratgeber für angehende Juristen.
Rechenbeispiel: Jahresbrutto im Vorbereitungsdienst
Annahme: Zwölf Monate zu deinem Monatsbetrag brutto ergeben deinen Jahresbrutto. Das ist die Ausgangszahl vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Den Nettobetrag berechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen, weil dieser Ratgeber keine Lohnsteuer selbst berechnet.
Für die Finanzplanung empfiehlt sich ein vorsichtiger Ansatz. Rechne für die gesamte Ausbildungszeit zunächst mit dem Betrag aus deinem Bescheid und plane einen Puffer ein. So bleibt dein Budget auch dann tragfähig, wenn sich einzelne Angaben verschieben oder Zuschläge anders ausfallen als erwartet. Notiere dir die Stichtage aus deinem Bescheid, damit du Änderungen früh erkennst. Vergleiche jede Änderung mit dem Betrag, der in deinem Bescheid steht.
Bei der Umrechnung auf das Jahr hilft eine einfache Regel: Der Monatsbetrag mal zwölf ergibt das Jahresbrutto. Für den Nettobetrag kommen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und Beiträge zur Sozialversicherung hinzu, soweit sie für dich anfallen. Welche davon gelten, klärst du vorab mit der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz?
Für Rheinland-Pfalz haben wir keinen belegten Grundbetrag mit Stand 2026. Die Höhe steht in deinem Bescheid und ist beim zuständigen Oberlandesgericht erfragbar.
Steigt die Unterhaltsbeihilfe automatisch?
Die Stufen sind im Gesetz festgelegt. Weitere Anpassungen sind in der geprüften Fassung nicht genannt. Prüfe bei Änderungen die aktuelle Gesetzesfassung.
Wie unterscheidet sich das von NRW?
Einen belegten Betrag für Rheinland-Pfalz können wir nicht gegenüberstellen. Die Regeln zu Teilzeit und Zuschlägen unterscheiden sich, deshalb ist ein Vergleich nur eine erste Orientierung.
Wer klärt meine Krankenversicherung?
Deine Krankenkasse oder dein privater Versicherer klärt Versicherungsstatus und Beiträge. Die zuständige Stelle für deinen Vorbereitungsdienst bestätigt, welche Bezüge du erhältst. Eine persönliche Einordnung bietet Academycon über die Seite So arbeiten wir.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe in deinem Bescheid den Grundbetrag und den Stichtag, ab dem er gilt.
- Rechne dein Jahresbudget brutto und netto durch, mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen als Grundlage.
- Kläre schriftlich, ob Nebentätigkeit, Zuschläge oder eine Station im Ausland Auswirkungen haben.
- Kläre deine Krankenversicherung vor Beginn, damit dein Versicherungsschutz lückenlos bleibt.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen
- Jura: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen: Unterhaltsbeihilfe, Krankenversicherung und Nebenjob
- Rechtsreferendariat in Hessen: Unterhaltsbeihilfe, Krankenversicherung und Nebenjob
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
Quellen: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Hinweis zur Unterhaltsbeihilfe (Stand Oktober 2026); Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe NRW, Fassung ab 1. April 2026 (zum Vergleich); dbb: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz (Entwurf, Stand 27. Juli 2026, vorbehaltlich der Verkündung, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.