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Rechtsreferendariat NRW: Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung

Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in NRW liegt laut Verordnung bei 1.585,17 Euro brutto. Was die Verordnung nicht regelt, zeigt dieser Ratgeber.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen ist der Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen. Du arbeitest in Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft, und dafür erhältst du eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Wie diese Leistung berechnet wird und was sie nicht abdeckt, ist für die Planung entscheidend.

Kurz beantwortet: Im Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen erhältst du eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Der Grundbetrag liegt laut Verordnung in der Fassung ab 1. April 2026 bei 1.585,17 Euro brutto, Teilzeit kürzt um ein Fünftel. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung regelt die Verordnung nicht (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundbetrag: 1.585,17 Euro brutto im Monat in der Fassung ab 1. April 2026.
  • Befristung: Diese Fassung gilt bis 28. Februar 2027, danach gelten neue Fassungen.
  • Teilzeit: Die Beihilfe wird im Vorbereitungsdienst um ein Fünftel gekürzt.
  • Versicherung: Die Verordnung nennt keinen Krankenversicherungszuschuss, weitergehende Leistungen gibt es nicht.
  • Nebenjob: Die Verordnung regelt das nicht, frag vorab schriftlich bei der zuständigen Stelle nach.

Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in NRW?

Die Unterhaltsbeihilfe beruht auf der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, erlassen nach § 32 Abs. 3 Satz 6 des Juristenausbildungsgesetzes NRW. Die Fassung ab 1. April 2026 nennt einen Grundbetrag ohne Stufen. Auf recht.nrw.de sind bereits Fassungen ab 1. März 2027 und ab 1. Januar 2028 veröffentlicht, die Beträge können sich also ändern.

Quelle: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, Fassung ab 1. April 2026 (Stand: Oktober 2026).

MerkmalRegelung in NRW
Grundbetrag (brutto, monatlich)1.585,17 Euro ab 1. April 2026
FamilienzuschlagGewährung entsprechend dem Landesbesoldungsrecht NRW
Teilzeit im VorbereitungsdienstKürzung um ein Fünftel
AuslandsausbildungKaufkraftausgleich entsprechend § 55 BBesG, nur bei Zuweisung einer Ausbildungsstelle im Ausland
Weitergehende LeistungenWerden nicht gewährt (§ 1 Abs. 4)

Wie wirkt sich die Teilzeitregel aus?

Wer den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert, erhält die Unterhaltsbeihilfe gekürzt. Die Verordnung sieht dafür eine Kürzung um ein Fünftel vor.

Rechenbeispiel mit Annahme

Annahme: Die Ausbildung läuft in Teilzeit mit der Kürzung um ein Fünftel. Der Grundbetrag von 1.585,17 Euro minus 317,03 Euro (ein Fünftel) ergibt 1.268,14 Euro brutto im Monat. Familienzuschläge sind in dieser Rechnung nicht enthalten, weil sie sich nach dem Landesbesoldungsrecht richten.

Bekommst du in NRW einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Die Verordnung nennt keinen Zuschuss zu Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträgen. Nach § 1 Abs. 4 werden weitergehende Leistungen nicht gewährt. Die Unterhaltsbeihilfe ist also ein Bruttobezug, und welche Beiträge daraus zu zahlen sind, hängt von deinem Versicherungsstatus ab.

Ein Merkblatt der Landgerichte in NRW hält für Zusatzvergütungen fest, dass das Land als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne die Abgaben abführt. Das Merkblatt stammt aus dem Jahr 2017 und betrifft die Zusatzvergütungen, nicht die Unterhaltsbeihilfe selbst. Kläre deinen Versicherungsstatus deshalb schriftlich mit der zuständigen Stelle und deiner Krankenkasse. Mehr zur Absicherung im Referendariat findest du im Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.

Nebenjob im Rechtsreferendariat: Was ist geregelt?

Die Verordnung zur Unterhaltsbeihilfe enthält keine Regel zu Nebentätigkeiten. Maßgeblich sind dann die Ausbildungsordnung für den Justizdienst und die Vorgaben des zuständigen Oberlandesgerichts. Frag vorab schriftlich nach, bevor du einen Job zusagst, auch wenn er nur wenige Stunden umfasst. Den allgemeinen Rahmen für Juristinnen und Juristen erklärt der große Ratgeber für angehende Juristen.

Vergleich: Rechtsreferendariat in NRW und Rheinland-Pfalz

Die Unterhaltsbeihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. Die Tabelle zeigt den Grundbetrag für Nordrhein-Westfalen. Für Rheinland-Pfalz liegt uns kein geprüfter Betrag mit Stand 2026 vor.

MerkmalNRWRheinland-Pfalz
Grundbetrag brutto monatlich ab 1. April 20261.585,17 Eurokeine geprüfte Angabe
RechtsgrundlageVerordnung nach § 32 Abs. 3 Satz 6 JAG NRWNicht geprüft
TeilzeitKürzung um ein FünftelIn der geprüften Quelle nicht geregelt
KrankenversicherungszuschussNicht vorgesehenIn der geprüften Quelle nicht geregelt

Wie planst du deine Finanzen im Vorbereitungsdienst?

Plane mit dem Nettobetrag. Lohnsteuer und Sozialabgaben rechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen nach, dieser Ratgeber rechnet bewusst keine Lohnsteuer selbst. Lege außerdem Rücklagen für Übergangszeiten an, etwa zwischen dem Ende des Referendariats und dem Beginn einer neuen Stelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat in NRW?

Der Grundbetrag in der Fassung ab 1. April 2026 liegt bei 1.585,17 Euro brutto im Monat. Prüfe vor Beginn, ob bereits eine spätere Fassung gilt, weil Änderungen zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 veröffentlicht sind.

Gibt es einen Familienzuschlag?

Die Verordnung verweist für den Familienzuschlag auf das nordrhein-westfälische Landesbesoldungsrecht. Ob und in welcher Höhe er dir zusteht, musst du dort oder bei der zuständigen Stelle prüfen. Dieser Ratgeber nennt dazu keinen Betrag.

Was gilt bei einer Ausbildung im Ausland?

Nur bei Zuweisung einer Ausbildungsstelle im Ausland sieht die Verordnung einen Kaufkraftausgleich entsprechend § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Eine darüber hinausgehende Regelung enthält die Verordnung nicht.

Wer klärt meine Krankenversicherung?

Deine Krankenkasse oder dein privater Versicherer klärt den Versicherungsstatus und die Beiträge. Die zuständige Stelle für deinen Vorbereitungsdienst bestätigt, welche Bezüge du erhältst. Eine persönliche Einordnung findest du über So arbeiten wir bei Academycon.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe auf recht.nrw.de, welche Fassung der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe aktuell gilt.
  2. Rechne deinen Monatsbedarf mit dem Nettobetrag durch, als Grundlage dient der Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
  3. Kläre schriftlich bei der zuständigen Stelle, ob Nebentätigkeit, Zusatzvergütungen oder eine Station im Ausland Auswirkungen haben.
  4. Kläre deine Krankenversicherung vor Beginn, damit dein Versicherungsschutz lückenlos bleibt.

Passend dazu

Quellen: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, Fassung ab 1. April 2026 (Abruf: Oktober 2026) ; Merkblatt Sozialversicherung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Landgericht Bonn (Stand: 5. Juli 2017); Bundesministerium der Finanzen: Abgabenrechner (Abruf: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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