Beihilfe in Hessen erstattet beihilfefähige Kosten nach der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO). Der Grundsatz liegt bei 50 Prozent und steigt mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen auf höchstens 70 Prozent. Dieser Ratgeber zeigt die Sätze, die wichtigsten Eigenanteile und wie du die Beihilfe mit einer privaten Ergänzung kombinierst.
Kurz beantwortet: Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten in Hessen als Grundsatz 50 Prozent Beihilfe. Mit jeder berücksichtigungsfähigen Person steigt der Satz um 5 Prozent, höchstens auf 70 Prozent (§ 15 HBeihVO). Anwärterinnen und Anwärter erhalten einheitlich 70 Prozent. Eigenanteile wie 4,50 Euro je Arzneimittelpackung bleiben. Stand: Oktober 2026, Quelle: Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel vom 24. November 2021.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundsatz liegt bei 50 Prozent, Angehörige erhöhen den Satz auf höchstens 70 Prozent (§ 15 HBeihVO).
- Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus oder einer Anschlussheilbehandlung gilt für Anwärterinnen und Anwärter einheitlich 85 Prozent (§ 15 Abs. 6).
- Arzneimittel kosten dich ab 18 Jahren 4,50 Euro Eigenanteil je Packung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2).
- Für privat Versicherte mit Beitragszuschuss wird der Satz nach § 15 Abs. 8 um 50 Prozent gemindert.
- Das Merkblatt stammt aus dem November 2021. Prüfe vor einer Entscheidung die aktuelle Fassung der HBeihVO.
Wie hoch ist der Bemessungssatz in Hessen?
Der Bemessungssatz gibt an, welcher Anteil deiner beihilfefähigen Aufwendungen erstattet wird. Den Rest trägst du selbst oder über eine Ergänzung. In Hessen beginnt die Regel bei 50 Prozent. Für Versorgungsempfänger gilt ein Zuschlag von 10 Prozent, Witwen und Witwer erhalten zusätzlich 5 Prozent.
| Personengruppe | Bemessungssatz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte ohne Angehörige | 50 Prozent | § 15 HBeihVO |
| Aktive Beamtinnen und Beamte mit Ehegatte oder einem Kind | 55 Prozent (Ableitung) | Stufe von 5 Prozent je Person |
| Aktive Beamtinnen und Beamte mit vier oder mehr Personen | 70 Prozent (Höchstsatz) | § 15 HBeihVO |
| Anwärterinnen und Anwärter | 70 Prozent, einheitlich | Merkblatt, Stand 2021 |
Die Zwischenstufe von 55 Prozent haben wir aus der Fünf-Prozent-Regel abgeleitet, sie steht nicht wörtlich im Merkblatt.
Welche Eigenanteile fallen in Hessen an?
Die Beihilfe ersetzt nicht jede Ausgabe. Diese Eigenanteile und Kürzungen nennt das Merkblatt:
| Leistung | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arzneimittel ab 18 Jahren | 4,50 Euro je Packung werden abgezogen | § 6 Abs. 1 Nr. 2 |
| Beförderung im Krankheitsfall | 10 Euro je einfache Fahrt, Monatsgrenze 100 Euro | § 6 Abs. 1 Nr. 9 |
| Zweibettzimmer als Wahlleistung | Kürzung 16 Euro täglich | § 6 Abs. 1 Nr. 6 |
| Einbehalt bei Wahlleistungen | 18,90 Euro monatlich | § 6a |
| Mindestbetrag je Antrag | 250 Euro | Merkblatt, Nr. 5.1 |
So rechnest du eine Beihilfe-Erstattung durch
Annahme: Du hast eine Rechnung über 400 Euro, alles ist beihilfefähig, und dein Satz liegt bei 50 Prozent.
- Beihilfe: 400 x 0,5 = 200 Euro.
- Rest: 400 minus 200 = 200 Euro, die du über deine Versicherung oder selbst trägst.
- Bei zwei Arzneimittelpackungen kommen zusätzlich 2 x 4,50 = 9 Euro Eigenanteil dazu.
Reicht die Beihilfe allein oder braucht es eine PKV?
Die Beihilfe ist nur ein Teil. Viele Beamtinnen und Beamte ergänzen sie mit einer Restkostenversicherung oder einem privaten Tarif. Wer privat versichert ist und einen Beitragszuschuss erhält, für den mindert sich der Bemessungssatz nach § 15 Abs. 8 um 50 Prozent. Ob die Kombination passt, hängt von Gesundheit, Familie und Tarif ab. Eine Einordnung für deinen Fall bietet die persönliche Beratung bei Academycon unter so-arbeiten-wir. Eine Empfehlung für einzelne Versicherer gibt es hier nicht.
Wie das im Vorbereitungsdienst aussieht, erklärt der Ratgeber Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Ein Rechenbeispiel mit Familie
Annahme: Du bist aktiver Beamter, dein Ehegatte und zwei Kinder sind berücksichtigungsfähig, also drei Personen insgesamt. Nach der Fünf-Prozent-Regel ergibt das 50 + 3 x 5 = 65 Prozent. Das ist eine Ableitung aus dem Merkblatt. Bei einer beihilfefähigen Rechnung über 500 Euro erstattet die Beihilfe 325 Euro, der Rest liegt bei 175 Euro.
Häufige Fragen
Gilt der 50-Prozent-Satz auch für Referendarinnen und Referendare?
Für Anwärterinnen und Anwärter nennt das Merkblatt einheitlich 70 Prozent. Referendarinnen und Referendare werden dort nicht ausdrücklich genannt. Kläre den Status mit der zuständigen Stelle, bevor du entscheidest.
Wer zählt als berücksichtigungsfähige Person?
Nach dem Merkblatt zählen Ehegatte und Kinder mit, soweit sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Die genauen Voraussetzungen stehen in der HBeihVO.
Muss ich jede Rechnung einzeln einreichen?
Beihilfe wird auf Antrag gezahlt. Weil je Antrag ein Mindestbetrag von 250 Euro gilt, lohnt es sich, Belege zu sammeln, statt jede kleine Rechnung sofort einzureichen. Die Form und Fristen stehen in der HBeihVO und im Antragsformular.
Wo finde ich die aktuelle Fassung?
Im Landesrecht Hessen. Das Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel hilft beim Einstieg, ersetzt aber nicht den Gesetzestext.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe deinen Status und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen, dann kennst du deinen Satz.
- Lies die HBeihVO in der aktuellen Fassung, besonders § 15 und § 6.
- Rechne deine typischen Kosten durch und lege den Restbetrag fest.
- Kläre eine Ergänzung, bevor du einen Vertrag abschließt.
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Quellen: Regierungspräsidium Kassel, Merkblatt zur HBeihVO (Stand 24. November 2021), .
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.