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Übergangszeit beim Kindergeld

Übergangszeit beim Kindergeld: Bis zu vier Monate zwischen Ausbildungsabschnitten bleibt der Anspruch erhalten. Was zählt und was nicht, mit Beispiel.

Definition

Die Übergangszeit ist der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schulende und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master. Innerhalb dieser Zeit bleibt der Kindergeldanspruch in der Regel erhalten, wenn die Ausbildung nahtlos weitergeht. Das Kindergeldrecht legt dafür eine feste Höchstdauer fest.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Höchstdauer Übergangszeitbis zu 4 Monategeltendes RechtMerkblatt Familienkasse, § 32 EStG

Beispiel

Du machst im Juli dein Abitur und beginnst im Oktober das Studium. Die drei Monate liegen innerhalb der Übergangszeit, der Kindergeldanspruch läuft weiter. Liegt zwischen Bachelor und Master eine Pause von fünf Monaten, reicht die Übergangszeit nicht mehr aus.

Verwandte Begriffe

Kindergeld, Erstausbildung, Lücke in der Krankenversicherung, Ausbildungsabschnitt.

Weiterführende Beiträge

Quellen

§ 32 EStG, Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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