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Steuererklärung für Studenten: So holst du dir Geld zurück

Wann sich die Steuererklärung für Studenten lohnt, wie du Lohnsteuer zurückholst, welche Fristen gelten und wie der Verlustvortrag im Zweitstudium funktioniert.
Symbolbild: Steuererklärung für Studenten

Die Steuererklärung für Studenten ist nicht automatisch Pflicht, sie lohnt sich aber vor allem dann, wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde oder du im Zweitstudium Kosten hast. Rückwirkend kannst du sie freiwillig bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres abgeben: Für das Jahr 2022 bleibt dir noch bis zum 31.12.2026, für 2025 bis zum 31.12.2029. Diese Frist lässt sich nicht verlängern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abgabepflicht besteht nicht automatisch. Sie kann sich aus Einkünften ohne Steuerabzug über 410 € im Jahr, aus einer Aufforderung des Finanzamts oder aus einer selbstständigen Tätigkeit ergeben.
  • Freiwillig geht die Erklärung bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres. Eine feste Abgabefrist gibt es dafür nicht.
  • Lohnsteuer holst du dir zurück, wenn sie einbehalten wurde, zum Beispiel im Ferienjob, als Werkstudent oder im bezahlten Praktikum.
  • Im Zweitstudium stellt das Finanzamt Verluste fest und trägt sie in spätere Jahre vor. Dafür musst du die Erklärung abgeben.
  • BAföG ist grundsätzlich steuerfrei und führt zu keiner Erstattung.

Muss ein Student eine Steuererklärung abgeben?

Nein, nicht automatisch. Eine Pflicht kann sich ergeben, wenn du Einkünfte ohne Steuerabzug von mehr als 410 € im Jahr hast, das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert oder du selbstständig tätig bist. Ob du überhaupt Steuern zahlst, hängt vom Grundfreibetrag ab. Er liegt 2026 bei 12.348 € für Ledige. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag zur Frage, wann Studierende Steuern zahlen.

Wer selbstständig arbeitet, meldet ein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Freie Berufe meldest du beim Finanzamt an. Dort gibst du innerhalb eines Monats nach Beginn unaufgefordert den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ab, der auch deine Umsatzprognose enthält.

Wann lohnt sich die Steuererklärung als Student?

Sie lohnt sich, wenn das Finanzamt dir Geld erstatten oder einen Verlust für später feststellen kann. Die Tabelle zeigt, wie das in typischen Situationen aussieht.

Deine SituationLohnt sich die Erklärung?
Ferienjob, Werkstudentenjob oder bezahltes Praktikum, Lohnsteuer wurde einbehaltenMeist ja: Die einbehaltene Lohnsteuer kommt über die Erklärung zurück
Duales Studium mit LohnsteuerabzugMeist ja: Zusätzlich lassen sich Kosten als Werbungskosten ansetzen
Master oder Zweitstudium mit KostenJa: Das Finanzamt stellt einen Verlust fest, der vorgetragen wird
Erststudium ohne Einkünfte und ohne LohnsteuerabzugKaum: Sonderausgaben wirken nur bei Einkommen im selben Jahr
Pauschal versteuerter MinijobIn der Regel nein: Es gibt meist nichts zu erstatten
Nur BAföGNein: BAföG ist grundsätzlich steuerfrei

Wie holst du als Student Lohnsteuer zurück?

Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein, bevor feststeht, wie hoch dein Einkommen im ganzen Jahr ausfällt. Die Steuererklärung gleicht das aus. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, fällt keine Einkommensteuer an, und die einbehaltene Lohnsteuer bekommst du zurück.

Beispiel: Jonas, 22, arbeitet drei Monate im Sommer im Ferienjob und verdient 2.400 € brutto im Monat. Dabei werden insgesamt 480 € Lohnsteuer einbehalten (Annahme). In den übrigen Monaten hat er kein Einkommen. Sein Jahreseinkommen liegt weit unter 12.348 €. Die Einkommensteuer beträgt damit 0 €, und das Finanzamt erstattet ihm die 480 €.

Ohne Erklärung bekommst du dieses Geld nicht automatisch. Welche Kosten du zusätzlich ansetzen kannst, steht im Beitrag zur Frage, was Studierende von der Steuer absetzen können.

Wie lange kannst du die Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Eine freiwillige Erklärung, die Fachleute Antragsveranlagung nennen, ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres möglich. Es gibt keine feste Abgabefrist, die vierjährige Festsetzungsfrist endet aber am 31.12. und lässt sich nicht verlängern.

SteuerjahrFreiwillige Erklärung möglich bis
202231.12.2026
202331.12.2027
202431.12.2028
202531.12.2029

Für Pflichtfälle gilt eine feste Frist. Ohne Steuerberatung ist das grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres, für das Steuerjahr 2025 also der 31.07.2026. Diese Frist ist bereits abgelaufen. Wer sie versäumt, zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat. Wird die Erklärung von einer Steuerberatung erstellt, gilt für 2025 der 1. März 2027. Bei einem Lohnsteuerhilfeverein erfragst du die Frist dort. Die Pflichtfristen lassen sich auf Antrag verlängern, die Frist für die freiwillige Erklärung nicht.

Verlustvortrag im Studium: Wie stellst du den Verlust fest?

Den Verlustvortrag gibt es im Zweitstudium, zum Beispiel im Master nach dem Bachelor, im Studium nach einer Berufsausbildung und im dualen Studium. Die Kosten gelten dort als Werbungskosten. Übersteigen sie deine Einnahmen, entsteht ein Verlust, den das Finanzamt zum Jahresende gesondert feststellt und in die Folgejahre vorträgt. Im Erststudium ist ein Vortrag nicht möglich. Worin sich beide Fälle unterscheiden, steht im Beitrag Steuerliche Vorteile im Studium.

Hast du die Erklärung für ein Verlustjahr nicht abgegeben, ist nicht alles verloren. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 lässt sich die Feststellung nachträglich beantragen, auch wenn für das Jahr keine Steuer mehr festgesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass für das Verlustjahr nie eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde. Der Antrag muss innerhalb der Verjährungsfrist für die Verlustfeststellung gestellt werden. Wie lange diese Frist für dein Jahr läuft, klärst du mit dem Finanzamt, bevor du zu lange wartest.

Wurde dir für ein Vorjahr bereits ein Verlustvortrag festgestellt, musst du die Erklärung jedes Jahr abgeben, bis der Vortrag aufgebraucht ist.

Wie gibst du die Steuererklärung ab: ELSTER oder Steuerberatung?

Du kannst die Erklärung selbst elektronisch über ELSTER abgeben, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Alternativ lässt du sie von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie viele Einkünfte und Kosten du angeben musst. Bei einem Ferienjob und wenigen Belegen ist die Erklärung überschaubar. Bei Zweitstudium, Selbstständigkeit oder mehreren Jobs hilft eine zweite Meinung.

Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Erklärung. Wie das bei privat Versicherten aussieht, erklärt der Beitrag zu den Krankenversicherungsbeiträgen in der Steuererklärung. Hintergründe zur Versicherung selbst findest du im Beitrag über die PKV im Studium.

Welche Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung?

  • Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers für jeden Job im Jahr
  • Belege für Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen, mit einem Vermerk, wofür du sie gebraucht hast
  • Angaben zu Einnahmen ohne Steuerabzug, etwa aus Nebentätigkeiten
  • Der Bewilligungsbescheid, falls du ein Stipendium bekommst, weil es den Abzug von Studienkosten kürzen kann

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei einer Pflichtabgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat. Bei einer freiwilligen Erklärung gibt es keine Verlängerung: Nach dem 31. Dezember des vierten Folgejahres kannst du keine Erklärung mehr einreichen und verlierst eine mögliche Erstattung.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich nur BAföG bekomme?

Nein. BAföG ist grundsätzlich steuerfrei und führt deshalb zu keiner Erstattung. Anders ist es, wenn du nebenbei arbeitest und dabei Lohnsteuer einbehalten wurde. Dann kann sich die Erklärung lohnen, auch wenn du BAföG bekommst.

Brauche ich für den Verlustvortrag Einkommen?

Nein. Der Verlustvortrag setzt Kosten voraus, keine Einnahmen. Im Zweitstudium entsteht ein Verlust gerade dann, wenn die Kosten deine Einnahmen übersteigen, im Extremfall ohne jedes Einkommen. Das Finanzamt rechnet den festgestellten Betrag in späteren Jahren gegen positive Einkünfte.

Kann ich die Steuererklärung ohne Steuerberater machen?

Ja. Du kannst sie selbst über ELSTER einreichen. Für Pflichtfälle ohne Beratung gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Frist. Freiwillig reicht die Zeit bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, in welchen Jahren Lohnsteuer einbehalten wurde. Für 2022 ist die freiwillige Erklärung nur noch bis zum 31.12.2026 möglich.
  2. Sammle Lohnsteuerbescheinigungen und Belege für die betroffenen Jahre.
  3. Entscheide, ob du über ELSTER selbst abgibst oder Hilfe in Anspruch nimmst.
  4. Bist du im Zweitstudium, gib die Erklärung auch ohne Einnahmen ab, damit der Verlust festgestellt wird.

Passend dazu

  • Verlustvortrag im Studium: Steuererklärung Schritt für Schritt
  • Quelle: Abgabefristen nach § 149 AO und Grundfreibetrag nach § 32a EStG (gesetze-im-internet.de), Stand Oktober 2026.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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