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Verlustvortrag im Studium: Steuererklärung Schritt für Schritt

Verlustvortrag im Studium: So erstellst du deine Steuererklärung, nutzt den Verlust in den Folgejahren und hältst die Abgabefristen 2026 und 2027 ein.

Kurz beantwortet

Ein Verlust entsteht, wenn deine Ausgaben für Studium oder Beruf höher sind als deine Einnahmen. Den Verlust trägst du in der Steuererklärung ein. Er wird mit anderen Einkünften verrechnet und, soweit er übrig bleibt, in die Folgejahre übertragen. Die Erklärung für 2026 muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2027 beim Finanzamt liegen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Punkt Wert Stand Quelle
Abgabefrist ohne Berater7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für 2026 also 31.07.202720.10.2026§ 149 Abs. 2 AO
Abgabefrist mit SteuerberaterGrundsätzlich Ende Februar des zweiten Folgejahres20.10.2026§ 149 Abs. 3 AO
Sonderausgaben ErstausbildungBis 6.000 € im Kalenderjahr20.10.2026§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Werbungskosten-Pauschbetrag1.230 € im Jahr (2026)20.10.2026§ 9a EStG
VerlustrücktragBis 1 Mio. € in das Vorjahr, Rest in die Folgejahre20.10.2026§ 10d EStG

Wann entsteht ein Verlust im Studium?

Ein Verlust entsteht, wenn die abzugsfähigen Ausgaben größer sind als die Einnahmen. Bei Studierenden passiert das vor allem, wenn ein Studium beruflich veranlasst ist, etwa ein Zweitstudium nach einer Ausbildung, und zugleich wenig eigenes Einkommen vorhanden ist. Ob das Finanzamt Kosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben behandelt, entscheidet es im Einzelfall.

Für eine Erstausbildung gibt es Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie mindern deine Steuer, erzeugen aber nicht automatisch einen Verlust. Der Beitrag Zweitstudium: Kosten, BAföG, Kindergeld und Steuern zeigt, wie die Abgrenzung bei einem zweiten Studium aussieht.

Rechenbeispiel: Vom Verlust zum Vortrag

Die Zahlen sind erfunden und dienen nur der Rechnung.

  1. Einnahmen 2026 aus Lohn: 3.000 €.
  2. Werbungskosten: Pauschbetrag 1.230 € plus Studiengebühren 2.400 € plus Fachliteratur und Fahrtkosten 3.600 €, zusammen 7.230 €.
  3. Ergebnis 2026: 3.000 € − 7.230 € = −4.230 €. Das ist der Verlust.
  4. Verrechnung im selben Jahr und im Vorjahr: Der Verlust mindert zuerst andere positive Einkünfte desselben Jahres. Bleibt etwas übrig, kann er mit dem Vorjahr verrechnet werden, falls dort positive Einkünfte waren. In diesem Beispiel gab es 2025 keine Einkünfte, der Betrag bleibt also vollständig übrig.
  5. Vortrag ins Jahr 2027: Hast du dort positive Einkünfte von 2.000 €, verrechnet das Finanzamt 2.000 € mit dem Verlust. Übrig bleiben 4.230 € − 2.000 € = 2.230 € für die Folgejahre.

Die Begrenzung auf 70 Prozent greift erst oberhalb von einer Million Euro und betrifft Studierende deshalb nicht.

So erstellst du die Steuererklärung

  1. Sammle die Lohnsteuerbescheinigungen, Studienbelege, Fahrtkosten und Literatur des Jahres.
  2. Trage Einnahmen und Werbungskosten in die Anlage N ein. Ob die Ausgaben beruflich veranlasst sind, begründest du mit einer kurzen Erläuterung.
  3. Gib die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres ab, wenn du ohne Steuerberater arbeitest. Mit Steuerberater gilt eine spätere Frist.
  4. Bewahre den Bescheid auf. Das Finanzamt stellt den Verlust dort fest und nennt die Höhe des Vortrags.
  5. Prüfe im Folgejahr, ob der Vortrag in der Erklärung berücksichtigt wurde.

Wer braucht überhaupt eine Erklärung?

Wenn der Arbeitgeber dein Einkommen pauschal versteuert, bringt die Erklärung oft keine Erstattung. Ob du verpflichtet bist, hängt von deinen übrigen Einkünften ab. Die Beschäftigungsformen erklärt der Beitrag Nebenjob und Steuern. Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bestimmt, ab welchem zu versteuernden Einkommen überhaupt Steuer anfällt. Die Steuervorteile im Studium fasst der Beitrag Steuerliche Vorteile im Studium zusammen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nur einen Minijob habe?

Meist nicht, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Eine Pflicht kann sich aus anderen Einkünften ergeben oder aus einer Aufforderung des Finanzamts. Im Zweifel hilft die Prüfung deiner Bescheide.

Gilt der Verlustvortrag auch für das Erststudium?

Das Gesetz spricht allgemein von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und setzt dafür Sonderausgaben bis 6.000 € an. Verluste entstehen eher bei beruflich veranlassten Ausgaben. Ob ein Studium als Erst oder Zweitausbildung gilt, prüft das Finanzamt im Einzelfall.

Bis wann muss ich abgeben, wenn ein Steuerberater hilft?

Steuererklärungen, die ein Steuerberater erstellt, haben eine spätere Frist. Sie endet grundsätzlich im Februar des zweiten Folgejahres. Die genaue Frist gilt für deinen Fall und sollte mit dem Berater abgestimmt werden.

Was zählt als Werbungskosten im Studium?

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit deinem Beruf oder einem beruflich veranlassten Studium zusammenhängen, etwa Fachliteratur, Fahrtkosten oder Studiengebühren. Sie müssen belegt werden. Ob sie anerkannt werden, entscheidet das Finanzamt.

Quellen und Prüfung

  • § 149 Abgabenordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 10d EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 9a EStG und § 32a EStG, Werte 2026 laut Faktenbasis Academycon vom 20.10.2026. Vor Veröffentlichung am Originalwortlaut prüfen.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung und keine Steuerberatung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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