Wer privat versichert ist und in die Notaufnahme kommt, wird zuerst behandelt, die Kostenfrage klärt sich danach. Im Notfall wählst du die 112, die Abrechnung läuft später über deinen Tarif: Du bekommst die Rechnung, zahlst sie zunächst selbst und reichst sie bei deinem Versicherer ein. Bei stationärer Behandlung rechnet das Krankenhaus in der Regel direkt mit dem Versicherer ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Privatversicherte zahlen Arztrechnungen zunächst selbst und bekommen sie vom Versicherer nach Tarif erstattet.
- Bei stationärer Behandlung ist die Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer die Regel.
- Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Über dem Höchstsatz ist eine Honorarvereinbarung im Notfall ausgeschlossen.
- Rechnungen kannst du innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Ausstellungsjahres einreichen.
- Wie viel für Rettungswagen und Krankentransport erstattet wird, steht in deinen Tarifbedingungen.
Was passiert in der Notaufnahme, wenn du privat versichert bist?
Im Notfall steht die Behandlung im Vordergrund, die Abrechnung folgt danach. Du wirst in der Notaufnahme medizinisch versorgt, bei Bedarf stationär aufgenommen und bekommst die Rechnung erst nach der Behandlung.
Wichtig ist, dass du Unterlagen aufbewahrst: Entlassungsbrief, Rechnungen und Zahlungsbelege. Mit ihnen lässt sich später sauber nachweisen, was der Versicherer erstatten soll.
Wer zahlt Notaufnahme und Notarzt bei Privatversicherten?
Erstattet wird über deinen Versicherer, aber auf einem Umweg. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Du zahlst die Arztrechnung zunächst selbst und reichst sie beim Versicherer ein. Zwischen Arzt und Versicherer besteht keine direkte Vertragsbeziehung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach deinem Tarif, also danach, welche Prozentsätze und Höchstbeträge dort vereinbart sind.
Bei einer stationären Behandlung läuft es anders: Hier ist die Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer die Regel. Wie die Notaufnahme eines Krankenhauses im Einzelfall abrechnet, kann sich unterscheiden. Frag im Zweifel an der Anmeldung nach. Mehr zum Leistungsumfang findest du in unserem Überblick über die PKV-Leistungen.
Was steht auf der Arztrechnung nach einem Notfall?
Privatärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet. Der Einfachsatz ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert von 5,82873 Cent. Darauf wendet der Arzt einen Steigerungsfaktor an, der innerhalb des Rahmens nach billigem Ermessen festzulegen ist.
| Leistungsart | Schwellenwert | Höchstsatz |
|---|---|---|
| Persönliche ärztliche Leistungen | 2,3 | 3,5 |
| Medizinisch-technische Leistungen | 1,8 | 2,5 |
| Laborleistungen | 1,15 | 1,3 |
Bis zum Schwellenwert braucht der Arzt keine Begründung. Darüber muss er jede Leistung patienten-, krankheits- oder umstandsbezogen schriftlich auf der Rechnung begründen. Pauschale Begründungen genügen nicht. Will der Arzt über den Höchstsatz hinaus abrechnen, ist eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ vor Behandlungsbeginn nötig. Bei Notfällen und akuter Schmerzbehandlung ist eine solche Vereinbarung ausgeschlossen. Eine Reform der GOÄ ist geplant, bis zu einer Verordnung gilt die bestehende. Details erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung.
Wie und bis wann reichst du die Rechnung ein?
Du kannst Rechnungen innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres einreichen, in dem sie ausgestellt wurden. Beispiel: Eine Rechnung vom März 2026 reichst du spätestens bis zum 31.12.2029 ein. Warte trotzdem nicht so lange, denn mit der Zeit wird es schwerer, Belege und Behandlungsabläufe nachzuvollziehen.
Beachte außerdem, dass manche Tarife eine Beitragsrückerstattung vorsehen, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst. Reichst du eine Notfallrechnung ein, kann diese Rückzahlung entfallen. Bei größeren Rechnungen lohnt sich das Einreichen in der Regel trotzdem, bei kleinen Beträgen lohnt es sich nachzurechnen.
Was kosten Notarzt und Rettungswagen für Privatversicherte?
Wie hoch die Kosten sind und welcher Anteil erstattet wird, hängt von deinem Tarif ab. Ob Rettungsfahrt, Notarzteinsatz oder Krankentransport: Die Bedingungen deines Versicherers legen fest, was übernommen wird und ob es Höchstbeträge gibt.
Unterschiede zwischen Rettung und Krankentransport sowie die Frage, worauf du im Tarif achten solltest, erklärt unser Beitrag zum Krankentransport in der PKV.
Wie unterscheidet sich das von der gesetzlichen Krankenversicherung?
Gesetzlich Versicherte nehmen Leistungen in der Regel als Sachleistung in Anspruch. Daneben gibt es Zuzahlungen: Im Krankenhaus sind es 10 Euro je Kalendertag für höchstens 28 Tage (Stand 2026), für 2027 sind höhere Zuzahlungen beschlossen. Krankentransporte und Krankenfahrten zahlt die Kasse nur bei medizinischer Notwendigkeit auf Verordnung.
| Merkmal | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Abrechnung beim Arzt | Meist als Sachleistung | Rechnung, die du selbst zahlst und einreichst |
| Abrechnung im Krankenhaus | Zwischen Krankenhaus und Kasse | Direktabrechnung mit dem Versicherer ist die Regel |
| Umfang der Erstattung | Gesetzlicher Rahmen | Nach Tarif |
Muss ein Referendar privat versichert sein?
Nein, eine generelle Pflicht zur privaten Versicherung gibt es nicht. Beamtenanwärter sind regelmäßig Beamte auf Widerruf. Sie sorgen selbst für Kranken- und Pflegeversicherung vor, privat oder freiwillig gesetzlich, und erhalten ergänzend Beihilfe. Rechtsreferendare sind je nach Bundesland Beamte auf Widerruf oder stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Im Ausbildungsverhältnis besteht gesetzliche Krankenversicherungspflicht und kein Beihilfeanspruch.
Welcher Fall bei dir zutrifft, steht im Einstellungsbescheid. Die Details haben wir im Beitrag zur Krankenversicherung im Referendariat zusammengefasst.
Was gilt bei einer Notfallbehandlung im Ausland?
Ob und in welchem Umfang dein Tarif im Ausland zahlt, steht in den Tarifbedingungen. Prüfe vor jeder Reise, ob der Auslandsschutz zu Dauer und Ziel passt und ob ein medizinisch notwendiger Rücktransport enthalten ist. Gesetzlich Versicherte nutzen in der EU die Europäische Krankenversicherungskarte, die den Rücktransport nach Deutschland nicht abdeckt. Für ein Studium im Ausland gelten eigene Regeln, die wir in Krankenversicherung im Auslandssemester erklären.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatversicherter die Notaufnahme selbst bezahlen?
Zunächst ja, wenn der Arzt dir eine Rechnung stellt. Du reichst sie anschließend bei deinem Versicherer ein, der nach Tarif erstattet. Bei stationärer Behandlung rechnet das Krankenhaus in der Regel direkt mit dem Versicherer ab. Frag bei der Aufnahme nach, wie dein Fall gehandhabt wird, damit du keine Vorleistung übersiehst.
Darf der Arzt im Notfall mehr als den Höchstsatz berechnen?
Nicht ohne Honorarvereinbarung. Über dem Höchstsatz ist eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ vor Behandlungsbeginn nötig. Bei Notfällen und akuter Schmerzbehandlung ist sie ausgeschlossen. Zwischen Schwellenwert und Höchstsatz muss der Arzt jede Leistung schriftlich und auf deinen Fall bezogen begründen, pauschale Begründungen genügen nicht.
Wie lange habe ich Zeit, eine Notfallrechnung einzureichen?
Du kannst die Rechnung innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres einreichen, in dem sie ausgestellt wurde. Eine Rechnung von März 2026 ist also bis 31.12.2029 einreichbar. Tipp: Reiche zeitnah ein, solange Unterlagen und Behandlungsablauf noch frisch sind.
Zahlt die PKV den Rettungswagen?
Das richtet sich nach deinem Tarif. Prüfe in den Bedingungen, welche Kosten für Rettungsfahrt, Notarzt und Krankentransport erstattet werden und ob Höchstbeträge gelten. Im Zweifel fragst du vor einer Reise oder einem geplanten Krankenhausaufenthalt beim Versicherer nach.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Tarifbedingungen deines Versicherers zu Rettungsdienst, Krankentransport und Auslandsschutz.
- Bewahre nach einem Notfall alle Rechnungen, Belege und Arztbriefe auf.
- Reiche größere Rechnungen zeitnah ein und achte auf die Dreijahresfrist.
- Prüfe auf der Rechnung, ob Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert schriftlich begründet sind.
- Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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