Das BAföG 2026 besteht aus Bedarfssätzen, die sich nach Alter und Wohnsituation richten, sowie aus Freibeträgen für das eigene Einkommen, das Vermögen und das Einkommen der Eltern. Dieser Ratgeber erklärt die Zahlen, nennt Stand und Quelle zu jeder Angabe und trennt geltendes Recht von dem Gesetzentwurf für 2027.
Kurz beantwortet: Stand: Oktober 2026. Der Höchstsatz für Studierende unter 25 Jahren, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt 855 Euro im Monat: 475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnpauschale (Bedarfssätze gültig seit 1. August 2024, bestätigt im Januar 2026). Die tatsächliche Förderung hängt von Einkommen, Vermögen und dem Einkommen der Eltern ab. Die Hälfte der Förderung gilt als zinsloses Darlehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundbedarf für Studierende liegt bei 475 Euro im Monat (Stand Januar 2026, DSW-FAQ).
- Die Wohnpauschale beträgt 380 Euro, wenn du außerhalb der Eltern wohnst, und 59 Euro, wenn du bei den Eltern wohnst.
- Die Hälfte der Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Rückzahlung ist bei 10.010 Euro gedeckelt, sofern die Förderung ab dem 1. September 2019 begann.
- Die Vermögensfreibeträge liegen bei 15.000 Euro bis zum 29. Lebensjahr und bei 45.000 Euro ab dem 30. Lebensjahr.
- Die Regierung plant eine Reform für 2027 mit höheren Sätzen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, deshalb gilt heute noch das bisherige Recht.
Wie hoch ist der BAföG-Bedarfssatz 2026?
Der Bedarfssatz setzt sich aus einem Grundbedarf und einer Wohnkostenpauschale zusammen. Dazu kommen Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du nicht familienversichert bist. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge, die seit dem 1. August 2024 gelten. Die Angaben stammen aus der Zusammenstellung der Studierendenwerke (Stand Januar 2026) und aus dem Bundestag.
| Bestandteil | Betrag pro Monat | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Grundbedarf für Studierende | 475 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Wohnpauschale, auswärts wohnend | 380 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Wohnpauschale, bei den Eltern wohnend | 59 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Zuschlag Krankenversicherung, 25 bis 29 Jahre (nicht familienversichert) | 102 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Zuschlag Pflegeversicherung, 25 bis 29 Jahre (nicht familienversichert) | 35 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Höchstbetrag Zuschlag Krankenversicherung, ab 30 Jahren | bis zu 185 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
| Höchstbetrag Zuschlag Pflegeversicherung, ab 30 Jahren | bis zu 48 Euro | Januar 2026, Studierendenwerke (DSW-FAQ) |
Die Höchstsätze ergeben sich aus diesen Bestandteilen. Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sind bei den Höchstsätzen für Studierende ab 25 Jahren bereits eingerechnet. Für Studierende bis 24 Jahre, die über die Eltern familienversichert sind, entfällt der Zuschlag.
| Wohnsituation und Alter | Höchstsatz pro Monat | Zusammensetzung |
|---|---|---|
| Auswärts wohnend, bis 24 Jahre | 855 Euro | 475 + 380 |
| Auswärts wohnend, 25 bis 29 Jahre | 992 Euro | 475 + 380 + 102 + 35 |
| Bei den Eltern wohnend, 25 bis 29 Jahre | 671 Euro | 475 + 59 + 102 + 35 |
| Auswärts wohnend, ab 30 Jahren | 1.088 Euro | 475 + 380 + 185 + 48 |
| Bei den Eltern wohnend, ab 30 Jahren | 767 Euro | 475 + 59 + 185 + 48 |
Annahme: Du bist 22 Jahre alt, wohnst zum Studium auswärts und hast kein eigenes Einkommen. Dann liegt dein Bedarf bei 855 Euro im Monat. Wie viel davon tatsächlich gezahlt wird, hängt davon ab, was deine Eltern anrechnen müssen. Dieser Wert lässt sich deshalb nicht pauschal ausrechnen.
Was ist die Wohnpauschale und wann gilt sie?
Die Wohnpauschale ist ein fester Betrag, der den Mietaufwand abdecken soll, und zwar unabhängig davon, was du tatsächlich zahlst. Sie beträgt 380 Euro, wenn du außerhalb der elterlichen Wohnung lebst. Wohnst du bei deinen Eltern, sind es 59 Euro. Entscheidend ist also nicht die Höhe deiner Miete, sondern deine Wohnsituation. Wer etwa in einer günstigen WG wohnt, erhält trotzdem die volle Pauschale, und wer teurer wohnt, bekommt nicht mehr. Wie du bezahlbaren Wohnraum findest, zeigt Günstige Wohnung im Studium finden.
Welche Freibeträge gibt es beim BAföG?
Freibeträge schützen einen Teil deines Einkommens und Vermögens vor der Anrechnung. Sie wirken wie eine Grenze: Was darunter liegt, mindert die Förderung nicht. Für das BAföG gelten vor allem drei Gruppen von Freibeträgen.
- Eigenes Einkommen: Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro brutto im Monat mindert die Förderung nach Auskunft der Studierendenwerke nicht (Stand Januar 2026). Nach bafög.de liegt der monatliche Freibetrag ab 2026 bei 389 Euro, nachdem Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale abgezogen wurden (Stand Dezember 2025).
- Vermögen: Der Freibetrag liegt bei 15.000 Euro, wenn du bis 29 Jahre alt bist, und bei 45.000 Euro ab 30 Jahren. Für Ehepartner oder Kinder kommen je 2.300 Euro hinzu (Stand Januar 2026, DSW-FAQ).
- Einkommen der Eltern: Hier gibt es einen Elternfreibetrag, der nach Familienstand und Zahl weiterer Unterhaltsberechtigter gestaffelt ist. Die genauen Beträge stehen im BAföG-Antrag und auf bafög.de. Wir nennen sie hier nicht, weil sie je nach Familiensituation unterschiedlich angewendet werden.
Wie viel Vermögen am Ende angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung prüft jeden Antrag. Sinnvoll ist, vorab die Unterlagen zusammenzustellen, die für Einkommen und Vermögen verlangt werden.
Was ändert sich 2027? (Gesetzentwurf)
Die Bundesregierung hat im August 2026 einen Entwurf für ein 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf in Drucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026 eingebracht, die erste Lesung war am 15. Oktober 2026. Der Ausgang ist offen. Die folgenden Werte stehen nur im Entwurf und sind nicht geltendes Recht.
| Bestandteil | Heute (geltendes Recht) | Entwurf | Geplanter Start |
|---|---|---|---|
| Grundbedarf für Studierende | 475 Euro | 503 Euro | Wintersemester 2027/28 |
| Wohnpauschale, auswärts | 380 Euro | 440 Euro | Sommersemester 2027 |
| Wohnpauschale, bei den Eltern | 59 Euro | 41 Euro, danach entfällt sie | 1. August 2027, Entfall später |
Stand: Entwurf Drucksache 21/8405 mit Schlussprüfung vom 20. Oktober 2026. Für laufende Förderungen wirken höhere Sätze in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum. Nach dem Entwurf entfiele der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester, und die Antragstellung erfolgt dann nur noch digital.
Wie viel Darlehen musst du zurückzahlen?
Die Hälfte der monatlichen Förderung ist ein zinsloses Staatsdarlehen. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlst. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Standardrate liegt bei 130 Euro im Monat, bei einer Teilfreistellung kann sie auf mindestens 42 Euro sinken. Der Rückzahlungsdeckel liegt für Darlehen, deren Förderung ab dem 1. September 2019 begann, bei 10.010 Euro (Stand Juli 2024, bafög.de).
Annahme: Du erhältst 24 Monate lang 855 Euro im Monat, davon jeweils 427,50 Euro als Darlehen. Das ergibt 10.260 Euro Darlehen in zwei Jahren. Weil der Rückzahlungsdeckel bei 10.010 Euro liegt, wären in diesem Beispiel nur 10.010 Euro zurückzuzahlen. Den genauen Rückzahlungsplan erhältst du vom Bundesverwaltungsamt.
Häufige Fragen
Zählt mein Minijob auf das BAföG?
Ein Minijob bis zur Grenze von 603 Euro brutto im Monat mindert deine Förderung nach Angaben der Studierendenwerke nicht. Wer mehr verdient, muss mit einer Anrechnung rechnen. Dabei zählen Freibeträge und Werbungskostenpauschale. Genaue Auskunft gibt das zuständige Amt.
Bekomme ich BAföG, wenn ich über 30 bin?
Für den Beginn der Ausbildung gilt eine Altersgrenze. Nach § 10 Abs. 3 BAföG wird keine Förderung geleistet, wenn bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet ist (Stand: Gesetzeslage 2026). Für Studierende ab 30 gelten höhere Höchstsätze und ein höherer Vermögensfreibetrag. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Anspruch, Höhe und Rückzahlung.
Muss ich nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis erbringen?
Ja, nach geltendem Recht ist ein Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester nötig (§ 48 BAföG). Ein Fachrichtungswechsel bis zum vierten Semester ist in der Regel unschädlich. Der Entwurf für 2027 sieht vor, den Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfallen zu lassen.
Kann ich BAföG und eine Krankenversicherung gleichzeitig bekommen?
Ja. Der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist Teil des Bedarfssatzes, sofern du nicht familienversichert bist. Wie sich der Zuschuss bei PKV und GKV auswirkt, erklärt der Ratgeber BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag geht an das Amt für Ausbildungsförderung deiner Hochschule oder des Studierendenwerks, das für deinen Wohnort zuständig ist. Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Lebenssituation. Ab 2027 soll der Antrag nach dem Entwurf nur noch digital über BAföG Digital möglich sein.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe anhand der Tabellen, welcher Höchstsatz für deine Wohnsituation und dein Alter gilt.
- Sammle die Nachweise zu Einkommen, Vermögen und zur Einkommenssituation deiner Eltern.
- Stelle den Antrag beim zuständigen Amt und frag nach, ob für dein Studium ein Leistungsnachweis gilt.
- Verfolge den Gesetzgebungsstand für 2027, bevor du Entscheidungen auf die künftigen Sätze stützt.
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Quellen: FAQ zum BAföG, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026), Bedarfssätze bis 2026, Deutsches Studierendenwerk, Drucksache 21/8405, Gesetzentwurf (Stand Oktober 2026), Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform, BMFTR (August 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.