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Pflegekosten steuerlich absetzen: Was das Finanzamt zulässt

Pflegekosten lassen sich nach § 35a, § 33b und § 33 EStG geltend machen. Der Beitrag zeigt Höchstbeträge, Pflegegrad-Pauschbeträge und Grenzen beim Heim.
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Inhalt

Pflegekosten steuerlich absetzen ist möglich, wenn du einen pflegebedürftigen Angehörigen selbst versorgst oder dessen Pflege finanzierst. Welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt, hängt vor allem davon ab, ob sie haushaltsnah entstehen, ob du die Pflege persönlich leistest und wie hoch der Pflegegrad der gepflegten Person ist. Das Einkommensteuergesetz sieht dafür drei Wege vor, die hier nacheinander erklärt werden.

Kurz beantwortet: Pflegekosten lassen sich über § 35a EStG absetzen, wenn haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen anfallen. Die Steuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro. Alternativ kommt ein Pflege-Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro je nach Pflegegrad in Betracht (§ 33b Abs. 6 EStG). Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen: Die Steuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro (§ 35a Abs. 2 EStG).
  • Pflege-Pauschbetrag: Wer einen pflegebedürftigen Menschen persönlich und ohne Einnahmen pflegt, erhält je nach Pflegegrad 600, 1.100 oder 1.800 Euro (§ 33b Abs. 6 EStG).
  • Außergewöhnliche Belastungen: Nach § 33 EStG zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab, die je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt.
  • Der Pauschbetrag ersetzt die Steuerermäßigung nach § 33 für die Pflege derselben Person.
  • Heimkosten sind nicht pauschal absetzbar. Ob und in welcher Höhe sie anerkannt werden, entscheidet der Einzelfall.

Welche Pflegekosten fallen unter die Steuerermäßigung nach § 35a EStG?

Für Aufwendungen, die bei haushaltsnahen Tätigkeiten und Pflege- und Betreuungsleistungen entstehen, sieht § 35a EStG eine Steuerermäßigung vor. Nach Absatz 2 ermäßigt sich die Steuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro. Erfasst werden damit auch Pflege- und Betreuungsleistungen, soweit sie haushaltsnahe Anteile enthalten. Entscheidend ist, welche Leistung erbracht wurde und ob sie im Haushalt der gepflegten Person anfällt.

Die Ermäßigung wird nur auf Antrag gewährt. Wer die Aufwendungen geltend machen will, gibt sie in der Einkommensteuererklärung an und hebt die Belege auf. Welche Leistungen zu welchem Pflegegrad gehören, erklärt der Beitrag Pflegegraden und den dazugehörigen Leistungen.

Handwerkerleistungen zählen nicht zur Pflege. Für sie sieht § 35a Abs. 3 EStG eine Ermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen vor, höchstens 1.200 Euro. Die Ermäßigung gilt nach dem Gesetz nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG?

Der Pflege-Pauschbetrag ist eine pauschale Alternative zu Einzelnachweisen. Er setzt voraus, dass die pflegende Person im Kalenderjahr keine Einnahmen für die Pflege erhält. Die Pflege muss persönlich erfolgen, und zwar in der Wohnung der pflegenden Person oder der gepflegten Person. Außerdem ist die Identifikationsnummer der gepflegten Person in der Steuererklärung anzugeben.

Pflegegrad bzw. HilflosigkeitPauschbetrag je Jahr
Pflegegrad 2600 Euro
Pflegegrad 31.100 Euro
Pflegegrad 4 oder 51.800 Euro
Hilflos im Sinne des § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG1.800 Euro (Kombination mit Pflegegrad 2 und 3 ausgeschlossen)

Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, Gesetzestext abgerufen im November 2026. Die Beträge gelten für Pflegegrade nach dem Pflegegrad-System der Pflegeversicherung. Wie du einen Pflegegrad erhältst, zeigt der Ratgeber zu Pflegegrad beantragen.

Annahme: Deine Mutter ist in Pflegegrad 3 eingestuft, du pflegst sie persönlich in deiner Wohnung und erhältst dafür keine Einnahmen. Dann beträgt der Pauschbetrag 1.100 Euro. Wird eine Person von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt, teilt sich der Betrag entsprechend der Zahl der Pflegepersonen auf.

Wann greifen die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger. Das Finanzamt zieht davon eine zumutbare Belastung ab. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, nach dem Familienstand und nach der Zahl der Kinder. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze nach § 33 Abs. 3 EStG.

FamiliensituationBis 15.340 EuroÜber 15.340 bis 51.130 EuroÜber 51.130 Euro
Ohne Kinder, Grundtabelle5 Prozent6 Prozent7 Prozent
Ohne Kinder, Splitting4 Prozent5 Prozent6 Prozent
Ein oder zwei Kinder2 Prozent3 Prozent4 Prozent
Drei oder mehr Kinder1 Prozent1 Prozent2 Prozent

Quelle: § 33 Abs. 3 EStG, Gesetzestext abgerufen im November 2026. Weil nur der Betrag abgezogen wird, der über der zumutbaren Belastung liegt, fällt der Vorteil bei kleineren Pflegekosten oft gering aus. Ob die Aufwendungen zwangsläufig entstehen und in welcher Höhe sie angemessen sind, prüft das Finanzamt im Einzelfall.

Sind Heimkosten für Pflegebedürftige absetzbar?

Heimkosten sind ein häufiger Streitpunkt, weil sie oft sehr hoch sind. Ob sie als haushaltsnahe Aufwendungen nach § 35a EStG oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und der Gesetzestext allein reicht für eine verlässliche Auskunft nicht aus.

Wer größere Beträge geltend machen will, sollte die Kostenaufstellung des Heims und den Pflegegrad-Bescheid vorlegen und das Finanzamt oder einen Steuerberater vorab fragen. Welche Zahlungen Kinder beim Elternunterhalt tatsächlich leisten müssen, behandelt der Beitrag Elternunterhalt bei Pflegeheim.

Häufige Fragen

Kann ich Pflege-Pauschbetrag und Einzelnachweise gleichzeitig nutzen?

Nein, nicht für dieselbe Pflege. Der Pflege-Pauschbetrag ersetzt die Steuerermäßigung nach § 33 für die Pflege derselben Person. Welche Variante sich lohnt, zeigt der Vergleich in der Einkommensteuererklärung, bevor du dich festlegst.

Was passiert, wenn die pflegende Person Einnahmen aus der Pflege erhält?

Dann entfällt der Pauschbetrag, weil die Voraussetzung keiner Einnahmen im Kalenderjahr nicht erfüllt ist. Nach dem Gesetz zählt das Pflegegeld, das Eltern für ihr behindertes Kind erhalten, nicht als Einnahme. Diese Ausnahme gilt nur für diesen Fall.

Muss die gepflegte Person in Deutschland leben?

Nein, es genügt eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Pflege muss in der Wohnung der pflegenden oder der gepflegten Person stattfinden. Für Wohnungen außerhalb dieses Raums gilt der Pauschbetrag nicht.

Welche Nachweise sollte ich aufbewahren?

Bewahre Rechnungen, Zahlungsbelege und den Bescheid über den Pflegegrad auf. Für den Pauschbetrag brauchst du die Identifikationsnummer der gepflegten Person. Bei Einzelnachweisen kann das Finanzamt weitere Unterlagen verlangen. Welche Nachweise genau erforderlich sind, legt das zuständige Finanzamt fest.

Wer hilft bei einem komplizierten Fall?

Bei Fragen zu einer konkreten Steuererklärung helfen das zuständige Finanzamt, eine Lohnsteuerhilfe oder ein Steuerberater. Für Fragen zu den Pflegeleistungen selbst ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Wer seine allgemeine Steuererklärung als Studierender vorbereitet, findet im Beitrag Steuererklärung für Studenten die Grundlagen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob die Pflege persönlich in einer Wohnung in der EU oder im EWR stattfindet und ob du dafür Einnahmen erhältst.
  2. Hol dir die Identifikationsnummer der gepflegten Person und den aktuellen Bescheid über den Pflegegrad.
  3. Sammle Rechnungen und Zahlungsbelege für haushaltsnahe Leistungen und für Heimkosten.
  4. Vergleiche den Pflege-Pauschbetrag mit den Einzelnachweisen, bevor du die Steuererklärung ausfüllst.
  5. Gib die Beträge fristgerecht an und kläre offene Punkte mit dem zuständigen Finanzamt.

Passend dazu

Quellen: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de (Stand: Abruf November 2026); § 33b EStG, gesetze-im-internet.de (Stand: Abruf November 2026); § 33 EStG, gesetze-im-internet.de (Stand: Abruf November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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