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Elternunterhalt bei Pflegeheim: Was Kinder tatsächlich zahlen müssen

Kinder zahlen Elternunterhalt erst oberhalb von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Was die Grenze umfasst, wie Vermögen zählt und was jetzt zu tun ist.
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Inhalt

Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, stellt sich für viele Familien eine unangenehme Frage: Müssen wir als Kinder etwas dazuzahlen? Die Antwort hängt weniger an der Pflegebedürftigkeit als am eigenen Einkommen. Der Elternunterhalt ist in Deutschland an eine Einkommensgrenze gebunden, die seit dem 1. Januar 2020 gilt.

Kurz beantwortet: Kinder sind ihren Eltern erst unterhaltspflichtig, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020 (Verbraucherzentrale, Stand 20. Mai 2025). Unterhalb der Grenze spielt das Vermögen des Kindes keine Rolle. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenze liegt bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro, und sie gilt seit dem 1. Januar 2020.
  • Nur das Einkommen des Kindes zählt, nicht das des Ehepartners.
  • Zum Gesamteinkommen gehören auch sonstige Einkünfte, etwa aus Vermietung.
  • Unterhalb der Grenze wird das Vermögen des Kindes nicht geprüft.
  • Oberhalb der Grenze kann das Sozialamt Auskunft über das Vermögen verlangen, wobei dem Kind ein Selbstbehalt bleibt.

Wann kommt Elternunterhalt überhaupt in Betracht?

Elternunterhalt wird fällig, wenn die Eltern die Kosten eines Pflegeheims nicht selbst tragen können. Die Verbraucherzentrale nennt als Voraussetzung, dass die pflegebedürftigen Eltern Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Die Regelung dazu findet sich in § 94 SGB XII. Das Sozialamt tritt dabei in Vorleistung und kann den Anspruch gegenüber den Kindern geltend machen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Eigenanteilen der Heimbewohner selbst und dem Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern. Der Unterhalt kommt erst ins Spiel, wenn die eigenen Mittel der Eltern nicht ausreichen. Wie hoch die Eigenanteile sind, hängt von der Einrichtung und dem Pflegegrad ab. Einen Überblick nach Pflegegrad bietet der Ratgeber zu den Pflegegraden und Leistungen.

Wie wird die 100.000-Euro-Grenze berechnet?

Die Grenze bezieht sich auf das Einkommen des Kindes, nicht auf das der Familie insgesamt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Geschwister betroffen sein könnten, denn jedes Kind wird für sich geprüft. Die Verbraucherzentrale verweist für das Gesamteinkommen auf § 16 SGB IV. Steuerliche Abzüge wie der Kinderfreibetrag werden dabei nicht berücksichtigt, die Grenze gilt also für das Bruttoeinkommen.

MerkmalRegelung laut Verbraucherzentrale
Maßgeblicher BetragJahresbruttoeinkommen des Kindes
GrenzeMehr als 100.000 Euro jährlich
EhepartnerDessen Einkommen zählt nicht
Sonstige EinkünfteZählen zum Gesamteinkommen, z. B. aus Vermietung
Steuerliche AbzügeWerden nicht berücksichtigt
VermutungEs gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Grenze nicht überschritten wird

Was spielt beim Vermögen eine Rolle?

Solange das Einkommen unter der Grenze liegt, spielt das Vermögen des Kindes keine Rolle. Oberhalb der Grenze darf das Sozialamt nach einer Feststellung auch Auskunft über das Vermögen verlangen. Dem Kind ist dabei ein Selbstbehalt zu belassen, dessen Höhe im Einzelfall geprüft wird. Die Verbraucherzentrale nennt keinen festen Betrag dafür, deshalb verzichten wir hier auf eine Zahl.

Rechenbeispiele zur Einkommensgrenze

Die beiden folgenden Beispiele zeigen nur, wie die Grenze wirkt. Sie ersetzen keine Prüfung des Sozialamts.

  1. Annahme: Das Kind verdient 85.000 Euro brutto im Jahr. Die Grenze von 100.000 Euro ist nicht überschritten. Eine Unterhaltspflicht entsteht nach dieser Regel nicht, und das Vermögen wird nicht geprüft.
  2. Annahme: Das Kind verdient 120.000 Euro brutto im Jahr. Die Grenze ist um 20.000 Euro überschritten. Das Sozialamt kann nun Auskunft über das Vermögen verlangen, und die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Einzelfall.

Im zweiten Beispiel bleibt die Summe offen, weil sie vom Selbstbehalt, von weiteren Einkünften und vom Vermögen abhängt. Eine verlässliche Rechnung braucht die Auskunft des zuständigen Sozialamts.

Was Kinder jetzt tun sollten

Wer mit einem Antrag auf Elternunterhalt rechnet, sollte früh die eigene Einkommenslage sortieren. Die folgenden Schritte helfen, den Stand zu klären, bevor das Sozialamt auf die Familie zukommt.

  1. Lege die Einkommensnachweise der letzten Jahre bereit, mit Brutto- und Nettobeträgen. Sammle sie für mindestens drei Jahre, damit eine Prüfung nicht an fehlenden Belegen scheitert.
  2. Erfasse sonstige Einkünfte, etwa aus Vermietung, damit du das Gesamteinkommen kennst.
  3. Frage beim zuständigen Sozialamt nach, welche Angaben es benötigt und in welcher Frist.
  4. Lass dich bei Unsicherheit beraten, etwa durch die Verbraucherzentrale oder eine Fachberatung im Familienrecht.

Warum die Grenze für die Familienplanung zählt

Die Einkommensgrenze wirkt wie ein Sicherheitsnetz. Wer weiß, dass das eigene Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt, kann die Pflege der Eltern planen, ohne auf jede Anfrage sofort reagieren zu müssen. Das gilt besonders für Berufseinsteiger, die gerade ihre erste größere Gehaltsstufe erreichen und dabei auch an eigene Verpflichtungen denken.

Gleichzeitig ersetzt die Grenze keine Planung. Eine Familie, in der beide Elternteile pflegebedürftig werden, hat andere Fragen als eine Familie, in der nur ein Elternteil auf Hilfe angewiesen ist. Deshalb lohnt es sich, die Lage früh mit allen Geschwistern zu besprechen und Zuständigkeiten festzulegen. Wer die Grenze genau kennt, kann im Gespräch mit dem Sozialamt sachlicher auftreten.

Häufige Fragen

Müssen Kinder die Heimkosten der Eltern immer bezahlen?

Nein. Die Pflicht entsteht nur, wenn das Einkommen des Kindes über der Grenze von 100.000 Euro brutto liegt. Darunter besteht nach dieser Regel keine Zahlungspflicht.

Gilt die Grenze auch für den Ehepartner des Kindes?

Nach der Auskunft der Verbraucherzentrale zählt nur das Einkommen des Kindes selbst. Das Einkommen des Ehepartners wird für die Grenze nicht herangezogen.

Was passiert mit Vermögen, wenn das Einkommen über der Grenze liegt?

Dann darf das Sozialamt nach einer Feststellung Auskunft über das Vermögen verlangen. Dem Kind bleibt ein Selbstbehalt. Wie hoch dieser ausfällt, prüft die Behörde im Einzelfall.

Seit wann gilt die 100.000-Euro-Grenze?

Die Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020. Sie wurde mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt, wie die Verbraucherzentrale angibt.

Hilft ein Pflegegrad den Eltern beim Heimplatz?

Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen der Pflegeversicherung. Er ändert nichts an der Einkommensgrenze für Kinder. Wer den Pflegegrad beantragen möchte, findet den Ablauf im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was passiert, wenn das Sozialamt Angaben verlangt?

Das Sozialamt fordert in der Regel Auskünfte an, bevor es einen Anspruch geltend macht. Beantworte die Fragen vollständig und mit Belegen, und lass dir Fristen schriftlich bestätigen. Wenn du eine Angabe nicht machen kannst, teile das früh mit und begründe es. Eine saubere Dokumentation schützt vor Missverständnissen und späteren Rückfragen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Jahresbruttoeinkommen über oder unter 100.000 Euro liegt.
  2. Notiere sonstige Einkünfte und stelle sie dem Bruttoeinkommen gegenüber.
  3. Kläre beim Sozialamt, welche Unterlagen für eine Prüfung nötig sind.
  4. Beobachte, ob die Pflegereform 2027 Änderungen bei Leistungen und Eigenanteilen bringt, und prüfe den Stand im Gesetzgebungsverfahren.

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Quellen:

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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