Wer als Student über seine Eltern familienversichert ist und nebenbei ein Ehrenamt übernimmt, bekommt oft eine Aufwandsentschädigung oder eine Übungsleitervergütung. Die Sorge ist naheliegend: Erhöht sich das Einkommen so weit, dass die Familienversicherung endet? Die Antwort hängt davon ab, ob die Zahlung steuerfrei ist und wie hoch sie im Jahr ausfällt.
Kurz beantwortet: Steuerfreie Zahlungen aus Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale zählen nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands nicht zum Gesamteinkommen. Für 2026 liegt die Übungsleiterpauschale bei 3.300 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro im Jahr, Stand Juli 2026. Nur der Teil darüber kann auf die Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat wirken.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerfreie Pauschalen wie die Übungsleiterpauschale gehören nicht zum Gesamteinkommen, soweit sie reichen.
- Die Übungsleiterpauschale liegt 2026 bei 3.300 Euro im Jahr, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro im Jahr.
- Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 2026 monatlich 565 Euro.
- Eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen zählt nur bis zur Höhe des tatsächlichen Aufwands nicht mit.
- Die Altersgrenze für Kinder in Ausbildung liegt bei 25 Jahren, unabhängig vom Einkommen aus dem Ehrenamt.
Welche Einnahmen zählen zum Gesamteinkommen?
Für die Familienversicherung zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das sogenannte Gesamteinkommen. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Für 2026 ergibt das 565 Euro im Monat, wie die Rechengrößen zeigen, die auch der Gesetzestext in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgreift. Für 2027 nennt der Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung (Kabinettsstand 7. Oktober 2026) einen Wert von 590 Euro. Verbindlich wird er erst nach der Zustimmung des Bundesrates und der Verkündung.
Die Hinweise des GKV-Spitzenverbands zum Gesamteinkommen beschreiben, welche Zahlungen ausgenommen sind. Sie haben empfehlenden Charakter, die Krankenkassen wenden sie aber in der Praxis an. Danach gehören steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3 und 3b des Einkommensteuergesetzes nicht zum Gesamteinkommen, auch dann nicht, wenn sie eine Ersatzfunktion haben.
Wie hoch sind die steuerfreien Pauschalen im Ehrenamt?
Die Höchstbeträge hängen vom Jahr ab. Die Hinweise des GKV-Spitzenverbands aus dem Jahr 2022 nennen noch 3.000 Euro für die Übungsleiterpauschale und 840 Euro für die Ehrenamtspauschale. Diese Beträge sind überholt. Nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026) gelten 3.300 Euro und 960 Euro im Jahr. Dieselben Beträge führt das Finanzministerium Brandenburg in seiner Broschüre vom Juli 2026 auf. Maßgeblich ist immer der Betrag des Jahres, in dem du die Zahlung erhältst.
| Einnahme | Steuerfreier Betrag 2026 | Zählt zum Gesamteinkommen? |
|---|---|---|
| Übungsleitervergütung (§ 3 Nr. 26 EStG) | bis 3.300 Euro im Jahr | nein, soweit steuerfrei |
| Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) | bis 960 Euro im Jahr | nein, soweit steuerfrei |
| Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG) | bis zur Höhe des tatsächlichen Aufwands | nein, soweit nicht über den Aufwand hinaus |
| Gesamteinkommen bei Familienversicherung | 565 Euro im Monat | Grenze für die Familienversicherung |
Überschreitet die Zahlung den Freibetrag, ist nur der Teil darüber zu prüfen. Die Krankenkasse rechnet dann nach den übrigen Regeln des Gesamteinkommens.
Rechenbeispiel: Übungsleiter mit 3.600 Euro im Jahr
Annahme: Du erhältst im Jahr 3.600 Euro als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein. Davon sind 3.300 Euro steuerfrei. Die übrigen 300 Euro im Jahr liegen über dem Freibetrag. Im Monatsdurchschnitt sind das 25 Euro, die für die Einkommensgrenze von 565 Euro relevant werden können. Ob und wie die Krankenkasse diesen Betrag monatlich ansetzt, entscheidet sie im Einzelfall.
Solange deine Gesamteinnahmen im Monat unter 565 Euro bleiben, ändert das Ehrenamt an der Familienversicherung nichts. Ein Minijob in Verbindung mit dem Ehrenamt braucht eine eigene Prüfung, weil dort andere Grenzen gelten, etwa die Geringfügigkeitsgrenze, die für 2026 bei 603 Euro im Monat liegt. Dazu findest du mehr in unserem Beitrag über die Familienversicherung im Studium unter 25.
Wie wirkt die Aufwandsentschädigung im Einzelfall?
Eine Aufwandsentschädigung ist nicht automatisch beitragsfrei. Sie ist nur dann unschädlich, wenn sie steuerfrei bleibt und den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigt. Ein Pauschalbetrag, der über die Kosten hinausgeht, ist Einkommen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Abrechnung. Wer Fahrtkosten oder Materialien nachweisen kann, steht mit der Zahlung meist sicherer da als jemand, der nur eine Pauschale erhält.
Die Frage, ob eine Zahlung als Aufwandsentschädigung gilt oder als Vergütung, hat auch steuerlich Gewicht. Eine einheitliche Bezeichnung im Vertrag ersetzt aber keine Prüfung der Voraussetzungen. Schreib dir auf, wofür das Geld gedacht ist, und bewahre Belege auf.
Häufige Fragen
Endet die Familienversicherung durch ein Ehrenamt?
Nein, nicht allein durch ein Ehrenamt. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen. Solange steuerfreie Pauschalen wirken und die Summe unter der Grenze bleibt, bleibt die Mitversicherung bestehen. Die Altersgrenze von 25 Jahren gilt zusätzlich.
Muss ich der Krankenkasse meine Ehrenamtszahlungen melden?
Die Krankenkasse fragt in der Regel nach dem Gesamteinkommen. Ob du Zahlungen angeben musst, hängt davon ab, wie die Kasse den Fragebogen gestaltet. Gib im Zweifel alle Einnahmen an und lass die Kasse entscheiden. So vermeidest du spätere Nachforderungen.
Gilt die Grenze auch für Ehepartner?
Die Grenze von einem Siebtel der Bezugsgröße gilt nach dem Gesetz für alle Familienangehörigen, die über ein Mitglied versichert werden, also für Ehegatten und Kinder gleichermaßen. Bei Kindern kommt außerdem ein Einkommensvergleich mit dem Ehegatten oder Lebenspartner hinzu, der nicht gesetzlich versichert ist. Dessen Einkommen liegt 2026 über der Schwelle von 6.450 Euro im Monat und zugleich höher als dein eigenes Gesamteinkommen, schließt die Familienversicherung aus.
Was passiert nach dem 25. Geburtstag?
Dann endet die Familienversicherung für Kinder in Ausbildung. Eine Verlängerung gibt es nur um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes, etwa eines Freiwilligendienstes. Für Entwicklungshelfer sind höchstens zwölf Monate anrechenbar. Zeiten eines Studiums verlängern die Familienversicherung dagegen nicht.
So gehst du jetzt vor
- Notiere alle Zahlungen aus dem Ehrenamt mit Datum, Betrag und Bezeichnung im Jahr.
- Vergleiche die Summe mit der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für das jeweilige Jahr.
- Rechne den Teil über dem Freibetrag auf den Monatsdurchschnitt um und halte ihn der Grenze von 565 Euro gegenüber.
- Frag bei deiner Krankenkasse nach, bevor du größere Zahlungen annimmst, und lass die Auskunft schriftlich festhalten.
Warum die Monatsbetrachtung zählt
Die Pauschalen gelten für das Kalenderjahr, die Einkommensgrenze für die Familienversicherung dagegen für den Monat. Das ist der Punkt, an dem viele Studierende überrascht werden. Wer im Dezember eine größere Abrechnung erhält, kann in diesem Monat über der Grenze liegen, auch wenn der Jahresdurchschnitt niedrig ist. Die Krankenkasse prüft deshalb die einzelnen Monate und nicht nur die Jahressumme. Plane Abrechnungen deshalb möglichst gleichmäßig oder frage den Verein nach einem festen Auszahlungsrhythmus.
Auch Nachzahlungen für mehrere Monate können auffallen. Wenn der Verein eine Jahresabrechnung erst im Folgejahr auszahlt, ordnet die Kasse die Zahlung meist dem Monat des Zuflusses zu, nicht dem Zeitraum der Arbeit. Das ist eine Annahme aus der allgemeinen Systematik, die du bei deiner Kasse im Einzelfall bestätigen lassen solltest.
Welche Unterlagen solltest du bereithalten?
- Die schriftliche Vereinbarung mit dem Verein oder dem Auftraggeber, aus der Art und Umfang der Tätigkeit hervorgehen.
- Die Abrechnungen mit Datum, Betrag und Bezeichnung der Zahlung.
- Der Nachweis, dass der Verein gemeinnützig ist, etwa durch den Bescheid des Finanzamts.
- Belege zu Fahrtkosten oder Material, falls du eine Aufwandsentschädigung erhältst.
- Die aktuelle Mitgliedsbescheinigung oder der Nachweis der Familienversicherung deiner Kasse.
Passend dazu
- Ehrenamt, Freiwilligendienst und Engagement: Der Überblick für Studierende
- Aufwandsentschädigung im Ehrenamt: Wird sie auf BAföG angerechnet?
- Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist
- Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber
Quellen: § 10 SGB V, Familienversicherung (Stand des Gesetzestextes auf gesetze-im-internet.de). § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen (Nr. 12, 26, 26a), abgerufen am 02.11.2026. GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise zum Gesamteinkommen (Stand 29. September 2022). Finanzministerium Brandenburg, Ehrenamt und Steuern 2026 (7. Auflage, Stand Juli 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.