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Organspendeausweis ausfüllen: Schritt für Schritt

Der Organspendeausweis braucht Ihre Angaben, eine von vier Entscheidungen und Ihre Unterschrift. So füllen Sie ihn aus, Stand November 2026.
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Inhalt

Ein Organspendeausweis hält Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich fest. Wer den Ausweis richtig ausfüllt, sorgt dafür, dass die Entscheidung im Ernstfall eindeutig erkennbar ist. Die Anleitung der BZgA führt Schritt für Schritt durch die Felder.

Kurz beantwortet: Sie tragen Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift ein, kreuzen eine der vier Entscheidungen an, geben Datum und Unterschrift an. Die Entscheidung ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bindend und jederzeit widerrufbar (BZgA-Anleitung, undatiert). Die Vorlagen zur Widerspruchslösung sind im Bundestag nur überwiesen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtangaben sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift.
  • Sie kreuzen eine von vier Entscheidungen an, die Sie zu den Organen oder Geweben festlegen.
  • Die Entscheidung ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bindend.
  • Sie können die Entscheidung jederzeit widerrufen.
  • Der Ausweis ist kostenfrei bei der BZgA erhältlich oder lässt sich online ausfüllen und drucken.

Was steht auf dem Organspendeausweis?

Der Ausweis verlangt einige persönliche Angaben und eine Entscheidung. Die folgende Tabelle zeigt die Felder in der Reihenfolge der Anleitung.

AngabeWas Sie eintragenHinweis
Persönliche DatenName, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift mit Straße, PLZ und WohnortPflichtangaben
Datum und UnterschriftDatum der Ausfüllung und Ihre UnterschriftPflichtangaben
VertrauenspersonName, Vorname, Telefonnummer und Adresse der Person, der Sie die Entscheidung übertragenOptional, die Person sollten Sie informieren
EntscheidungEines der vier Felder ankreuzenPflicht

Welche Entscheidung kreuze ich an?

Der Ausweis bietet vier Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich darin, welche Organe und Gewebe Sie freigeben oder ausschließen.

  • Feld 1: Ja, ich stimme einer Organ- und Gewebeentnahme uneingeschränkt zu.
  • Feld 2: Ja, aber ich schließe bestimmte Organe oder Gewebe aus, die ich benenne.
  • Feld 3: Ja, aber nur für bestimmte Organe oder Gewebe, die ich benenne.
  • Feld 4: Nein, ich lehne eine Entnahme ab.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Option zu Ihnen passt, hilft das gebührenfreie Infotelefon der BZgA unter 0800 / 90 40 400 weiter, das die Anleitung nennt. Die Entscheidung bleibt Ihre eigene.

Schritt für Schritt ausfüllen

  1. Besorgen Sie sich den Ausweis. Er ist laut BZgA kostenfrei als Plastikkarte im Scheckkartenformat erhältlich, per Post, Fax, E-Mail oder online.
  2. Alternativ füllen Sie den Ausweis online aus, laden ihn als PDF herunter und drucken ihn aus.
  3. Tragen Sie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift vollständig ein.
  4. Kreuzen Sie genau eines der vier Felder an, damit die Entscheidung eindeutig ist.
  5. Tragen Sie optional eine Vertrauensperson ein und informieren Sie diese Person vorher.
  6. Geben Sie das Datum an und unterschreiben Sie den Ausweis.

Typische Fehler beim Ausfüllen

Die meisten Fehler sind unspektakulär und lassen sich leicht vermeiden. Bevor Sie den Ausweis aus der Hand geben, kontrollieren Sie diese Punkte:

  • Genau ein Feld ist angekreuzt. Mehrere Kreuze machen die Entscheidung unklar.
  • Datum und Unterschrift gehören zu den Pflichtangaben, die die Anleitung nennt.
  • Die Anschrift ist vollständig und gut lesbar, damit sie im Ernstfall zugeordnet werden kann.
  • Bei Feld 2 oder 3 sind die Organe oder Gewebe konkret benannt, damit niemand raten muss.

Wo sollte der Ausweis liegen?

Die Anleitung macht keine Angaben zur Aufbewahrung. Wichtig ist, dass Sie den Ausweis so aufbewahren, dass er im Bedarfsfall gefunden wird, und dass Ihre Vertrauensperson und nahe Angehörige wissen, dass es ihn gibt und wo er liegt.

Was gilt bei der Widerspruchslösung?

Im Bundestag wird über eine Widerspruchsregelung beraten. Bei der Widerspruchslösung gilt eine Person als Spenderin oder Spender, sofern sie nicht widersprochen hat. Bei der bisherigen Regelung braucht es dagegen eine ausdrückliche Zustimmung. Laut Textarchiv des Bundestages wurden am 24. September 2026 drei Vorlagen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Dazu gehört der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten (Drucksache 21/7570), der Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 21/2738) und ein Antrag von 58 Abgeordneten zur Sicherung der Freiwilligkeit (Drucksache 21/8050).

Die Vorlagen sind nach dem Textarchiv noch nicht beschlossen. Bis zu einem Beschluss gilt das bisherige Recht, das eine ausdrückliche Entscheidung voraussetzt. Ihr Ausweis bleibt deshalb ein eindeutiger Nachweis Ihrer Entscheidung, solange keine neue Regel gilt.

Checkliste vor dem Abgeben

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sind vollständig eingetragen.
  • Genau eine der vier Entscheidungen ist angekreuzt.
  • Bei den Feldern 2 und 3 stehen die Organe oder Gewebe ausgeschrieben da.
  • Datum und Unterschrift sind gesetzt.
  • Eine optionale Vertrauensperson ist informiert, falls Sie eine benannt haben.

Mit dieser Liste vermeiden Sie die häufigsten Lücken. Die Anleitung der BZgA bleibt die Grundlage für den Aufbau der Felder.

Häufige Fragen

Ist der Organspendeausweis rechtlich verbindlich?

Nach der Anleitung ist die Entscheidung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bindend. Der Ausweis dokumentiert Ihren Willen, weshalb er sorgfältig ausgefüllt sein sollte.

Kann ich meine Entscheidung später ändern?

Ja. Sie können die Entscheidung jederzeit widerrufen. Zum Verfahren bei Änderungen macht die Anleitung keine Angaben außer dem Hinweis auf den jederzeitigen Widerruf.

Brauche ich Zeugen für die Unterschrift?

Die Anleitung macht zu Zeugen oder weiteren formalen Voraussetzungen keine Angaben. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie das Infotelefon der BZgA unter 0800 / 90 40 400. Die Anleitung weist darauf hin, dass das Infotelefon gebührenfrei erreichbar ist.

Muss ich eine Option ankreuzen?

Ja, das Ausfüllen verlangt eine Entscheidung. Ohne angekreuztes Feld liegt keine dokumentierte Erklärung vor, die Ihre Haltung zeigt. Deshalb lohnt es sich, die vier Felder vor dem Ausfüllen in Ruhe durchzugehen.

Gibt es den Ausweis in anderen Sprachen?

Laut BZgA gibt es eine Fassung in 29 Fremdsprachen. Das ist hilfreich, wenn Sie den Ausweis im Ausland oder bei Angehörigen in einer anderen Sprache vorlegen möchten.

Was ist der Unterschied zum Organspende-Register?

Der Ausweis ist die Form, die die BZgA beschreibt. Neben dem Ausweis gibt es ein Organspende-Register, zu dem wir einen eigenen Artikel veröffentlichen. Die Anleitung des Ausweises nennt dieses Register nicht.

So gehst du jetzt vor

  1. Bestellen Sie den Ausweis bei der BZgA oder füllen Sie die Online-Vorlage aus.
  2. Entscheiden Sie sich für eine der vier Optionen und überlegen Sie, mit welcher Vertrauensperson Sie die Entscheidung teilen.
  3. Unterschreiben und datieren Sie den Ausweis, sobald die Entscheidung feststeht.
  4. Verfolgen Sie die Beratung im Bundestag, um Änderungen der Rechtslage früh zu erkennen.

Was der Ausweis nicht ersetzt

Der Ausweis hält Ihre Entscheidung fest, er ersetzt aber kein Gespräch. Viele Menschen besprechen ihre Haltung zur Organspende mit der Familie oder mit einer Vertrauensperson, bevor sie den Ausweis ausfüllen. Das erleichtert es Angehörigen, Ihren Willen zu kennen.

Die Anleitung nennt die Vertrauensperson als optionale Angabe, und sie empfiehlt, diese Person vorher zu informieren. Eine Vertrauensperson kann Ihre Entscheidung vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, soweit der Ausweis das vorsieht.

Passend dazu

Quellen: BZgA: Ausfüllanleitung Organspendeausweis, undatiert und Bundestag, Textarchiv 24.09.2026: Erste Lesung zur Widerspruchsregelung (Stand laut Textarchiv).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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