Ein Online-Shop neben dem Studium klingt nach einer überschaubaren Sache: Ein Produkt, eine Plattform, ein paar Bestellungen pro Woche. Rechtlich wird daraus schnell ein Gewerbe mit Anmeldepflicht, Umsatzsteuerfragen und Pflichtangaben im Shop. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Schritte anfallen, was du einplanen solltest und wo du dir vor dem ersten Verkauf Klarheit beim Gewerbeamt oder Finanzamt holen solltest.
Kurz beantwortet: Wer regelmäßig Waren verkauft, betreibt in aller Regel ein Gewerbe, das beim Gewerbeamt angezeigt werden muss. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt nur, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Die Gebühr für die Anmeldung legt deine Kommune fest. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer regelmäßig verkauft, muss sein Gewerbe anzeigen. Die Pflicht ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung und hängt nicht von der Größe des Shops ab.
- Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hat zwei Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
- Die Gebühr für die Anmeldung unterscheidet sich je nach Kommune, deshalb erfragst du sie vor Ort.
- Die laufenden Kosten entstehen vor allem durch Plattformgebühren, Zahlungsdienste und Versand, nicht durch die Anmeldung selbst.
- Ab mehr als 20 Wochenstunden gilt die Selbstständigkeit als hauptberuflich, was die Krankenversicherung betrifft.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nebenbei verkaufe?
Entscheidend ist nicht die Größe des Shops, sondern die Absicht, mit dem Verkauf dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Nach § 14 der Gewerbeordnung ist jedes Gewerbe anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Wer nur gelegentlich einzelne Dinge aus dem eigenen Besitz verkauft, betreibt in der Regel kein Gewerbe. Ein Shop mit Einkauf, Lager und regelmäßigen Bestellungen fällt dagegen fast immer darunter.
Im Zweifel hilft eine Auskunft des Gewerbeamts oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Nimm die Fragen zur Anmeldung und zur Umsatzsteuer schon zum Termin mit, dann sparst du dir einen zweiten Gang aufs Amt.
Marktplatz oder eigener Shop?
Viele Studierende starten auf einem Marktplatz, weil dort die Technik, der Zahlungsverkehr und ein Kundenkreis bereits vorhanden sind. Der Preis dafür sind Provisionen je Verkauf oder Grundgebühren, die der Anbieter auf seiner Preisseite nennt. Ein eigener Shop verursacht dagegen Kosten für Domain, Hosting, Zahlungsdienst und Rechtstexte, dafür bleibt die Kundenbeziehung bei dir.
Unabhängig vom Weg gilt die Anmeldepflicht. Eine Plattform übernimmt weder deine Anmeldung beim Gewerbeamt noch deine steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt.
Was kostet der Start?
Die Anmeldung selbst ist meist die kleinste Position. Die folgende Übersicht zeigt, welche Posten du einplanen solltest und wo du die jeweiligen Beträge findest. Konkrete Zahlen nennen die jeweiligen Stellen, weil sie je nach Kommune und Anbieter verschieden ausfallen.
| Posten | Was du einplanen solltest | Wo du den Betrag findest |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Einmalige Verwaltungsgebühr | Gebührenliste deines Gewerbeamts |
| Marktplatz oder Shop-Software | Provision je Verkauf oder monatliche Grundgebühr | Preisseite des Anbieters |
| Zahlungsdienst | Gebühr je Transaktion | Preisübersicht des Zahlungsdienstes |
| Versand und Verpackung | Porto, Material, Retouren | Tarife deines Versanddienstleisters |
| Rechtstexte | Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung | Angebot eines Anbieters oder Fachberatung |
Ab wann muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wer die Grenzen einhält, weist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus, kann aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen geltend machen.
Ein Rechenbeispiel. Annahme: Dein Shop erzielt im Jahr 2026 einen Nettoumsatz von 18.000 Euro. Dann kannst du im Jahr 2027 im Regelfall als Kleinunternehmer arbeiten, sofern dein Umsatz 2027 unter 100.000 Euro bleibt. Annahme: Der Umsatz 2026 liegt bei 30.000 Euro. Dann gilt für 2027 die Regelbesteuerung, weil die Vorjahresgrenze überschritten ist.
Das Gesetz knüpft die Befreiung daran, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, Wortlaut abgerufen am 2. November 2026). Nach dem Fachportal Lexware (Stand 25. August 2026) unterliegt bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, der Regelbesteuerung, der Wechsel erfolgt also nicht erst zum Jahreswechsel. Wie du eine Überschreitung im Einzelfall behandelst, klärst du mit dem Finanzamt.
Welche Pflichten gelten im Shop selbst?
Neben der Anmeldung betreffen dich Pflichten direkt im Shop: Ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, korrekte Preisangaben und eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Die Anforderungen im Einzelfall ändern sich mit der Rechtsprechung. Eine Mustervorlage ersetzt deshalb keine Prüfung deines konkreten Angebots, und bei Abmahnrisiken lohnt sich eine Fachberatung vor dem Go-live.
Wie wirkt der Shop auf Krankenversicherung und Studierendenstatus?
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt für Studierende unproblematisch, solange die Stundengrenze eingehalten wird. Nach Angaben der DAK darf die Selbstständigkeit höchstens 20 Wochenstunden umfassen, bei mehr gilt sie als hauptberuflich. Die Familienversicherung endet außerdem, wenn das Einkommen 565 Euro monatlich übersteigt, dieser Wert gilt für 2026. Die genaue Einordnung prüft die Krankenkasse, deshalb frag dort nach, bevor du größere Umsätze planst. Mehr dazu im Ratgeber Selbstständig im Studium: Gewerbe, Steuern und Krankenversicherung.
Welche Unterlagen brauchst du bei der Anmeldung?
Beim Gewerbeamt gibst du in der Regel deine Personalien, deine Anschrift und eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit an. Ob du die Anmeldung persönlich, schriftlich oder über ein Online-Formular erledigst, entscheidet die jeweilige Kommune. Frag vorab nach, welche Nachweise sie verlangt, damit du nicht zweimal hingehen musst.
Die Beschreibung der Tätigkeit sollte ehrlich und konkret sein. Wenn du Waren aus eigener Herstellung, Handel mit Fremdware oder beides verkaufst, hat das Folgen für die Einordnung. Notiere dir deshalb vorab, welche Produktgruppen du führen willst und über welche Kanäle du verkaufst.
Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt. Melde das Gewerbe an, bevor du die erste Bestellung annimmst. So vermeidest du, dass ein Verkauf in eine Phase fällt, in der du noch ohne Anzeige arbeitest.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Firmennamen für meinen Shop?
Nicht zwingend. Als Einzelunternehmer kannst du unter deinem Namen auftreten. Ein Fantasiename ist möglich, sofern er nicht irreführend ist und du ihn beim Gewerbeamt angibst. Im Impressum müssen in jedem Fall dein vollständiger Name und deine ladungsfähige Anschrift stehen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja, Gewinne aus dem Shop gehören in die Einkommensteuererklärung. Als Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Du brauchst deshalb eine saubere Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben vom ersten Verkauf an.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Die Anmeldung lässt sich nachholen. Eine verspätete Anzeige kann jedoch Nachfragen und Verwarnungen nach sich ziehen. Kläre den Vorgang deshalb zeitnah mit dem Gewerbeamt, statt die Verkäufe weiterlaufen zu lassen.
Ab wann lohnt sich der Shop finanziell?
Das hängt von Marge, Versandkosten und deinem Zeitaufwand ab. Rechne jede Bestellung vollständig durch, inklusive Gebühren, Porto, Verpackung und Retouren. Erst danach lohnt sich ein größerer Einkauf.
So gehst du jetzt vor
- Kläre dein Geschäftsmodell und schätze den Umsatz für das laufende und das Vorjahr.
- Melde das Gewerbe bei der Gemeinde an und erfrage dort die Gebühr.
- Richte Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung vor dem ersten Verkauf ein und lass sie prüfen.
- Lege ein eigenes Konto und eine laufende Buchführung an, bevor die erste Bestellung eingeht.
Passend dazu
- Gründung neben dem Studium: Förderprogramme und Beratung im Überblick
- Selbstständig im Studium: Gewerbe, Steuern und Krankenversicherung
- Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenze 25.000 Euro im Vorjahr
- Nebenjob und Steuern: Das gilt für Minijob, Werkstudent und Co.
- Scheinselbständigkeit: Woran du sie bei Aufträgen erkennst
Quellen: § 19 UStG, Wortlaut (abgerufen am 2. November 2026) | § 14 GewO, Anzeige eines Gewerbes | DAK-Gesundheit: Nebenberuflich selbstständig (aktualisiert 01.10.2026) | Lexware Office Hilfe-Center: Umsatzgrenze Kleinunternehmer (Stand 25.08.2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.