More info

Ghostwriting in der Hausarbeit: Warum Auftragsarbeiten riskant sind

Ghostwriting in der Hausarbeit ist riskant: Eigenständigkeitserklärung, Prüfungsordnung und Rechtslage im Überblick.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Ghostwriting in der Hausarbeit klingt nach einer bequemen Lösung, wenn die Zeit knapp wird. Doch eine fremd verfasste Arbeit, die als eigene eingereicht wird, berührt gleich mehrere Ebenen: Die Prüfungsordnung, die Eigenständigkeitserklärung und im Einzelfall auch das allgemeine Recht. Dieser Ratgeber erklärt, warum Auftragsarbeiten riskant sind und worauf es bei Hilfe von außen ankommt.

Kurz beantwortet: Nach einer Analyse aus dem Jahr 2011 gelten Prüfungsarbeiten als höchstpersönliche Leistungen. Die Eigenständigkeitserklärung verlangt in Beispielen ausdrücklich, dass du keine fremde Hilfe in Anspruch genommen hast. Ob und welche Folgen eine Auftragsarbeit hat, richtet sich nach deiner Prüfungsordnung und dem Einzelfall. Die zugrunde liegende Berichterstattung stammt aus dem Jahr 2011 (Stand: November 2026 für diese Einordnung).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eigenständigkeitserklärung bestätigt schriftlich, dass die Arbeit deine eigene ist.
  • Eine Analyse von 2011 zu einem Urteil des OLG Düsseldorf beschreibt Prüfungsarbeiten als höchstpersönlich.
  • Im Einzelfall kann Fremdautorschaft gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, so die damalige Berichterstattung.
  • Täuschung im Prüfungsverfahren hat eigene Verfahren und Folgen, die deine Hochschule regelt.
  • Erlaubt ist meist Hilfe, die deine Arbeit nicht inhaltlich ersetzt. Wo die Grenze liegt, steht in deinen Unterlagen.

Was ist eine Auftragsarbeit und warum fällt sie unter die Eigenständigkeit?

Eine Auftragsarbeit ist ein Text, den du bei einem Dienstleister bestellst und unter deinem Namen abgibst. Sie unterscheidet sich von Hilfe, bei der du den Text selbst schreibst und nur Rückmeldung bekommst. Genau dieser Unterschied ist zentral, weil die Prüfung nach dem Verständnis vieler Prüfungsordnungen deine eigene Auseinandersetzung mit dem Thema bewerten soll.

Der Hintergrund liegt in der Eigenständigkeitserklärung. Ein Beispiel einer Hochschule formuliert sie so: Dass du „keinerlei fremde Hilfe in Anspruch genommen“ hast. Daraus folgt, dass externe Unterstützung mit dieser Erklärung nicht vereinbar sein kann. Im selben Beispiel heißt es außerdem, dass bei Nichterteilung der Erklärung die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet werden kann. Das ist eine Lehrstuhl-Vorgabe, kein allgemeines Gesetz, und sie zeigt, wie ernst Hochschulen die Erklärung nehmen.

Was sagt die Rechtsberichterstattung zu Ghostwriting?

Eine Analyse aus Legal Tribune Online aus dem März 2011 gibt einen Überblick über die damalige Lage. Der Autor beschreibt Prüfungen als „per se höchstpersönliche Leistungen“. Fremdautorschaft verstoße im Einzelfall gegen das Gesetz, wohl immer aber gegen die guten Sitten nach § 138 BGB. Andere Textarten wie Politikerreden oder Schriftsätze würden dagegen meist als zulässig angesehen. Der Artikel spricht ausschließlich von Prüfungsarbeiten und geht auf Hausarbeiten nicht gesondert ein.

Bezogen wird dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2011 (Az. I-20 U 116/10). Der Fall betraf einen wettbewerbsrechtlichen Streit um eine Werbeaussage. Das Gericht hielt die übliche Erklärung, die gelieferte Arbeit sei nur eine Vorlage, für nicht ernst gemeint. Die Aussage stammt also aus einem anderen Zusammenhang als dem Prüfungsrecht. Sie zeigt aber, wie Gerichte die Erklärung „nur als Vorlage“ einschätzen können. Der Artikel selbst ist rund 15 Jahre alt und gibt die Einschätzung des Autors wieder. Die Wiedergabe des Urteils beruht auf diesem Bericht, nicht auf dem Urteilstext, und die Rechtsprechung kann sich seither weiterentwickelt haben. Verstehe sie deshalb als Hinweis, nicht als aktuelle Gesetzeslage, und lass eine rechtliche Bewertung im Einzelfall von einer Fachperson vornehmen.

Welche Folgen kann eine Auftragsarbeit im Prüfungsverfahren haben?

Die Folgen hängen davon ab, ob die Hochschule die Täuschung feststellt und wie sie den Fall bewertet. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Stellen ein, an denen ein Verfahren ansetzen kann. Eine konkrete Zuordnung zu Paragrafen gibt es nicht, weil Prüfungsordnungen je Hochschule und je Studiengang unterschiedlich formuliert sind.

EbeneWas geprüft wirdWo du nachsiehst
EigenständigkeitserklärungOb du fremde Hilfe in Anspruch genommen hastFormular deines Prüfungsamts oder Lehrstuhls
PrüfungsordnungOb Täuschung definiert ist und welche Maßnahmen drohenOrdnung deines Studiengangs, Abschnitt zu Täuschung
Verfahren zur TäuschungWie der Verdacht geklärt wird und welche Rechte du hastHinweise deiner Hochschule zum Täuschungsverfahren
Allgemeines RechtOb die Vereinbarung im Einzelfall rechtlich problematisch istDie Berichterstattung oder eine rechtliche Beratung

Wie ein Verfahren konkret abläuft, beschreibt ein eigener Beitrag zum Täuschungsverdacht: Täuschungsverdacht: Was du im Klärungsgespräch wissen solltest. Zu den Folgen einer falschen Erklärung lohnt sich außerdem der Beitrag Eigenständigkeitserklärung falsch: Welche Folgen drohen dir.

Warum sind Auftragsarbeiten besonders riskant?

Der erste Grund ist der Kontrollverlust. Wer einen Text bestellt, bestimmt nicht allein, welche Quellen verwendet, wie argumentiert und wie zitiert wird. Wenn die Arbeit später im Gespräch mit der Betreuung oder im Kolloquium nicht erklärt werden kann, entsteht genau der Verdacht, den die Eigenständigkeitserklärung verhindern soll.

Der zweite Grund ist die Verantwortung. Die Erklärung unterschreibst du selbst, nicht der Anbieter. Wer unterschreibt, dass keine fremde Hilfe genutzt wurde, und diese Aussage später nicht halten kann, trägt das Risiko allein.

Welche Hilfe ist in der Regel unproblematisch?

Hilfe, die deine eigene Arbeit unterstützt, ist etwas anderes als eine fremde Arbeit. Dazu gehören Gespräche über Gliederung und Fragestellung, Hinweise zu Methoden und Literatur sowie Schreibberatungen, die deine Texte kommentieren, ohne sie umzuschreiben. Ob eine sprachliche Korrektur durch Dritte darunter fällt, hängt von der Ordnung und der Erklärung ab. Wie du damit umgehst, behandelt der Beitrag zum Lektorat der Hausarbeit.

Im Zweifel gilt: Frage vorher schriftlich bei der Betreuung nach, welche Hilfe in deinem Fach zulässig ist. Eine dokumentierte Auskunft schützt dich deutlich besser als eine mündliche Einschätzung aus dem Gedächtnis.

Häufige Fragen

Ist Ghostwriting für Hausarbeiten strafbar?

Die Berichterstattung aus dem Jahr 2011 spricht davon, dass Fremdautorschaft im Einzelfall gegen das Gesetz verstoßen kann. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für die Hochschule ist vor allem die Prüfungsordnung und die Erklärung entscheidend, für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall eine Beratung durch eine Fachperson.

Was ist der Unterschied zwischen Ghostwriting und Lektorat?

Beim Ghostwriting entsteht der Text durch eine andere Person. Beim Lektorat bleibt der Text deiner, und es werden Sprache und Form verbessert. Ob ein Lektorat erlaubt ist, entscheidet deine Erklärung und deine Ordnung. Die Grenze liegt dort, wo fremde Gedanken oder fremde Formulierungen in den Text gelangen.

Muss ich angeben, wenn ich jemandem den Text habe korrigieren lassen?

Das hängt von deiner Hochschule ab. Viele Erklärungen verlangen eine ausdrückliche Angabe, wenn externe Hilfe genutzt wurde. Lies die Erklärung genau und frage bei Unklarheit das Prüfungsamt oder die Betreuung.

Was passiert, wenn der Verdacht erst Jahre später auftaucht?

Auch das richtet sich nach den Regeln der Hochschule. Ob und wie lange eine Prüfung überprüft werden kann, steht in deiner Ordnung. Wer die Arbeit selbst geschrieben und die Schritte dokumentiert hat, kann sich auf Nachfragen besser vorbereiten.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Eigenständigkeitserklärung deiner Hochschule und markiere die Aussagen zu fremder Hilfe.
  2. Kläre mit der Betreuung schriftlich, welche Unterstützung in deinem Fach zulässig ist.
  3. Dokumentiere deine Arbeitsschritte, Quellen und Gespräche, damit du deine Arbeit jederzeit erklären kannst.
  4. Bei Problemen früh das Prüfungsamt oder die Studienberatung einbeziehen, bevor eine Abgabe ansteht.

Passend dazu

Quellen: Roland Schimmel, „Ghostwriting: Das wissenschaftliche Feigenblatt vor Gericht“, Legal Tribune Online, 14.03.2011 (Sekundärquelle, Einordnung des OLG-Urteils vom 08.02.2011) und Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit, Lehrstuhl Vergleichende Regierungslehre, Universität Mannheim (Beispiel, Eigenständigkeitserklärung)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber