Eine falsche Eigenständigkeitserklärung ist keine Kleinigkeit. Mit ihr versicherst du bei einer schriftlichen Arbeit, dass du alle verwendeten Hilfsmittel angegeben hast. Stellt sich später heraus, dass diese Angabe unwahr war, kann das für dich ernste Folgen haben, bis hin zur Exmatrikulation.
Kurz beantwortet: Eine falsche Eigenständigkeitserklärung kann als Täuschungsversuch gewertet werden, etwa wenn Hilfsmittel verschwiegen wurden. Die Universität Kassel nennt als schlimmsten Fall die Exmatrikulation, zusätzlich kann ein akademischer Titel auch nachträglich aberkannt werden. Welche Maßnahme folgt, entscheiden Prüfungsausschuss und Hochschule nach deiner Prüfungsordnung und dem Landeshochschulgesetz. Die Angaben beruhen auf der undatierten FAQ der Universität Kassel und sind als Beispiel einer einzelnen Hochschule zu lesen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eigenständigkeitserklärung soll alle bei einer schriftlichen Arbeit verwendeten Hilfsmittel transparent machen.
- Eine falsche oder unvollständige Angabe kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Als schlimmsten Fall nennt die Universität Kassel auf ihrer FAQ die Exmatrikulation.
- Ein akademischer Titel kann laut derselben Seite auch im Nachhinein aberkannt werden.
- KI-Einsatz ist laut dieser Seite nicht grundsätzlich verboten, muss aber als Quelle angegeben werden, wenn KI Textvorschläge erzeugt hat.
- Maßgeblich sind die Prüfungsordnung deiner Hochschule und das Hochschulrecht deines Bundeslandes.
Was verlangt die Eigenständigkeitserklärung von dir?
Die Erklärung gehört zu vielen Hausarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten. Ihr Zweck ist klar umrissen. Die Universität Kassel formuliert ihn in der FAQ des Fachbereichs 07 so: Die Erklärung dient dazu, alle bei einer schriftlichen Arbeit verwendeten Hilfsmittel transparent zu machen. Du versicherst also nicht nur, dass der Text von dir stammt, sondern auch, dass du offengelegt hast, womit du gearbeitet hast.
Auf den Wortlaut kommt es an. Eine Erklärung, die nur bestätigt, dass du ohne fremde Hilfe geschrieben hast, ist etwas anderes als eine Erklärung, die alle Hilfsmittel auflistet. Lies deshalb jeden Satz im Formular deiner Hochschule, bevor du unterschreibst. Vorlagen aus dem Internet passen nicht immer zur Prüfungsordnung deines Studiengangs.
Warum die Regeln je nach Hochschule verschieden sind
Hochschulen bewegen sich im Rahmen des Landesrechts. Jedes Bundesland hat ein eigenes Hochschulgesetz, und darauf bauen die Hochschulen ihre Prüfungsordnungen auf. Eine Aussage, die für eine Universität in einem Bundesland gilt, lässt sich deshalb nicht einfach auf eine Hochschule in einem anderen übertragen. Das betrifft auch die Frage, wann eine Täuschung vorliegt und welche Maßnahmen zulässig sind.
Für dich heißt das: Maßgeblich ist zuerst die Ordnung, nach der du studierst, und erst danach eine allgemeine Information wie dieser Ratgeber. Die Prüfungsordnung findest du meist auf der Website deiner Hochschule. Achte dabei auf die Fassung, die für deinen Studienjahrgang gilt.
Welche Folgen sind möglich?
Die Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab. Die folgende Tabelle fasst die Folgen zusammen, die die Universität Kassel auf ihrer Seite nennt, und ordnet sie typischen Situationen zu.
| Situation | Was geprüft wird | Mögliche Folge laut Hochschulseite |
|---|---|---|
| Wichtige Hilfsmittel verschwiegen | Ob ein Täuschungsversuch vorliegt | Wertung als Täuschungsversuch, im schlimmsten Fall Exmatrikulation |
| Angabe nachträglich als unwahr erkannt | Ob die Arbeit nachträglich geprüft wird | Aberkennung des akademischen Titels auch im Nachhinein möglich |
| KI-Text ohne Quellenangabe | Ob der Einsatz angegeben war | Folge richtet sich nach Prüfungsordnung und Einzelfall |
Die Angaben der Universität Kassel sind als vereinfachende Information ohne Gewähr gekennzeichnet. Verbindlich bleibt deshalb immer die Prüfungsordnung deines Studiengangs.
Ist jeder Fehler gleich ein Täuschungsversuch?
So pauschal ist das nicht. Die Kassel-FAQ betont, dass sich die Folgen durch korrekte und vollständige Angaben vermeiden lassen. Sie bittet ausdrücklich darum, alle verwendeten Hilfsmittel detailliert anzugeben. Die Hochschule erwartet also Vollständigkeit, nicht perfekte Formulierungen im Vorwort.
Ob ein konkreter Fehler als Täuschung gewertet wird, entscheidet das Prüfungsverfahren deiner Hochschule. Verlass dich deshalb nicht auf Erfahrungen aus anderen Fächern oder von anderen Hochschulen. Gleiche Formulierungen können dort unterschiedlich behandelt worden sein, weil andere Ordnungen gelten.
Wie stellst du sicher, dass die Erklärung stimmt?
Die beste Vorsorge ist eine saubere Dokumentation während des Schreibens. Wer erst am Ende überlegt, was alles genutzt wurde, vergisst leicht Quellen, Übersetzungstools oder Textvorschläge. Die folgende Schrittfolge hilft dabei, die Angaben im Formular mit der tatsächlichen Arbeitsweise in Einklang zu bringen.
- Lies das Formular deiner Hochschule und die Prüfungsordnung deines Studiengangs, bevor du mit dem Schreiben beginnst.
- Notiere während der Arbeit jedes Hilfsmittel: Literatur, Software, Übersetzungsdienste und KI-Werkzeuge.
- Markiere KI-generierte Textstellen und gib sie so an, wie es dein Fach und deine Ordnung verlangen.
- Prüfe vor der Abgabe, ob jede Angabe im Formular zu deiner Dokumentation passt.
Was tun, wenn dir ein Fehler auffällt?
Wenn du nach der Abgabe bemerkst, dass eine Angabe nicht stimmt, sprich die Sache zeitnah an. Schreib dem Prüfungsamt oder der betreuenden Person, was du korrigieren möchtest, und halte fest, was du tatsächlich genutzt hast. Wir raten dazu, offen zu korrigieren, statt abzuwarten, bis die Hochschule den Fehler selbst entdeckt.
Für die rechtliche Einordnung deines Einzelfalls eignen sich eine Beratung durch die Studierendenvertretung oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Eine allgemeine Information wie dieser Ratgeber ersetzt diese Prüfung nicht.
Häufige Fragen
Kann ich wegen einer falschen Eigenständigkeitserklärung exmatrikuliert werden?
Die Universität Kassel nennt die Exmatrikulation als schlimmsten Fall eines Verstoßes. Ob sie im Einzelfall droht, hängt von der Schwere des Verstoßes, der Prüfungsordnung und dem Landeshochschulgesetz ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Regeln je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich ausgestaltet sind.
Kann mir der Titel auch Jahre nach der Abgabe aberkannt werden?
Laut derselben Hochschulseite kann ein akademischer Titel auch im Nachhinein aberkannt werden. Wie lange das möglich ist und welches Verfahren gilt, regeln das Hochschulrecht deines Landes und die Satzung deiner Hochschule. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Beratung.
Gilt die Erklärung auch bei Gruppenarbeiten?
Das hängt vom Formular und von der Prüfungsordnung ab. Manche Hochschulen verlangen von jeder Person eine eigene Erklärung, andere regeln es anders. Prüfe deshalb, welche Angaben von dir persönlich erwartet werden, bevor du unterschreibst.
Muss ich KI-Einsatz auch angeben, wenn ich nur Formulierungen verbessere?
Die Kassel-FAQ verlangt bei Textvorschlägen einer KI eine Angabe in der Tabelle und im Fließtext. Ob eine reine Rechtschreibhilfe darunter fällt, entscheiden Lehrende und Prüfungsordnung. Frag im Zweifel nach, bevor du abgibst.
Hilft es, die Erklärung einfach nicht zu unterschreiben?
Das ist keine Lösung. Ob eine Arbeit ohne Erklärung angenommen wird, bestimmt die Prüfungsordnung. Wer die Erklärung umgeht, riskiert einen Konflikt, der sich schwerer klären lässt als eine offene Rückfrage beim Prüfungsamt.
Wo finde ich die Regeln für meine Hochschule?
Die Prüfungsordnung deines Studiengangs steht meist auf der Website der Hochschule, oft im Bereich amtlicher Bekanntmachungen. Dort findest du auch das Formular zur Eigenständigkeitserklärung. Bei Unklarheiten ist das Prüfungsamt die richtige Adresse.
So gehst du jetzt vor
- Hol dir das aktuelle Formular deiner Hochschule und lies es vollständig.
- Führe eine Liste aller Hilfsmittel, sobald du mit der Arbeit beginnst.
- Kläre vor der Abgabe offene Fragen zu KI und Übersetzungstools mit der betreuenden Person.
- Hast du bereits einen Fehler erkannt, korrigiere ihn schriftlich und suche dir Beratung.
Passend dazu
- Prüfungsordnung verstehen: Der Überblick für Studierende
- Täuschungsverdacht: Was du im Klärungsgespräch wissen solltest
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.