Teilkrankengeld und Teil-Arbeitsunfähigkeit sind eine der Neuerungen im Paket zur Stabilisierung der GKV-Beiträge. Der Gedanke: Wer langfristig erkrankt ist, soll nicht nur ganz krankgeschrieben oder ganz gesund sein, sondern anteilig weiterarbeiten können. Dieser Ratgeber trennt, was beschlossen ist, was im Entwurf stand und wo der Stand offen bleibt.
Kurz beantwortet: Die Teil-Arbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Nach dem Ausschussbericht (Drucksache 21/7023 vom 8. Juli 2026) soll die Regelung erst zum 1. Juli 2028 in Kraft treten, nicht 2027. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teil-AU gehört zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat.
- Der Gesundheitsausschuss hat das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2028 verschoben (Drucksache 21/7023).
- Der Kabinettsentwurf vom 29. April 2026 sah Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vor.
- Feststellung und Meldung der Teil-AU sollen nur mit deiner Einwilligung erfolgen.
- Gedacht ist die Regelung für längere, nicht nur geringfügige Erkrankungen, die voraussichtlich mehr als vier Wochen dauern.
Was ist Teil-Arbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld?
Bisher kennt das System im Kern zwei Zustände: Du bist arbeitsunfähig oder du bist es nicht. Ein Zwischenweg war nur über die stufenweise Wiedereingliederung möglich, bei der du nach einer längeren Erkrankung schrittweise zurückkehrst. Die Neuregelung will einen eigenen Status schaffen. Nach der Kurzbeschreibung im Bericht des Haushaltsausschusses sollen Versicherte mit nicht nur geringfügigen Erkrankungen und einer voraussichtlich länger als vier Wochen dauernden Arbeitsunfähigkeit teilarbeitsunfähig sein und Teilkrankengeld beziehen können.
Der Unterschied zur Wiedereingliederung liegt im Rechtsstatus. Nach der Darstellung zum Kabinettsentwurf sollte die Teil-AU Vorrang vor der stufenweisen Wiedereingliederung haben. Sie ist damit kein Probelauf mit Krankengeld, sondern ein anteiliger Arbeitsvertrag mit anteiligem Entgelt. Für die Frage, ob du als Student Krankengeld bekommst, ändert sich dadurch nichts. Dazu siehe Krankengeld für Studierende: Gibt es das?.
Ab wann gilt die Teil-Arbeitsunfähigkeit?
Der Kabinettsentwurf sah ein Inkrafttreten ab 2027 vor, wie eine Darstellung der Legal Tribune Online vom 19. Mai 2026 wiedergibt. Im parlamentarischen Verfahren hat der Gesundheitsausschuss das Inkrafttreten aber auf den 1. Juli 2028 verschoben. Das steht im Bericht des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf (Drucksache 21/7023 vom 8. Juli 2026). Die Ärzteblatt-Meldung vom 6. Juli 2026 nennt ebenfalls einen Start nicht vor Jahresbeginn 2028 sowie eine Evaluation nach einem Jahr und abschließend nach fünf Jahren.
| Station | Datum | Inhalt |
|---|---|---|
| Kabinettsentwurf | 29. April 2026 | Teil-AU in Stufen, Inkrafttreten ab 2027 (laut LTO) |
| Änderungen im Gesundheitsausschuss | Juli 2026 | Inkrafttreten 1. Juli 2028, Rückfalloptionen, Regelung zum Arbeitgebermeldeverfahren |
| Beschluss im Bundestag | 10. Juli 2026 | Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes |
| Inkrafttreten der Teil-AU | 1. Juli 2028 | laut Bericht des Haushaltsausschusses |
Ob das Gesetz inzwischen den Bundesrat passiert hat und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, prüfst du im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags oder auf der Gesetzesseite des Bundesgesundheitsministeriums. Erst die Verkündung macht das Gesetz verbindlich.
Welche Stufen und welche Höhe sah der Entwurf vor?
Nach der LTO-Darstellung des Kabinettsentwurfs (Stand 19. Mai 2026) sollte die Teil-Arbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent erfolgen, bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Bei 40 Wochenstunden und 50 Prozent könntest du danach 20 Stunden arbeiten. In den ersten sechs Wochen sollte die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers unverändert bleiben. Danach würde der Arbeitgeber anteilig für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse Teilkrankengeld für den ausfallenden Teil.
Das Teilkrankengeld sollte 70 Prozent des ausfallenden Bruttoentgelts betragen, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts. Eine ursprünglich geplante Absenkung des Krankengeldniveaus wurde nach dieser Darstellung gestrichen. Weder die Dauer der Entgeltfortzahlung noch die maximale Bezugsdauer des Krankengelds verlängern sich. Diese Werte beschreiben den Entwurfsstand. Ob sie im verabschiedeten Gesetzestext unverändert stehen, zeigt die Beschlussempfehlung und das Bundesgesetzblatt.
Annahme zur Veranschaulichung: Bei einem Bruttoentgelt von 3.000 Euro im Monat und 50 Prozent Teil-AU würde der ausfallende Teil 1.500 Euro brutto betragen. Das Teilkrankengeld läge nach dem Entwurfswert von 70 Prozent bei 1.050 Euro, begrenzt durch die Nettogrenze von 90 Prozent. Das ist eine reine Rechenillustration. Deine Auszahlung hängt vom konkreten Krankengeldanspruch ab, den deine Krankenkasse berechnet.
Wer muss zustimmen, und wie entscheidet der Arbeitgeber?
Nach den Änderungsanträgen von Union und SPD dürfen Feststellung und Meldung einer Teil-AU nur mit der Einwilligung der oder des Versicherten erfolgen. Ohne Einwilligung prüft die Ärztin oder der Arzt, ob eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt (Ärzteblatt, 6. Juli 2026). Hinzu kommen Pflicht des Arbeitgebers zu anteiligem Entgelt und kein Anspruch auf Anpassung des Arbeitsplatzes, wie die Meldung ebenfalls festhält.
Im Kabinettsentwurf sollte der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen erklären, ob er zustimmt, und Schweigen sollte als Zustimmung gelten. Lehnt er ab, bleibt es bei der vollständigen Krankschreibung. Der Ausschussbericht zur späteren Fassung erwähnt Rückfalloptionen bei Abbruch der Teil-AU oder Ablehnung durch den Arbeitgeber, ohne die Einzelheiten zu nennen. Die Einzelheiten der ärztlichen Feststellung sollen nach dem Entwurf eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regeln, die erst nach Verkündung folgt.
Was bedeutet das für Berufseinsteiger?
Für Berufseinsteiger ist die Regelung relevant, sobald sie gesetzlich krankenversichert und angestellt sind und eine längere Erkrankung eintritt. Nach dem Entwurf sind Privatversicherte und Minijobber ausgeschlossen. Die Lohnfortzahlung der ersten Wochen bleibt Sache des Arbeitgebers, dazu siehe Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange der Arbeitgeber zahlt. Für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit selbst gelten weiterhin die Fristen aus Krankmeldung: Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse. Solange die Teil-AU nicht in Kraft ist, bleiben dir die bisherigen Wege: Volle Krankschreibung oder stufenweise Wiedereingliederung.
Häufige Fragen
Gilt das Teilkrankengeld schon 2027?
Nach dem Bericht des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026 hat der Gesundheitsausschuss das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2028 verschoben. Der Kabinettsentwurf hatte noch 2027 vorgesehen. Maßgeblich ist der verkündete Gesetzestext.
Kann mein Arbeitgeber die Teil-Krankschreibung ablehnen?
Nach dem Entwurf war die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, mit einer Erklärungsfrist von sieben Kalendertagen. Bei Ablehnung bleibt die vollständige Krankschreibung. Wie die später aufgenommenen Rückfalloptionen genau lauten, steht im Gesetzestext.
Bekomme ich als Studentin oder Student Teilkrankengeld?
Die Regelung knüpft an ein Beschäftigungsverhältnis und den Krankengeldanspruch an. Ob Studierende überhaupt Krankengeld erhalten, hängt von ihrem Versicherungsstatus ab und wird in einem eigenen Beitrag behandelt.
Muss ich einer Teil-Krankschreibung zustimmen?
Ja. Feststellung und Meldung einer Teil-AU sollen nach den Änderungsanträgen nur mit deiner Einwilligung erfolgen. Ohne Einwilligung prüft die Ärztin oder der Arzt, ob eine volle Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe auf der Gesetzesseite des Bundesgesundheitsministeriums, ob das Gesetz verkündet ist und ab wann die Teil-AU gilt.
- Nutze bis zum Start weiter die bestehenden Wege: Volle Krankschreibung oder stufenweise Wiedereingliederung.
- Sprich bei einer langen Erkrankung früh mit Ärztin oder Arzt und Arbeitgeber über Arbeitszeit und Aufgaben.
- Frag bei deiner Krankenkasse nach, wie sie das Krankengeld berechnet und welche Nachweise sie braucht.
Passend dazu
- Krankengeld für Studierende: Gibt es das?
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange der Arbeitgeber zahlt
- Krankmeldung: Fristen gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse
- Telefonische Krankschreibung: Wird sie abgeschafft und was gilt bis dahin?
- Notfallreform 2027: Die neuen Regeln für Notaufnahme und Notdienst
Quellen: Bundestag, Drucksache 21/7023, Bericht des Haushaltsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (8. Juli 2026), BMG, Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10. Juli 2026), Deutsches Ärzteblatt (6. Juli 2026) und Legal Tribune Online zum Entwurf (19. Mai 2026). Zur Einordnung der Krankenversicherung berät dich Academycon persönlich: So arbeiten wir.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.