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Frühstart-Rente übertragen: Was bis zur Volljährigkeit zu tun ist

Die Frühstart-Rente lässt sich nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nur unter Fristen übertragen. Was bis zur Volljährigkeit gilt und was danach vorgesehen ist.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Eltern, die die Frühstart-Rente später in ein anderes Depot überführen wollen, müssen die Fristen im Blick behalten. Das Frühstartrentengesetz, das der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat (Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/8606), unterscheidet dabei zwischen der Zeit bis zur Volljährigkeit und der Zeit danach. Dieser Ratgeber zeigt, was dazu in der beschlossenen Fassung steht.

Kurz beantwortet: Nach dem vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossenen Frühstartrentengesetz (§ 12, im Finanzausschuss unverändert geblieben) muss eine Übertragung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig auf einen anderen begünstigten Vertrag erfolgen. Ab dem 18. Geburtstag ist ein anderer zertifizierter Altersvorsorgevertrag das Ziel. Der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung stehen noch aus. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch einmal beraten, und die Verkündung steht aus. Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
  • Eltern können ein Depot bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Je Kind wird nur ein begünstigter Vertrag gefördert (§ 13).
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Übertragung nur vollständig auf einen anderen begünstigten Vertrag vorgesehen.
  • Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag vorgesehen.
  • Ohne Identifikationsnummer besteht nach dem Entwurf kein Anspruch auf die Förderung.
  • Eine Auszahlung ist nach der Begründung des Entwurfs grundsätzlich erst ab 65 möglich.

Wie funktioniert die Übertragung bis zum 18. Geburtstag?

Nach § 12 Absatz 1 des Entwurfs muss die Übertragung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig auf einen anderen begünstigten Vertrag nach § 3 Absatz 1 Satz 1 erfolgen. Der Wortlaut verlangt also eine vollständige Übertragung. Eine Teilübertragung, bei der ein Teil des Guthabens im alten Vertrag bleibt, ist nach diesem Wortlaut nicht vorgesehen.

Welche Verträge als begünstigt gelten, regelt § 3 Absatz 1 des Entwurfs. Diesen Paragrafen solltest du vor jedem Wechsel lesen, denn der Zielvertrag muss genau diese Voraussetzungen erfüllen. Wer hier einen Fehler macht, riskiert, dass der Wechsel nicht zählt.

ZeitraumZiel der Übertragung laut EntwurfFundstelle
Bis zur Vollendung des 18. LebensjahresAnderer begünstigter Vertrag nach § 3 Absatz 1 Satz 1, vollständig§ 12 Absatz 1
Ab der Vollendung des 18. LebensjahresAnderer zertifizierter Altersvorsorgevertrag§ 12 Absatz 2

Die Tabelle beruht auf dem Regierungsentwurf vom 14. August 2026. Den Wortlaut von § 12 hat der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8606) nicht geändert, und der Bundestag hat dem Gesetz am 16. Oktober 2026 zugestimmt. Verbindlich wird er mit der Verkündung.

Was gilt nach dem 18. Geburtstag?

Mit dem 18. Geburtstag verschiebt sich das Ziel. Nach § 12 Absatz 2 des Entwurfs ist dann die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag vorgesehen. Der Zielvertrag muss also ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag sein, und nicht jeder Vertrag, den ein Anbieter führt, erfüllt diese Anforderung.

Für Kosten gilt eine Sonderregel. Nach dem Regierungsentwurf waren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Abschluss- und Vertriebskosten bei Vertragsschluss und bei Kapitalübertragungen untersagt (§ 3 Absatz 2 Nummer 1). Der Finanzausschuss hat das Verbot in einen Schlusssatz von § 3 Absatz 2 verschoben: Bis zum Beginn der Auszahlungsphase dürfen auf den Vertragsteil, der auf dem Frühstartrentenvermögen beruht, keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden, auch nicht bei Übertragungen. Der Zeitraum ist im Wortlaut nicht ganz eindeutig, weil der Einleitungssatz von Absatz 2 weiter das 18. Lebensjahr nennt. Prüfe die Kosten des neuen Vertrags deshalb vor jedem Wechsel gesondert.

Wie viele Verträge fördert der Staat je Kind?

Nach § 13 des Gesetzes wird die Frühstartrente nur für einen begünstigten Vertrag je Kind gewährt. Ein weiterer Vertrag wird abgewiesen, maßgeblich ist das Vertragsdatum. Eine Ausnahme gilt nur bei einer Kapitalübertragung nach § 12. Wer wechseln will, sollte deshalb übertragen und nicht parallel einen zweiten Vertrag eröffnen.

Welche Schritte gehören zu einem Wechsel?

Ein Wechsel setzt voraus, dass die Frühstart-Rente eingerichtet ist. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt auf ihrer FAQ-Seite den Stand des Verfahrens und die Grundlagen. Bevor du überträgst, prüfst du drei Punkte: Ist der Zielvertrag begünstigt beziehungsweise zertifiziert, passt das Alter des Kindes zur Frist, und sind die Kosten des neuen Vertrags bekannt?

Ein Wechsel kann auch scheitern, wenn Angaben fehlen. Deshalb gehört die Identifikationsnummer des Kindes zu den ersten Unterlagen, die du bereithältst. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zur Steuer-ID bei der Frühstart-Rente.

Häufige Fragen

Kann ich die Frühstart-Rente bis 18 einfach kündigen und neu eröffnen?

Der Entwurf sieht für die Zeit bis 18 nur eine vollständige Übertragung auf einen anderen begünstigten Vertrag vor. Ein Neuabschluss ohne Übertragung ist im Wortlaut nicht als Weg beschrieben. Bei Unklarheiten fragst du die Deutsche Rentenversicherung, bevor du etwas kündigst.

Muss ich die Übertragung beim Staat beantragen?

Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist kein gesonderter Antrag für die staatliche Förderung vorgesehen. Welche Mitteilungen für eine Übertragung nötig sind, klärst du mit dem Anbieter des neuen Vertrags und der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist mit der Steuer-ID?

Der Entwurf verlangt eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung. Ohne sie besteht laut § 16 Absatz 5 kein Anspruch. Die Details zur Nummer behandelt der Ratgeber zur Steuer-ID.

Ändert sich etwas, wenn das Kind älter wird?

Ja. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Regel für zertifizierte Altersvorsorgeverträge nach § 12 Absatz 2. Der Wechsel ist dann nicht mehr auf begünstigte Verträge im Sinne von § 3 Absatz 1 beschränkt, sondern verlangt einen zertifizierten Vertrag.

Was passiert, wenn die Übertragung unterbleibt?

Wenn bis zur Volljährigkeit kein Wechsel erfolgt, bleibt das Guthaben bei dem Anbieter, den du für das Depot gewählt hast. Wie der Vertrag ohne Wechsel weiterläuft, ergibt sich aus den Bedingungen dieses Anbieters. Frag deshalb nach, bevor du eine Frist verstreichen lässt, und lass dir die Folgen eines unterbliebenen Wechsels schriftlich erklären.

Welche Unterlagen solltest du bereithalten?

  • Angaben zum Geburtsdatum des Kindes.
  • Die Identifikationsnummer des Kindes, soweit sie dir bereits vorliegt.
  • Die Vertragsdaten des bisherigen Depots und des Zielvertrags.
  • Die Angaben des Zielanbieters zu Kosten und zur Zertifizierung seines Vertrags.

Welche Nachweise der Anbieter tatsächlich verlangt, erfährst du nur bei ihm. Die Liste hilft dir, Verzögerungen zu vermeiden, mehr nicht.

Wie hängen Übertragung und Auszahlung zusammen?

Die Übertragung betrifft den Weg des Geldes vor der Auszahlung. Der Entwurf knüpft den Auszahlungsbeginn an das Alter von 65 und nicht an einen bestimmten Anbieter. Ein Wechsel sollte deshalb nicht mit der Erwartung verbunden werden, früher an das Geld zu kommen. Den Zeitpunkt der Auszahlung erklärt der Ratgeber zur Auszahlung der Frühstart-Rente genauer.

Worauf achtest du bei der Wahl des Zielanbieters?

Ein Zielanbieter sollte nicht nur durch seine Werbung überzeugen. Entscheidend sind drei Fragen, die du schriftlich beantworten lässt. Erstens: Ist der Vertrag als begünstigt oder zertifiziert gekennzeichnet, je nachdem, in welcher Phase du wechselst? Zweitens: Wie hoch sind die Abschluss- und Vertriebskosten, und gelten dafür die Vorgaben des Entwurfs? Drittens: Welche Informationen zur Kosten- und Gebührenstruktur stellt der Anbieter bereit, wie es § 7a Absatz 2 des Entwurfs verlangt?

Vergleiche die Antworten nebeneinander. Ein Anbieter, der dir die Fragen nicht klar beantwortet, ist für einen Wechsel nicht geeignet, egal wie niedrig die Werbung klingt.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den weiteren Gesetzgebungsstand (Bundesrat, Verkündung), etwa über die Seiten der Deutschen Rentenversicherung, und warte den verkündeten Text ab.
  2. Notiere das 18. Lebensjahr des Kindes als Frist im Kalender und plane den Wechsel davor.
  3. Vergleiche die möglichen Zielverträge nach Kosten und danach, ob sie begünstigt beziehungsweise zertifiziert sind.
  4. Kläre die Identifikationsnummer des Kindes, bevor du einen Wechsel anstößt.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Frühstartrentengesetz (Oktober 2026), Deutscher Bundestag, Textarchiv, Beschluss vom 16.10.2026, Bundesrat-Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (14.08.2026) und Deutsche Rentenversicherung, Frühstart-Rente (Stand der Seite 20.10.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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