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Frühstart-Rente: Wann das Geld frühestens ausgezahlt wird

Die Frühstart-Rente soll nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Was feststeht, was offen ist und was zu Steuern gilt.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Frühstart-Rente ist als langfristige Vorsorge für Kinder angelegt, und deshalb fragen sich viele Eltern zuerst, wann das Geld überhaupt zur Verfügung steht. Das Frühstartrentengesetz, das der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat, nennt dafür eine klare Grundregel: Die Auszahlung des geförderten Kapitals erst ab dem 65. Lebensjahr. Dieser Ratgeber erklärt, was genau dazu geregelt ist und was noch offen ist.

Kurz beantwortet: Nach dem Frühstartrentengesetz in der Fassung des Bundestagsbeschlusses vom 16. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8606, Regierungsentwurf BR-Drs. 445/26) soll eine Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung stehen noch aus. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
  • Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben, so die Angaben der Deutschen Rentenversicherung.
  • Der Bund zahlt nach dem Entwurf monatlich 10 Euro pro Kind in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot.
  • Das Gesetz soll nach Artikel 8 am 1. Januar 2027 in Kraft treten, Artikel 3 am 1. Januar 2028. Der Bundestag hat es am 16. Oktober 2026 beschlossen, Bundesrat (zweiter Durchgang) und Verkündung stehen noch aus.

Warum liegt die Auszahlungsgrenze bei 65?

Der Entwurf nennt das 65. Lebensjahr als grundsätzliche Grenze für die Auszahlung. Die Begründung im Allgemeinen Teil spricht davon, dass eine Auszahlung grundsätzlich nicht vor der Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist. Im Gesetzestext selbst fehlt eine entsprechende Paragrafenregelung. Maßgeblich ist deshalb die Begründung des Entwurfs, bis das Gesetz verkündet ist.

Die Altersgrenze hat eine nachvollziehbare Logik: Das Geld soll über Jahrzehnte für die Altersvorsorge arbeiten. Der Bundestag hat den Entwurf in diesem Punkt nicht geändert. Verbindlich wird die Grenze mit der Verkündung des Gesetzes, bis dahin ist sie noch keine geltende Regel.

Wie wird das Geld bis zum Alter von 65 angelegt?

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt zwei Wege. Eltern können ein Depot bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Wird kein Depot eröffnet, sollen die Mittel in einer staatlichen kollektiven Anlage investiert werden.

SituationWas laut Entwurf und DRV vorgesehen ist
Depot bei einem Finanzinstitut eröffnetAnlage im gewählten Depot
Kein Depot eröffnetAnlage in einer staatlichen kollektiven Anlage

Der Finanzausschuss hat die Anlage der staatlichen Lösung verschärft: Nach § 24 Absatz 3 in der Ausschussfassung sind die Mittel ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen, der Regierungsentwurf verlangte nur eine globale Streuung. Das Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden. Wie sich die beiden Wege bei Ertrag und Kosten unterscheiden, beschreibt die Begründung nicht im Detail. Der Ratgeber zu Frühstart-Rente ohne eigenes Depot behandelt diese Wahl gesondert.

Rechenbeispiel: Wie viel Geld fließt bis 65 ein?

Annahme: Der Bund zahlt 10 Euro monatlich, und die Einzahlungen beginnen mit dem sechsten Lebensjahr. Das Kind ist also 6 Jahre alt, und bis zur Auszahlung mit 65 vergehen 59 Jahre. Eltern zahlen nichts zu, und es gibt keine Rendite und keine Kosten.

Position (Annahme)Betrag
Staatlicher Beitrag pro Monat10 Euro
Staatlicher Beitrag pro Jahr120 Euro
Summe der Einzahlungen über 59 Jahre7.080 Euro
Endguthaben mit Erträgen und Kostenhängt von Rendite und Kosten ab

Die Summe von 7.080 Euro zeigt nur die Einzahlungen. Erträge, Kosten und Steuern verändern das Endergebnis, und eine Rendite lässt sich aus dem Entwurf nicht ableiten. Das Beispiel dient dazu, den Größenordnungen einen Rahmen zu geben, nicht als Prognose.

Welche Folgen hat die lange Anlagedauer?

Ein Zeitraum von mehr als 50 Jahren verändert die Planung grundlegend. Kursschwankungen wirken über so lange Zeit anders als in einem Sparziel mit drei oder fünf Jahren Laufzeit. Eltern sollten deshalb weniger auf einzelne Jahre schauen und stärker auf das Gesamtbild achten.

Die Grenze hat zudem eine klare Konsequenz: Das Geld steht dem Kind erst im Erwachsenenleben zur Verfügung. Wer die Frühstart-Rente als Rücklage für die Ausbildung betrachtet, plant mit einem Zeitpunkt, den der Entwurf nicht vorsieht. Diese Unterscheidung verhindert spätere Enttäuschungen.

Für welche Kinder gilt der Anspruch?

Die Deutsche Rentenversicherung nennt den Anspruch für Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Als Startjahrgang gilt 2020. Ab 2027 kommen nach DRV-Angabe jeweils die neuen Sechsjährigen hinzu. Welche Kinder zuerst profitieren, zeigt der Ratgeber zum Geburtsjahrgang 2020.

Was du heute schon klären kannst

  • Ob dein Kind nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung die Voraussetzungen erfüllt, also erster Wohnsitz in Deutschland und das passende Alter.
  • Ob für das Kind eine Identifikationsnummer vorliegt, denn ohne sie besteht nach dem Entwurf kein Anspruch.
  • Welche Kosten ein möglicher Anbieter für sein Depot verlangt.
  • Ob du Zuzahlungen überhaupt einplanst und in welcher Höhe.

Häufige Fragen

Ändert die Volljährigkeit etwas an der Auszahlung?

Nach der Darstellung im Entwurf bleibt die Altersgrenze 65 für die Auszahlung bestehen. Die Volljährigkeit spielt vor allem für die Übertragung eine Rolle, weil die Regeln für Wechsel mit dem 18. Geburtstag wechseln. Für den Auszahlungsbeginn ist sie nach der Begründung nicht maßgeblich.

Kann ich das Geld vorher nutzen?

Der Entwurf nennt als grundsätzliche Grenze das 65. Lebensjahr. Ob und unter welchen Voraussetzungen es Ausnahmen gibt, wird im Wortlaut nicht ausdrücklich genannt. Wer das verbindlich wissen muss, fragt bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

Muss ich Steuern auf die Auszahlung zahlen?

Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Für die Auszahlung ergänzt Artikel 2 des Gesetzes in der Ausschussfassung § 22 Nummer 5 EStG um die Frühstartrente, die Leistungen werden steuerlich also bei den Altersvorsorgeleistungen erfasst. Die Einzelheiten zur Höhe der Besteuerung klärst du nach der Verkündung mit einer Steuerberatung. Mehr zu den Erträgen steht im Ratgeber Sind die Erträge der Frühstart-Rente steuerfrei?.

Ab wann beginnt die Förderung?

Der Entwurf nennt den Startjahrgang 2020. Die Deutsche Rentenversicherung nennt auf ihrer Seite als voraussichtlichen Beginn den 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020, mit konkreten Auszahlungen im Jahr 2027. Weitere Jahrgänge kommen nach DRV-Angabe jeweils mit den neu sechsjährigen Kindern hinzu. Der Finanzausschuss hat zusätzlich eine Sonderregel für Januar 2026 ergänzt: Für diesen Monat beträgt die Frühstartrente abweichend 20 Euro (§ 30 Absatz 1 Satz 3), und zwar für Anspruchsberechtigte, die am 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden.

Was ist, wenn sich das Gesetz noch ändert?

Dann gilt der verkündete Text. Bis dahin ist die Altersgrenze 65 eine Aussage des vom Bundestag beschlossenen, aber noch nicht verkündeten Gesetzes und keine geltende Regel. Plane deshalb nicht fest mit einem bestimmten Auszahlungstermin, bevor das Gesetz steht.

Wo finde ich den aktuellen Stand?

Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Seite zur Frühstart-Rente. Den Regierungsentwurf findest du als Bundesrat-Drucksache 445/26, die Beschlussempfehlung als Bundestag-Drucksache 21/8606, jeweils auf dem Server des Deutschen Bundestages. Ob der Text unverändert beschlossen wird, zeigt erst die Verkündung.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den weiteren Gesetzgebungsstand (Bundesrat, Verkündung) über die Seiten der Deutschen Rentenversicherung und warte den verkündeten Text ab.
  2. Rechne mit einer Auszahlung frühestens ab 65 und plane andere Vorsorge für die Zeit davor.
  3. Prüfe vor einem Vertragsabschluss, wie hoch die Kosten des Depots sind und welche Informationen der Anbieter liefert.
  4. Kläre steuerliche Fragen mit einem Steuerberater, sobald der Gesetzestext feststeht.

Für die Planung lohnt ein Blick auf das Ganze. Die Frühstart-Rente ist ein Baustein der Altersvorsorge, kein Ersatz dafür. Wer die eigene Vorsorge und die des Kindes zusammen betrachtet, erkennt schneller, wo Lücken entstehen.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Frühstartrentengesetz (Oktober 2026), Deutscher Bundestag, Textarchiv, Beschluss vom 16.10.2026, Bundesrat-Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (14.08.2026) und Deutsche Rentenversicherung, Frühstart-Rente (Stand der Seite 20.10.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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