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Mietrückstand: Was Studierende bei Zahlungsproblemen tun können

Wer die Miete nicht zahlen kann, sollte die Fristen kennen. Was Zahlungsverzug nach § 543 BGB bedeutet, wann die Schonfrist nach § 569 BGB greift und wer Studierenden hilft.
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Inhalt

Ein Mietrückstand entsteht oft schleichend: Das Geld reicht im Monat nicht, eine Nachzahlung kommt dazwischen, und plötzlich ist eine Miete offen. Für Studierende ist das besonders heikel, weil eine Kündigung schnell Wohnung und Studienalltag trifft. Wichtig ist, die gesetzlichen Schwellen zu kennen und früh zu handeln.

Kurz beantwortet: Der Vermieter darf nach § 543 Abs. 2 BGB fristlos kündigen, wenn du mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder einem nicht unerheblichen Teil im Verzug bist oder der Rückstand über mehr als zwei Termine zwei Monatsmieten erreicht. Die Kündigung wird unwirksam, wenn du den Rückstand innerhalb der Schonfrist nach § 569 Abs. 3 BGB ausgleichst. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht jeder Rückstand berechtigt sofort zur fristlosen Kündigung. Maßgeblich sind die Schwellen in § 543 Abs. 2 BGB.
  • Zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete reichen aus.
  • Wer über mehr als zwei Termine im Rückstand ist, muss einen Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten erreichen.
  • Nach einem Räumungsanspruch gibt es eine Schonfrist von zwei Monaten, in der du den Rückstand ausgleichen kannst.
  • Die Schonfrist entfällt, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal eine solche Kündigung unwirksam geworden ist.
  • Sprich früh mit dem Vermieter, bevor es zu einer Kündigung kommt.

Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Zahlungsverzug kann nach § 543 BGB eine fristlose Kündigung begründen. Das Gesetz kennt dafür zwei Varianten in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. Wie weit Rechte und Pflichten im Mietverhältnis reichen, zeigt auch der Beitrag über die häufigsten Fragen von Studierenden zum Vermieter.

VarianteWas erforderlich ist
a) Zwei aufeinanderfolgende TermineDer Mieter ist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Verzug.
b) Rückstand über mehr als zwei TermineDer Rückstand erreicht einen Betrag, der die Miete für zwei Monate ausmacht.

Die Schwellen sind der Grund, warum eine einzelne fehlende Monatsmiete nicht automatisch zur fristlosen Kündigung führt. Entscheidend ist, wie sich der Rückstand über die Termine entwickelt.

Was ist die Schonfrist nach § 569 BGB?

Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird. Dasselbe gilt, wenn sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung verpflichtet, etwa eine Behörde, die Leistungen für die Miete übernimmt.

Die Schonfrist gilt nicht, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon eine solche Kündigung unwirksam geworden ist. Ein zweites Mal kommst du also nicht ohne Weiteres davon.

Welche Hilfe gibt es für Studierende?

Wer Schulden abwenden will, sollte nicht warten, bis eine Kündigung ins Haus flattert. Die folgenden Stellen können dir weiterhelfen:

  • Die Sozialberatung des Studierendenwerks, die Wohnungs- und Finanzfragen klären kann.
  • Die zuständige Wohngeldstelle der Gemeinde, wenn ein Anspruch bestehen könnte.
  • Ein Mieterverein, der den Mietvertrag prüft und die nächsten Schritte mit dir bespricht.

Wenn du mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren möchtest, halte die Vereinbarung schriftlich fest. Ob er zustimmt, liegt bei ihm. Wenn du früher ausziehen musst, hilft oft ein Nachmieter. Dazu gibt es den Beitrag Nachmieter stellen: So kommst du früher aus dem Mietvertrag.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter wegen einer einzigen fehlenden Miete fristlos kündigen?

In aller Regel nicht. Nach § 543 Abs. 2 BGB reicht eine einzelne Monatsmiete für sich genommen nicht, weil die Varianten zwei aufeinanderfolgende Termine oder einen Rückstand über mehr als zwei Termine verlangen. Ob ein bestimmter Rückstand die Schwelle erreicht, prüft im Einzelfall eine Mieterberatung.

Kann ich mit dem Vermieter über Raten sprechen?

Ja, das kannst du. Eine schriftlich vereinbarte Ratenzahlung ist ein Weg, den du besprechen kannst. Ob der Vermieter zustimmt, liegt bei ihm, und du solltest die Vereinbarung festhalten.

Wann sollte ich mir Hilfe holen?

Sobald absehbar ist, dass der Rückstand wächst. Je früher du mit der Sozialberatung oder einem Mieterverein sprichst, desto mehr Möglichkeiten hast du, eine Lösung zu finden. Warte nicht auf ein Schreiben des Gerichts.

Gilt die Schonfrist auch bei einer ersten Kündigung?

Die Schonfrist nach § 569 Abs. 3 BGB setzt die Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs voraus. Sie gilt nicht, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon eine solche Kündigung unwirksam geworden ist. Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen, sollte eine Beratung im Einzelfall prüfen.

Was passiert, wenn ich vor einer Kündigung nachzahle?

Ob eine Nachzahlung vor einer Kündigung Wirkung entfaltet, hängt von den Umständen ab. Die Schonfrist nach § 569 BGB knüpft an eine Befriedigung innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs an. Jede Zahlung solltest du deshalb mit Beleg festhalten.

Welche Unterlagen sollte ich für Gespräche mitnehmen?

Nimm den Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Nachweise über Einnahmen und Ausgaben sowie alle Schreiben des Vermieters mit. Mit diesen Unterlagen kann eine Beratung schnell einschätzen, wie dringend die Lage ist und welche Schritte zuerst anstehen.

Was bedeutet Zahlungsverzug bei einem Teil der Miete?

Auch ein Teilbetrag kann Zahlungsverzug begründen, wenn er nicht unerheblich ist. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, auch kleinere offene Beträge ernst zu nehmen und zeitnah mit dem Vermieter zu klären. Ein Gespräch mit der Sozialberatung hilft dabei, die offenen Beträge zu ordnen.

So gehst du jetzt vor

  1. Verschaffe dir einen Überblick über alle offenen Beträge und die Fälligkeitstermine.
  2. Sprich mit dem Vermieter und halte eine Vereinbarung schriftlich fest.
  3. Melde dich bei der Sozialberatung deines Studierendenwerks oder bei einem Mieterverein.
  4. Reagiere sofort auf jedes Schreiben des Vermieters oder des Gerichts und notiere die Fristen.

Begriffe kurz erklärt

Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird. Ob ein Betrag „nicht unerheblich“ ist, hängt vom Einzelfall ab, weshalb die Schwellen des Gesetzes genau gelesen werden sollten.

Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, ohne die übliche Kündigungsfrist. Rechtshängigkeit tritt ein, wenn die Klage dem Gegner zugestellt ist. Der Räumungsanspruch ist der Anspruch des Vermieters, die Wohnung herausverlangen zu können. Diese Begriffe bestimmen, wann die Schonfrist nach § 569 BGB läuft.

Wenn ein Schreiben vom Vermieter kommt

Ein Schreiben mit Mahnung oder Kündigung solltest du nicht liegen lassen. Notiere das Eingangsdatum, prüfe Absender, Inhalt und Fristen und reagiere schriftlich. Ob eine Kündigung wirksam ist, klärt eine Mieterberatung am besten anhand des Schreibens.

  • Das Eingangsdatum notieren und eine Kopie des Schreibens anfertigen.
  • Die Frist aus dem Schreiben in den Kalender eintragen.
  • Konkrete Zahlungsvorschläge schriftlich beantworten.
  • Belege über bereits gezahlte Beträge sammeln.

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Quellen:

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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