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Minijob-Grenze überschritten: Was dann passiert

Überschreitest du die Minijob-Grenze, hängen die Folgen von Vorhersehbarkeit und Dauer ab. Die Grenze liegt 2027 bei 633 Euro im Monat, Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Wird die Minijob-Grenze überschritten, verliert die Beschäftigung ihren Minijob-Status, sofern keine Ausnahme greift. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Was dann passiert, hängt davon ab, ob die Überschreitung vorhersehbar war, wie oft sie vorkommt und wie du krankenversichert bist.

Kurz beantwortet: Liegt dein Verdienst dauerhaft über der Minijob-Grenze, gilt die Beschäftigung in der Regel als sozialversicherungspflichtig. Die Grenze beträgt ab 1. Januar 2027 633 Euro im Monat (2026: 603 Euro), Stand November 2026. Ein unvorhersehbares Überschreiten bleibt in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze möglich (§ 8 Abs. 1b SGB IV).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Minijob-Grenze beträgt 603 Euro im Monat im Jahr 2026 und 633 Euro im Monat ab 1. Januar 2027.
  • Die Grenze leitet sich aus dem Mindestlohn ab: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
  • Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze erlaubt.
  • Dauerhaft darüber endet der Minijob als geringfügige Beschäftigung und wird sozialversicherungspflichtig.
  • Familienversicherung und BAföG haben eigene Grenzen, die beim Verdienst mitgeprüft werden müssen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?

Die Verdienstgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Für 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde. Daraus ergibt sich rechnerisch 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Die Berechnungsformel steht in § 8 SGB IV, die Werte veröffentlicht die Minijob-Zentrale. Stand: November 2026.

JahrMindestlohn je StundeMinijob-Grenze je MonatJahreswert
202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro

Annahme: Du arbeitest 2027 zu 14,60 Euro je Stunde. Bei 633 Euro im Monat entspricht das rund 43 Arbeitsstunden. Arbeitest du 45 Stunden, verdienst du 657 Euro und liegst damit 24 Euro über der Grenze.

Was passiert bei einer einmaligen Überschreitung?

Nicht jede Überschreitung führt sofort zum Verlust des Minijobs. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV bleibt eine geringfügige Beschäftigung erhalten, wenn die Überschreitung nicht vorhersehbar war, in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr vorkommt und die doppelte Grenze nicht übersteigt. Für 2027 liegt diese Obergrenze bei 1.266 Euro im Monat.

SituationFolge in der Regel
Einmalig, nicht vorhersehbar, bis 1.266 EuroMinijob bleibt bestehen
Zwei Monate je Zeitjahr, nicht vorhersehbarMinijob bleibt bestehen, ein dritter Monat ist ausgeschlossen
Vorhersehbar, etwa durch mehr vereinbarte StundenKeine Ausnahme, die Beschäftigung ist versicherungspflichtig
Dauerhaft über der GrenzeSozialversicherungspflicht mit Abrechnung über Lohn und Sozialabgaben

Wie sich eine Überschreitung konkret auswirkt, hängt also weniger vom Betrag ab als vom Muster. Ein einzelner unerwarteter Monat mit Mehrarbeit ist etwas anderes als ein Vertrag, der von Beginn an mehr Stunden vorsieht. Bei dem zweiten Fall liegt keine Ausnahme vor, weil die Überschreitung absehbar war.

Welche Folgen hat das für Krankenversicherung und Familienversicherung?

Viele Studierende sind über die Eltern familienversichert. Dabei zählt das Gesamteinkommen. Nach § 10 SGB V darf es bis zu einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße betragen, 2026 sind das 565 Euro. Bei geringfügiger Beschäftigung ist ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig, 2026 also bis 603 Euro und 2027 bis 633 Euro. Wer dauerhaft darüber liegt, verliert in der Regel die Familienversicherung und muss sich eigenständig versichern.

Welcher Versicherungsweg dann passt, hängt davon ab, ob du als Studierende oder als Werkstudent versichert bist. Eine Übersicht zu den Wegen findest du im Artikel Krankenversicherung mit Nebenjob: Familienversicherung, KVdS oder PKV. Stelle dir die Frage frühzeitig, denn eine Lücke im Versicherungsschutz ist teuer.

Was ändert sich beim BAföG und bei der Steuer?

Für das BAföG gilt eine eigene Rechnung. Einkünfte bis zur Minijob-Grenze mindern die Förderung nach Angaben der Studierendenwerke nicht. Darüber wird das Einkommen angerechnet, wobei bafög.de für 2026 einen monatlichen Freibetrag von 389 Euro nennt. Die FAQ des Deutschen Studierendenwerks zum BAföG (Stand: Januar 2026) beschreibt die Regel zur Minijob-Grenze. Ob sich die Freibeträge 2027 ändern, steht noch nicht fest, weil die geplante BAföG-Reform noch im Verfahren ist.

Bei der Steuer zählt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr (§ 9a EStG). Ob und wie viel Lohnsteuer anfällt, bestimmt die Steuerklasse, die über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wird (§ 39e EStG). Eine Überschreitung verändert den Steuerrahmen vor allem dann, wenn der Jahresverdienst insgesamt steigt.

Häufige Fragen

Gilt die Minijob-Grenze auch für Werkstudenten?

Nicht in demselben Sinn. Das Werkstudentenprivileg knüpft an die Stundenzahl an: Bis 20 Stunden pro Woche ist die Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Ausnahmen gelten etwa für Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit. Wer als Werkstudent arbeitet, muss also die Stundengrenze und nicht die Euro-Grenze im Blick behalten.

Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen, wenn ich mehr verdiene?

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung korrekt anmelden und abrechnen. Sprich geplante Mehrstunden frühzeitig an, damit er die Grenze einhalten oder die Beschäftigung richtig umstellen kann. Die Anmeldung und die Meldepflichten sind im Ratgeber zur Anmeldung eines Minijobs erklärt.

Zählen Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zur Minijob-Grenze?

Ob Sonderzahlungen mitzählen, hängt vom Vertrag und vom Zahlungsrhythmus ab. Das klärst du am besten mit dem Arbeitgeber oder mit der Minijob-Zentrale. Eine genauere Einordnung findest du im Artikel zu Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in der Minijob-Grenze.

Kann ich die Grenze mit meinen Stunden steuern?

Ja, das ist der einfachste Weg. Rechne mit dem Lohn, den du tatsächlich bekommst, nicht mit dem Lohn, den du dir wünschst. Plane einen Puffer ein, denn Schichtpläne schwanken, und prüfe am Monatsende, ob du im Rahmen bleibst.

Was gilt, wenn ich im Dezember einmal mehr arbeite als geplant?

Ein einzelner Monat über der Grenze ist nicht automatisch das Ende des Minijobs. Entscheidend ist, ob die Überschreitung vorhersehbar war und wie oft sie im Zeitjahr vorkommt. Wenn du heute schon weißt, dass ein Monat deutlich mehr Stunden bringt, ist es keine Ausnahme mehr, sondern ein planbarer Fall.

So gehst du jetzt vor

  1. Trage deine Arbeitsstunden monatlich ein und vergleiche den Bruttolohn mit der Grenze des jeweiligen Jahres.
  2. Kläre mit deinem Arbeitgeber, wie viele Stunden im Monat realistisch sind und ob es eine Obergrenze gibt.
  3. Prüfe bei einer Überschreitung, ob sie unvorhersehbar war und ob es der erste oder zweite Monat im Zeitjahr ist.
  4. Informiere deine Krankenkasse, wenn du familienversichert bist und dein Einkommen die Grenze übersteigt.
  5. Kläre die Folgen für BAföG und Steuern, bevor du einen größeren Zusatzverdienst annimmst.

Passend dazu

Quellen: § 8 SGB IV, Geringfügige Beschäftigung (geltendes Recht, abgerufen November 2026), Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze 2027 (abgerufen November 2026), § 10 SGB V, Familienversicherung (geltendes Recht), § 9a EStG, Werbungskosten-Pauschbetrag (geltendes Recht).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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