Bewerbungskosten absetzen kannst du auch dann, wenn die Bewerbung nicht zum Job geführt hat. Das Finanzamt behandelt sie als Werbungskosten, sofern sie dazu dienen, Einnahmen zu erzielen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Posten üblicherweise anerkannt werden, welche Pauschalen die Praxis kennt und wie du die Kosten nutzt, wenn du im Jahr noch gar kein Einkommen hattest.
Kurz beantwortet: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, weil Werbungskosten alle Aufwendungen zur Erwerbung von Einnahmen umfassen (§ 9 Abs. 1 EStG). Anerkannt werden etwa Fotos, Porto, Beglaubigungen und Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. Der Erfolg der Bewerbung ist nicht entscheidend. Als Pauschalen nannte die Steuerberaterkammer Nürnberg 2022 (keine amtliche Vorgabe, nicht auf aktuellen Stand geprüft) 8,50 Euro je Mappe und 2,50 Euro je E-Mail-Bewerbung. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Bewerbungskosten nennt das Gesetz nicht ausdrücklich, die Praxis ordnet sie dort ein.
- Anerkannt werden nach Angabe der Steuerberaterkammer Nürnberg (Stand: 10. Oktober 2022) Bewerbungsfotos, Porto, Beglaubigungen, Fachliteratur zur Vorbereitung und Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch.
- Ohne Einzelbelege nannte die Steuerberaterkammer Nürnberg 2022 Pauschalen von 8,50 Euro je postalischer Bewerbung mit Mappe und 2,50 Euro je Bewerbung ohne Mappe, ebenso eine nachvollziehbare Schätzung. Das Finanzamt kann heute abweichen.
- Kosten, die das einladende Unternehmen übernimmt, und Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit darfst du nicht noch einmal absetzen.
- Hattest du im Jahr keine Einkünfte, kann ein Verlust festgestellt und mit späteren Einkünften verrechnet werden (§ 10d EStG).
Warum sind Bewerbungskosten Werbungskosten?
Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Wer sich bewirbt, will eine Stelle und damit künftig Arbeitslohn erzielen. § 9 EStG führt Bewerbungskosten nicht in einer eigenen Nummer auf. Sie fallen deshalb unter die allgemeine Definition und werden in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung entsprechend behandelt. Die Steuerberaterkammer Nürnberg weist darauf hin, dass bereits die nachweisliche Bemühung um einen Arbeitsplatz genügt. Ob die Bewerbung Erfolg hatte, spielt keine Rolle.
Welche Bewerbungskosten erkennt das Finanzamt an?
| Posten | Anerkennung | Nachweis |
|---|---|---|
| Bewerbungsfotos | üblicherweise ja | Rechnung des Fotografen |
| Porto, Briefumschläge, Material | üblicherweise ja | Belege oder Pauschale |
| Bewerbungsmappen | über die Pauschale je Bewerbung erfasst | Pauschale oder Beleg |
| Amtliche Beglaubigungen | üblicherweise ja | Gebührenbeleg |
| Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch | üblicherweise ja, soweit du sie selbst trägst | Ticket oder Fahrtenaufstellung |
| Fachliteratur zur Gesprächsvorbereitung | üblicherweise ja | Rechnung |
| Vom Unternehmen übernommene Kosten | nein, sie sind erstattet | nicht erforderlich |
| Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit | nein, er mindert deine Kosten | Bescheid |
Die Liste folgt den Angaben der Steuerberaterkammer Nürnberg (Stand: Oktober 2022). Sie beschreibt die gängige Praxis, nicht jede Einzelfallentscheidung. Das Finanzamt kann Belege anfordern.
Welche Pauschalen gelten für Bewerbungskosten?
Fehlen Einzelbelege, sind laut Steuerberaterkammer Nürnberg 8,50 Euro je postalischer Bewerbung mit Mappe und 2,50 Euro je Bewerbung ohne Mappe, etwa per E-Mail, gebräuchlich. Diese Beträge stehen nicht im Gesetz, und die Angabe stammt aus dem Jahr 2022. Sie ist eine Kammerangabe zur Verwaltungspraxis und keine Vorgabe der Finanzverwaltung. Frag beim Finanzamt nach, welche Beträge es ohne Beleg heute akzeptiert. Auch eine nachvollziehbare Schätzung ist zulässig, wenn du Anzeigen, E-Mails und Absagen aufbewahrst. In einem von der Kammer erwähnten Fall hat das Finanzgericht Köln Kosten für Material und Fahrten von jeweils 100 Euro im Jahr ohne Belege geschätzt, und der Bundesfinanzhof hat die Revision zurückgewiesen.
Wie rechnest du ein Beispiel?
Annahme: Du bewirbst dich 2026 nach dem Abschluss mit 20 E-Mail-Bewerbungen und 5 Mappen per Post und setzt die Pauschalen aus der Kammerangabe von 2022 an. Für Fotos zahlst du 40 Euro, für zwei Vorstellungsgespräche belegst du Bahntickets von zusammen 116 Euro.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| E-Mail-Bewerbungen | 20 × 2,50 Euro | 50,00 Euro |
| Bewerbungen mit Mappe | 5 × 8,50 Euro | 42,50 Euro |
| Bewerbungsfotos | Beleg | 40,00 Euro |
| Fahrtkosten Vorstellungsgespräche | Belege | 116,00 Euro |
| Summe | 248,50 Euro |
Ob diese 248,50 Euro deine Steuer senken, hängt von deinem Jahr ab. Hast du 2026 zusätzlich Arbeitslohn, gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG). Deine Bewerbungskosten wirken dann nur, wenn sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Hattest du 2026 keine Einkünfte, bleibt der Betrag als Verlust erhalten, wenn du ihn feststellen lässt.
Was passiert, wenn du im Jahr der Bewerbung noch kein Einkommen hattest?
Negative Einkünfte, die sich im Veranlagungszeitraum nicht ausgleichen lassen, können in andere Jahre übertragen werden. Der Verlustvortrag mindert die Einkünfte späterer Jahre (§ 10d Abs. 2 EStG), und der verbleibende Verlustvortrag wird zum Jahresende gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 EStG). Dafür gibst du für das Bewerbungsjahr eine Steuererklärung ab und trägst die Kosten ein. Nach Angabe der Steuerberaterkammer Nürnberg mindert das Finanzamt dann dein späteres zu versteuerndes Einkommen. Für nachträgliche Erklärungen gelten die Festsetzungsfristen der Abgabenordnung, die regulär vier Jahre betragen (§ 169 Abs. 2 AO).
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Wie belegst du Bewerbungskosten?
- Sammle Rechnungen und Tickets zu Fotos, Fahrten und Fachliteratur.
- Bewahre Anzeigen, Bewerbungs-E-Mails und Antworten der Unternehmen auf, damit die Bemühung nachvollziehbar bleibt.
- Führe eine einfache Liste mit Datum, Unternehmen und Art der Bewerbung. Sie ist die Grundlage für die Pauschalen.
- Notiere, ob ein Unternehmen Reisekosten erstattet hat, und ziehe diesen Betrag ab.
Lohnt sich der Aufwand für wenige hundert Euro?
Die Beträge sind meist klein, die Wirkung kann aber über Jahre reichen. Für Absolventen ohne Einkommen im Bewerbungsjahr ist die Feststellung des Verlusts der eigentliche Hebel, weil die Kosten dann im ersten Berufsjahr mit dem Lohn verrechnet werden. Für Berufseinsteiger mit Lohn lohnt sich die Liste vor allem dann, wenn Bewerbungs-, Umzugs- und Arbeitsmittelkosten zusammen den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Prüfe das am Jahresende, nicht bei jeder einzelnen Bewerbung.
Häufige Fragen
Kann ich Bewerbungskosten absetzen, wenn ich den Job nicht bekommen habe?
Ja. Es kommt nach Angabe der Steuerberaterkammer Nürnberg nicht auf den Erfolg an, sondern auf die nachweisliche Bemühung um eine Stelle. Wichtig ist, dass du Unterlagen aufbewahrst.
Muss ich Belege für jede Bewerbung vorlegen?
Nicht zwingend. Fehlen Belege, sind Pauschalen oder eine nachvollziehbare Schätzung gebräuchlich. Das Finanzamt kann trotzdem Nachweise verlangen, deshalb lohnt sich eine Liste.
Zählen Bewerbungskosten schon über dem Arbeitnehmerpauschbetrag?
Hast du Arbeitslohn, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro ohnehin angesetzt (§ 9a EStG). Bewerbungskosten verändern deine Steuer nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt darüber liegen. Ohne Arbeitslohn greift der Pauschbetrag nicht, und schon niedrige Beträge können als Verlust festgestellt werden.
Was gilt für Bewerbungen im Ausland?
Auch Kosten einer Bewerbung bei einem ausländischen Arbeitgeber dienen der Erzielung von Einnahmen. Welche Posten das Finanzamt im Einzelfall anerkennt, klärst du mit der Erklärung und den passenden Belegen.
So gehst du jetzt vor
- Lege ab der ersten Bewerbung eine Liste mit Datum, Unternehmen und Bewerbungsart an.
- Sammle Belege zu Fotos, Fahrten, Beglaubigungen und Fachliteratur und notiere erstattete Beträge.
- Entscheide am Jahresende, ob du Einzelnachweise oder die Pauschalen nutzt.
- Gib für das Bewerbungsjahr eine Steuererklärung ab, auch wenn du noch kein Einkommen hattest, und lass einen Verlust feststellen.
- Bei Zweifeln wende dich ans Finanzamt oder frage eine persönliche Beratung an, etwa über Academycon.
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Quellen: § 9 EStG, Werbungskosten (Stand: November 2026), § 9a EStG, Pauschbeträge (Stand: November 2026), § 10d EStG, Verlustabzug (Stand: November 2026), Steuerberaterkammer Nürnberg, Info Bewerbungskosten (Stand: 10. Oktober 2022)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.