More info

Glossar: Werbungskosten einfach erklärt

Was Werbungskosten sind, welche Ausgaben dazugehören und wann sich die Einzelaufstellung gegenüber der Pauschale von 1.230 Euro im Jahr lohnt.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Kurz beantwortet: Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinen beruflichen Einnahmen stehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Ohne höhere Nachweise gilt die Pauschale von 1.230 Euro im Jahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 9a EStG). Stand: Oktober 2026, gesetze-im-internet.de.

Werbungskosten gehören zu den häufigsten Begriffen in der Steuererklärung, und gerade Studierende mit Nebenjob stoßen auf sie. Das Glossar erklärt, was dazugehört, wie die Pauschale wirkt und wann sich eine genaue Aufstellung lohnt. Eine Übersicht zu Steuern im Studium findest du in den Ratgebern zu Steuern für Studierende.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbungskosten sind berufliche Ausgaben, die deine Steuerlast senken können.
  • Die Pauschale beträgt 1.230 Euro im Jahr (Stand 2026). Du musst sie nicht belegen.
  • Liegen deine tatsächlichen Kosten darüber, setzt du sie einzeln an.
  • Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen und Bewerbungskosten.
  • Ob ein Studium Werbungskosten sein kann, hängt von der Art des Studiums ab.

Was gehört zu den Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die dazu dienen, Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Die folgende Übersicht zeigt typische Beispiele.

AusgabeBeispielHinweis
FahrtkostenFahrt zur ArbeitsstelleEntfernungspauschale je Arbeitstag nach dem Gesetz
ArbeitsmittelLaptop, Berufskleidung, Fachbüchernur soweit beruflich genutzt
FortbildungSeminar, Kurs, Fachtagungmuss mit dem Beruf zusammenhängen
BewerbungskostenBewerbungsfotos, Porto, Reisekostenauch ohne spätere Einstellung

Quelle: Einkommensteuergesetz, § 9 EStG.

Wie wirkt die Pauschale im Rechenbeispiel?

Annahme 1: Deine Werbungskosten liegen bei 900 Euro. Dann bleibt es bei der Pauschale von 1.230 Euro, denn sie wird immer berücksichtigt.

Annahme 2: Deine Werbungskosten liegen bei 1.800 Euro. Dann setzt du die 1.800 Euro an und nicht die Pauschale.

Warum ist das für Studierende wichtig?

Wer neben dem Studium arbeitet, kann Werbungskosten geltend machen. Ein Erststudium ohne Arbeitsverhältnis zählt dagegen meist zu den Sonderausgaben. Wird das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert, etwa in einem dualen Studiengang mit Ausbildungsvertrag, kann es zu den Werbungskosten gehören. Im Zweifel klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung den Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich Belege für die Pauschale aufheben?

Nein, die Pauschale brauchst du nicht zu belegen. Höhere Werbungskosten musst du dagegen nachweisen, etwa mit Rechnungen, Quittungen oder Fahrtnachweisen. Hebe die Belege daher mindestens für die Dauer der Aufbewahrungsfrist auf.

Wann lohnt sich die Einzelaufstellung?

Sie lohnt sich, wenn deine beruflichen Ausgaben über 1.230 Euro liegen. Dann mindern sie dein zu versteuerndes Einkommen stärker als die Pauschale. Ob sich eine Steuererstattung ergibt, hängt zusätzlich von deinem Lohn und den Abzügen ab.

Was ist der Unterschied zu Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben fallen bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden an. Werbungskosten gehören zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, also zu Gehalt oder Lohn. Der Begriff hilft dir, die richtige Anlage der Steuererklärung zu finden.

Kann ich Werbungskosten ohne Arbeit absetzen?

In der Regel nicht. Werbungskosten setzen einen beruflichen Zusammenhang mit Einnahmen voraus. Ohne Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit greifen oft andere Regeln, etwa bei Sonderausgaben.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere deine beruflichen Ausgaben laufend, zum Beispiel in einer Tabelle.
  2. Sammle Belege zu Fahrten, Arbeitsmitteln und Fortbildungen.
  3. Vergleiche deine Summe mit der Pauschale von 1.230 Euro.
  4. Trage die Beträge in der Steuererklärung ein, wenn sie höher sind, und prüfe die Anlage N.

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz, § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Einkommensteuergesetz, § 9 EStG (Werbungskosten).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf