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Altersvorsorgedepot und Schonvermögen: Ist das Guthaben geschützt?

Ist ein Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt? Was § 851c ZPO regelt, wo die Grenzen liegen und was bei der Grundsicherung gilt im Überblick.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Ein Altersvorsorgedepot soll im Alter Geld bereitstellen, und nicht erst dann, wenn ein Gläubiger es pfänden möchte. Ob das Guthaben vor einer Pfändung geschützt ist, entscheidet das Zivilprozessrecht, nicht der Produktname. Dieser Ratgeber erklärt die Regel, ihre Grenzen und die offenen Punkte.

Kurz beantwortet: Nach § 851c Absatz 2 der Zivilprozessordnung sind Beträge unpfändbar, die jemand für eine angemessene Alterssicherung ansammelt. Für Schuldner vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr gilt eine Grenze von 7.000 Euro pro Jahr, insgesamt bis 340.000 Euro. Ob dein Altersvorsorgedepot die Voraussetzungen erfüllt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 851c ZPO schützt Beträge, die für eine angemessene Alterssicherung angespart werden, bis zu festen Jahresgrenzen.
  • Die Jahresgrenze liegt bei 6.000 Euro bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und bei 7.000 Euro vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr.
  • Der Gesamtbetrag dieser geschützten Ansparungen ist auf 340.000 Euro begrenzt.
  • Der Schutz knüpft an Vertragsmerkmale an, etwa an eine lebenslange Leistung und an ein Verfügungsverbot. Ob dein Vertrag diese Merkmale erfüllt, prüfst du in den Bedingungen.
  • Die Beträge werden erstmals zum 1. Juli 2027 und danach alle fünf Jahre angepasst.

Welche Beträge sind bei einer Pfändung geschützt?

Nach § 851c Absatz 2 der Zivilprozessordnung unterliegen Beträge nicht der Pfändung, die der Schuldner ansammelt, um in Erfüllung eines Vertrags nach Absatz 1 eine angemessene Alterssicherung aufzubauen. Der Schutz gilt nur, soweit die Beträge bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Grenzen unterscheiden nach dem Lebensalter.

Lebensalter des SchuldnersJährlicher geschützter BetragGesamtbetrag
18 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr6.000 Euro340.000 Euro
28 bis zum vollendeten 67. Lebensjahr7.000 Euro340.000 Euro

Quelle der Werte ist der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, Stand der abgerufenen Fassung November 2026. Die Tabelle zeigt nur die Ansparbeträge. Verträge mit einem Rückkaufwert unterliegen zusätzlich der Regel aus Satz 3: Übersteigt der Rückkaufwert den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Diese Regel knüpft an den Rückkaufwert an, den nicht jeder Vertrag ausweist.

Gilt das für mein Altersvorsorgedepot?

§ 851c Absatz 1 nennt Voraussetzungen, die ein Vertrag erfüllen muss, damit seine Ansprüche nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen. Dazu gehören vier Punkte:

  • Die Leistung wird in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang gewährt und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, oder sie wird nur bei Berufsunfähigkeit gewährt.
  • Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nicht verfügt werden.
  • Die Bestimmung Dritter als Berechtigte ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Hinterbliebenen.
  • Eine Kapitalleistung ist nicht vereinbart, außer für den Todesfall.

Ob ein konkretes Altersvorsorgedepot diese Merkmale erfüllt, hängt von den Vertragsbedingungen ab, die du beim Anbieter anforderst. Der Gesetzestext nennt keinen Produktnamen. Aus dem Begriff Altersvorsorgedepot lässt sich deshalb nichts über den Pfändungsschutz ableiten. Eine verbindliche Auskunft für deinen Vertrag gibt nur die Prüfung der Bedingungen, im Streitfall das Gericht.

Rechenbeispiel: Was bleibt im Ernstfall geschützt?

Annahme: Du bist 35 Jahre alt. Dein Vertrag erfüllt die Voraussetzungen von § 851c Absatz 1, und du zahlst in einem Jahr 9.000 Euro an. Die Grenze für dieses Lebensalter liegt bei 7.000 Euro im Jahr.

Position (Annahme)BetragNach § 851c Absatz 2 geschützt
Jahreseinzahlung9.000 Euro–
Geschützter Teil bis zur Jahresgrenze7.000 Euroja
Überschießender Teil2.000 Euronicht nach Absatz 2

Der überschießende Teil fällt nicht unter die Ansparregel des Absatzes 2. Ob er trotzdem pfändbar ist, hängt von den weiteren Regeln und vom Einzelfall ab. Zahlst du hingegen jedes Jahr nur 3.000 Euro, liegt der Betrag vollständig unter der Grenze.

Was gilt bei der Grundsicherung?

Für Leistungen der Grundsicherung gelten eigene Regeln zum Vermögen. Ein Schutz nach der Zivilprozessordnung ersetzt diese Regeln nicht und ist von ihnen zu unterscheiden. Welche Freibeträge heute gelten und wie ein Altersvorsorgedepot dabei berücksichtigt wird, bestätigt dir das zuständige Jobcenter im Einzelfall. Verbindliche Informationen zu den Leistungen findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wer Grundsicherung bezieht und zugleich ein Altersvorsorgedepot besitzt, sollte beide Prüfungen getrennt angehen. Die Pfändungsregel betrifft Gläubiger, die Vermögensregel betrifft den Leistungsanspruch. Ein Ergebnis aus der einen Prüfung sagt nichts über die andere.

Welche Punkte du im Vertrag prüfst

Bevor du dich auf den Schutz verlässt, kläre mit dem Anbieter diese Fragen. Die Antworten stehen meist in den Vertragsbedingungen oder im Produktinformationsblatt.

  • Welche Leistungsform ist vereinbart: Lebenslange Rente, Auszahlplan oder Kapitalzahlung?
  • Gibt es eine Möglichkeit, über das Guthaben zu verfügen, etwa durch Kündigung oder Teilauszahlung?
  • Kann ein Dritter als Berechtigter eingesetzt werden, und ist diese Möglichkeit ausgeschlossen?
  • Ab welchem Alter beginnen die Leistungen, und ist eine Leistung vor dem 60. Lebensjahr vorgesehen?
  • Wie hoch sind die jährlichen Einzahlungen bisher, und überschreiten sie die Grenze deines Lebensalters?

Was ändert sich mit den Anpassungen ab 2027?

Die Grenzbeträge sind nicht für alle Zeit festgeschrieben. Der Gesetzestext verweist auf die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, das Sterblichkeitsrisiko und die Höhe der Pfändungsfreigrenze. Wer heute plant, sollte deshalb den Wert aus dem Gesetz nicht als Dauerzusage lesen. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines fünften Jahres, erstmals 2027.

Für die Planung heißt das: Du rechnest mit den heutigen Grenzen, prüfst aber vor wichtigen Entscheidungen, welcher Betrag zum Zeitpunkt der Pfändung gilt. Maßgeblich ist dann die Bekanntmachung, nicht eine ältere Tabelle aus dem Internet.

Häufige Fragen

Ist ein Altersvorsorgedepot bei Schulden automatisch geschützt?

Nein. Der Schutz nach § 851c ZPO ist an Beträge und Vertragsmerkmale geknüpft. Ob und wie weit er reicht, hängt davon ab, was du angespart hast und wie dein Vertrag ausgestaltet ist. Bei Schulden hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle weiter, bevor du Auszahlungen planst.

Gilt der Schutz auch für Riester-Verträge?

Riester wird im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt. Ob ein bestehender Vertrag die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt, prüfst du in den Vertragsbedingungen. Die Umstellung und die Auszahlung behandelt der Ratgeber zu Riester-Rente nach der Reform.

Muss ich einen Antrag stellen, damit der Schutz greift?

§ 851c ZPO sieht keinen Antrag vor. Der Schutz knüpft an den Vertrag und an die Höhe der angesparten Beträge. Streitfragen klärt im Zweifel das Gericht, und eine Schuldnerberatung kann dir beim Ablauf helfen.

Wo finde ich die aktuelle Grenze?

Die Beträge stehen im Gesetzestext. Sie werden erstmals zum 1. Juli 2027 und danach alle fünf Jahre angepasst. Die neuen Werte macht das Bundesministerium der Justiz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekannt, auf die § 851c Satz 2 verweist.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Vertragsbedingungen deines Altersvorsorgedepots und prüfe, ob sie die Merkmale von § 851c Absatz 1 erfüllen.
  2. Frag den Anbieter schriftlich, wie er den Vertrag im Hinblick auf § 851c Absatz 1 einordnet.
  3. Rechne aus, welche Jahreseinzahlungen die Grenzen überschreiten, und plane Einzahlungen danach.
  4. Bei Schulden nimmst du frühzeitig Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle auf.
  5. Frag beim Jobcenter nach den aktuellen Vermögensregeln, wenn Grundsicherung im Raum steht.

Passend dazu

Quellen: § 851c ZPO, Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (Fassung abgerufen November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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