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Eigenbedarfskündigung im Studium: Was der Vermieter darf

Ein Vermieter darf nur mit berechtigtem Interesse kündigen. Was Eigenbedarf bedeutet, welche Angaben das Schreiben braucht und was Studierende prüfen können.
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Inhalt

Eine Eigenbedarfskündigung trifft Studierende oft unvorbereitet, etwa wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht oder für ein Familienmitglied benötigt. Das Gesetz lässt eine solche Kündigung nur zu, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Wer die Voraussetzungen kennt, erkennt früh, ob ein Kündigungsschreiben die Anforderungen erfüllt.

Kurz beantwortet: Ein Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Haushaltsangehörige benötigt. Dafür braucht er ein berechtigtes Interesse. Der Kündigungsgrund muss im Schreiben stehen, und ob er zutrifft, klärt im Streitfall ein Gericht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung setzt ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraus. Eigenbedarf ist einer der im Gesetz genannten Gründe.
  • Geschützt sind der Vermieter selbst sowie seine Familienangehörigen und Haushaltsangehörigen.
  • Der Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben sein. Später nachgeschobene Gründe zählen nur, wenn sie erst nach der Kündigung entstanden sind.
  • Vertragliche Abreden, die dich als Mieter schlechter stellen als das Gesetz, sind unwirksam.
  • Stimmt der angegebene Grund nicht, kann ein Gericht das im Streitfall feststellen.

Was das Gesetz unter berechtigtem Interesse versteht

Nach § 573 Abs. 1 BGB darf der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Eine Kündigung allein zur Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Eigenbedarf ist einer der Fälle, die § 573 Abs. 2 aufzählt. Die übrigen Fälle betreffen vor allem schuldhafte Vertragsverletzungen des Mieters und die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks.

Für Studierende ist deshalb zuerst wichtig, in welche Kategorie die Kündigung fällt. Ein Schreiben, das sich auf Eigenbedarf beruft, muss andere Angaben enthalten als eine Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzungen. Wer die Begründung genau liest, kann sie leichter mit dem Gesetz abgleichen.

Wer gilt als Eigenbedarf?

Die Vorschrift nennt drei Personenkreise, für die der Vermieter die Wohnung benötigen kann. Die folgende Tabelle ordnet sie nach dem Wortlaut des Gesetzes ein.

PersonenkreisEigenbedarf nach dem Wortlaut von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Der Vermieter selbstJa, ausdrücklich genannt
FamilienangehörigeJa, ausdrücklich genannt
HaushaltsangehörigeJa, ausdrücklich genannt
Freunde oder Bekannte ohne gemeinsamen HaushaltIm Wortlaut nicht genannt. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Für Studierende ist der Begriff der Haushaltsangehörigen wichtig. Gemeint sind Personen, die mit dem Vermieter in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ob eine bestimmte Person dazugehört, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Kündigungsschreiben sollte deshalb erkennen lassen, wer einziehen soll und in welchem Verhältnis die Person zum Vermieter steht.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Der Vermieter muss die Gründe für die Kündigung im Schreiben angeben (§ 573 Abs. 3 BGB). Je konkreter die Angaben sind, desto leichter lässt sich prüfen, ob der Grund zutrifft. Achte beim Lesen besonders auf die folgenden Punkte.

  • Name und Verhältnis der Person, die die Wohnung nutzen soll.
  • Der Grund, warum die Wohnung gerade für diese Person benötigt wird.
  • Der Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis enden soll.
  • Ob die Angaben in sich schlüssig sind und sich mit dem übrigen Schriftverkehr decken.

Nachträgliche Gründe sind nur eingeschränkt zulässig. Andere Gründe werden nach dem Gesetz nur berücksichtigt, wenn sie nachträglich entstanden sind (§ 573 Abs. 3 BGB). Ein Wechsel der Begründung im Lauf des Streits ist daher ein Punkt, den du sorgfältig festhalten solltest.

Welche Fristen gelten für dich?

Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt. Eine feste Zahl nennt dieser Ratgeber nicht, denn die Frist hängt von den Umständen des Mietverhältnisses ab. Welche Frist für deinen Vertrag gilt, ergibt sich aus dem Gesetz und den Vereinbarungen im Mietvertrag. Prüfe das Datum im Schreiben genau, denn es bestimmt, bis wann du eine neue Wohnung finden musst.

Der Termin im Schreiben ist kein Automatismus. Wenn die genannte Frist offensichtlich nicht zu deinem Mietverhältnis passt, notiere das mit Datum und Absender. Diese Angaben helfen später bei der Klärung.

Welche Rechte hast du als Mieter?

Vertragliche Abreden, die dich schlechter stellen als das Gesetz, sind unwirksam (§ 573 Abs. 4 BGB). Dieser Schutz gilt auch dann, wenn ein Mietvertrag eine andere Formulierung enthält. Ob eine Klausel im Einzelfall zu deinem Nachteil wirkt, prüft im Zweifel eine Mieterberatung oder ein Rechtsanwalt.

Bevor du reagierst, lohnt sich deshalb eine sorgfältige Prüfung. Ein Auszug aus der Wohnung ist keine automatische Folge einer Kündigung, solange die Frage der Wirksamkeit offen ist. Lass dich vor einer Entscheidung beraten, wenn du unsicher bist.

Beispiel aus dem Studienalltag

Annahme: Eine Vermieterin wohnt im selben Haus und möchte die Wohnung für ihren Sohn, der nach dem Studium in die Stadt zurückkehrt. Ihr Schreiben nennt den Sohn als einziehende Person, sein Verhältnis zu ihr und einen Termin zum Monatsende. Die Angaben sind nachvollziehbar, sofern sie zu den übrigen Umständen passen.

Anders wäre die Lage, wenn das Schreiben nur allgemein von „dringendem Bedarf“ spricht, keine Person nennt oder der Grund im Verlauf des Streits wechselt. Dann lohnt sich die Frage, ob die Angaben die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, bevor du etwas unterschreibst.

Checkliste für das Kündigungsschreiben

  • Ist der Kündigungsgrund ausdrücklich im Schreiben genannt?
  • Ist die einziehende Person benannt, und ist das Verhältnis zum Vermieter klar?
  • Passt der genannte Beendigungstermin zu deinem Mietvertrag?
  • Hast du alle Schreiben, Nachrichten und Fristen für den Streitfall gesichert?

Häufige Fragen

Muss der Vermieter den Eigenbedarf begründen?

Ja. Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 3 BGB). Fehlt eine nachvollziehbare Begründung, lässt sich die Kündigung im Streitfall schwer rechtfertigen. Eine Begründung ohne Angaben zur Person ist deshalb ein Punkt, den du mit einer Beratung besprechen solltest.

Kann der Vermieter den Grund später austauschen?

Nur eingeschränkt. Andere Gründe zählen nach dem Gesetz nur, wenn sie nachträglich entstanden sind (§ 573 Abs. 3 BGB). Wenn der Vermieter die Begründung wechselt, solltest du jeden Wechsel mit Datum festhalten.

Kann ich im Mietvertrag auf diesen Schutz verzichten?

Nein, jedenfalls nicht zu deinem Nachteil. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 573 Abs. 4 BGB). Ob eine konkrete Abrede zum Nachteil wirkt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Was ist, wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist?

Dann kann ein Gericht im Streitfall klären, ob der angegebene Grund zutrifft. Sammle deshalb Unterlagen wie Schreiben, Fristen und Nachrichten, damit du deine Argumente belegen kannst. Eine Mieterberatung oder ein Rechtsanwalt kann die Lage einschätzen.

Gilt das auch in einer Wohngemeinschaft?

Das hängt davon ab, wer Vertragspartner des Vermieters ist. Die Kündigung betrifft das Mietverhältnis mit dem Vermieter. Wie sich Rechte und Pflichten unter Mitbewohnern verteilen, zeigt der Beitrag zu den Rollen im WG-Vertrag.

Weitere Hinweise zu Rechten im Vermietungsverhältnis findest du in Darf der Vermieter das? Die häufigsten Fragen von Studierenden.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies das Schreiben vollständig und notiere Name, Verhältnis und Grund der einziehenden Person.
  2. Prüfe, ob der genannte Termin mit deinem Mietvertrag und dem Gesetz zusammenpasst.
  3. Sichere alle Unterlagen, also Mietvertrag, Kündigungsschreiben und Nachrichten.
  4. Lass dich vor deiner Entscheidung beraten, etwa durch eine Mieterberatung oder einen Rechtsanwalt.

Passend dazu

Quellen:

§ 573 BGB, Ordentliche Kündigung des Vermieters (gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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