Kurz beantwortet: Eine Auszahlung vor Beginn der Auszahlungsphase ist nach § 93 Abs. 1 EStG in der heute abrufbaren Fassung grundsätzlich eine schädliche Verwendung. Dann sind die Zulagen und die festgestellten Beträge zurückzuzahlen. Ein Wechsel auf einen anderen Altersvorsorgevertrag gilt nach § 93 Abs. 2 EStG nicht als schädliche Verwendung. Für Verträge ab 2027 gelten die Regeln des Reformgesetzes (Stand: November 2026).
Viele Sparer denken beim Altersvorsorgedepot zuerst an die Frage, ob sie das Geld im Notfall zurückbekommen. Die Antwort ist nicht einfach ja oder nein. Entscheidend ist, ob die Auszahlung als schädliche Verwendung gilt, denn dann muss die staatliche Förderung zurück. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, zeigt typische Situationen und nennt Schritte, mit denen du eine Entscheidung vorbereiten kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Auszahlung ohne gesetzlichen Grund vor Beginn der Auszahlungsphase gilt nach § 93 EStG grundsätzlich als schädliche Verwendung.
- Dann müssen die Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG festgestellten Beträge zurückgezahlt werden.
- Die Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag ist keine schädliche Verwendung.
- Ohne abweichende Vereinbarung beginnt die Auszahlungsphase mit 65 Jahren, für Verträge nach dem 31. Dezember 2026.
- Vor einer Entscheidung lässt du dir den Rückzahlungsbetrag schriftlich ausweisen.
Wann beginnt die Auszahlung regulär?
Ohne eine abweichende Vereinbarung beginnt die Auszahlungsphase mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern der Vertrag nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurde. Alles, was davor geschieht, ist der Ausnahmefall, den dieser Ratgeber behandelt. Eine Auszahlung innerhalb der Auszahlungsphase ist der Regelfall und nicht Gegenstand dieser Frage.
Was heißt schädliche Verwendung?
Der Begriff beschreibt eine Verwendung des geförderten Vermögens, die nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Die Folge ist eine Rückzahlung. Ob der Begriff im Einzelfall passt, entscheidet allein das Gesetz und nicht die Bezeichnung, die im Antrag des Anbieters steht. Das Gesetz nennt dafür den Rückzahlungsbetrag, der aus den Zulagen und den festgestellten Beträgen besteht. Die Rückzahlung betrifft also die staatliche Förderung und nicht allein den Betrag, den du eingezahlt hast.
Die Begriffe klingen streng, sind aber vor allem eine Ordnungsregel. Sie soll verhindern, dass Förderung für andere Zwecke genutzt wird als für die Altersversorgung.
Situationen und Rechtsfolgen
| Situation | Rechtsfolge nach § 93 EStG | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Auszahlung vor Beginn der Auszahlungsphase ohne gesetzlichen Grund | Schädliche Verwendung, Rückzahlung der Zulagen und festgestellten Beträge (Abs. 1) | Den Rückzahlungsbetrag beim Anbieter anfragen, bevor du etwas beantragst |
| Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag | Keine schädliche Verwendung (Abs. 2) | Übertragung über den Anbieter beantragen und die Konditionen vergleichen |
| Auszahlung im Todesfall an Dritte | Grundsätzlich schädlich, mit Ausnahmen (Abs. 1) | Den Ratgeber zum Vererben lesen und die Begünstigung prüfen |
| Auszahlung innerhalb der Auszahlungsphase | Regelfall, keine schädliche Verwendung in diesem Sinn | Auszahlplan und Stichtage prüfen |
Die Tabelle fasst nur die Grundregeln zusammen. Im Einzelfall können weitere Vorschriften greifen, deshalb lohnt der Blick in den Gesetzestext.
Was eine vorzeitige Auszahlung kostet
Die Kosten bestehen aus der Rückforderung der Förderung und, je nach Vertrag, aus Gebühren des Anbieters. Die Zulagen bilden den festen Kern der Rückforderung. Eine genaue Summe lässt sich nur mit dem Anbieter und den festgestellten Beträgen ermitteln, nicht aus einer Faustregel.
Dazu kommt die entgangene Ertragschance auf das Geld, das du nicht mehr im Vertrag hast. Dieser Effekt hängt von der Anlage und von der verbleibenden Laufzeit ab und lässt sich deshalb nur grob beschreiben.
Rechenbeispiel zur Rückforderung
Annahme: Du hast in den letzten Jahren 8.000 Euro Eigenbeiträge eingezahlt und dafür 2.000 Euro Zulagen erhalten. Du möchtest 10.000 Euro vorzeitig auszahlen lassen, und die Auszahlung gilt als schädliche Verwendung.
| Position | Betrag (Annahme) |
|---|---|
| Eigenbeiträge insgesamt | 8.000 Euro |
| Zulagen insgesamt | 2.000 Euro |
| Mindestens zurückzuzahlende Zulagen | 2.000 Euro |
| Zusätzlich festgestellte Beträge | nach Angabe des Anbieters |
Die Rechnung zeigt die Untergrenze der Rückforderung. Die festgestellten Beträge nach § 10a Abs. 4 EStG kommen hinzu und müssen beim Anbieter erfragt werden. Eine Summe, die dir am Ende tatsächlich bleibt, lässt sich daraus nicht sicher ableiten.
Schritte vor einer Entscheidung
- Lass dir den Rückzahlungsbetrag schriftlich ausweisen, bevor du eine Auszahlung beantragst.
- Prüfe, ob eine Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag für dich die bessere Lösung ist.
- Kläre, ob ein Teil des Guthabens im Vertrag bleiben kann und welche Folgen eine Teilauszahlung hat.
- Hol dir bei Bedarf eine Beratung zur steuerlichen Seite, etwa bei einem Steuerberater.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Kündigung?
Eine Kündigung beendet den Vertrag nicht automatisch ohne Folgen. Ob sie eine schädliche Verwendung auslöst, hängt davon ab, was mit dem Guthaben geschieht. Prüfe das vor der Kündigung, nicht danach.
Gibt es Ausnahmen von der Rückzahlung?
Das Gesetz kennt Ausnahmen, etwa für die Übertragung auf einen anderen Vertrag, für Hinterbliebenenrenten und für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Ob eine davon im Einzelfall greift, musst du prüfen, denn die Voraussetzungen sind eng gefasst.
Ist die Übertragung ohne Rückzahlung möglich?
Ja. Nach § 93 Abs. 2 EStG ist die Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag keine schädliche Verwendung. Die Ausführung läuft über die Anbieter, und du solltest die Übertragung schriftlich bestätigen lassen.
Was gilt für bestehende Verträge?
Bestehende Riester-Verträge richten sich nach den bisherigen Regeln, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ob und wie ein Wechsel möglich ist, regelt der Vertrag. Für neue Verträge ab 2027 gelten die Regeln des Reformgesetzes.
Wie du die Folgen einer Entnahme abschätzt
Bevor du eine Auszahlung beantragst, rechne in drei Schritten. Zuerst den Betrag, den du tatsächlich brauchst. Dann die Rückzahlung, die beim Anbieter für diesen Vertrag ausgewiesen wird. Zuletzt die Frage, ob der Bedarf sich auch anders decken lässt, etwa durch eine Teilauszahlung oder durch einen Vertrag, der dir eine Übertragung ohne Rückzahlung erlaubt.
Diese Reihenfolge verhindert den häufigsten Fehler, nämlich eine Auszahlung zu beantragen, die sich später als deutlich teurer herausstellt als erwartet. Wer die Rückzahlung kennt, kann besser entscheiden, ob der Vorteil der sofortigen Liquidität den Nachteil ausgleicht.
Typische Fehler
- Eine Kündigung einzureichen, bevor der Rückzahlungsbetrag schriftlich vorliegt.
- Eine Übertragung auf einen anderen Vertrag mit einer Auszahlung zu verwechseln, denn beides hat unterschiedliche Folgen.
- Die Zulagen zu vergessen, die in den Jahren zuvor geflossen sind, und nur die eigenen Einzahlungen zu betrachten.
- Auf eine mündliche Auskunft zu vertrauen, ohne sie schriftlich bestätigen zu lassen.
Halte das Ergebnis dieser Schritte schriftlich fest. So hast du eine Grundlage, falls sich später Fragen zur Rückzahlung ergeben. Wer unsicher ist, kann die Entscheidung auch aufschieben, solange der Vertrag läuft.
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Quellen: § 93 EStG, schädliche Verwendung (heute abrufbare Fassung), Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung mit Änderungen durch das Altersvorsorgereformgesetz (Fassung ab 1. Januar 2027).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.