Eine Berufsunfähigkeit muss nicht vollständig sein, damit ein Leistungsfall entsteht. Viele Menschen können ihren Beruf nach einer Erkrankung nur noch in Teilen ausüben, und genau dann stellt sich die Frage, ob und wie viel die Versicherung zahlt. Dieser Ratgeber erklärt, was die gesetzliche Definition umfasst, wie Teilleistungen im Tarif typischerweise aufgebaut sind und worin sich die Teilberufsunfähigkeit von der Erwerbsminderung unterscheidet.
Kurz beantwortet: Nach § 172 Absatz 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Ob und in welcher Höhe dann eine Teilleistung gezahlt wird, legt der Tarif fest, und die Staffelung unterscheidet sich je nach Vertrag. Maßgeblich ist daher immer die Vertragsklausel. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Definition erfasst auch eine teilweise Berufsunfähigkeit, sofern sie auf Dauer besteht.
- Ob eine Teilleistung gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt, bestimmt der Tarif und nicht das Gesetz.
- Teilleistungen werden häufig nach dem Grad der Einschränkung gestaffelt, die Schwellen unterscheiden sich aber.
- Die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung prüft eine andere Frage, nämlich die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Für die Prüfung zählen Tätigkeitsanteile und ärztliche Befunde, die den Umfang der Einschränkung belegen.
Was bedeutet teilweise berufsunfähig?
Nach § 172 Absatz 2 VVG gilt als berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder altersunüblichen Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Teilbetrachtung bezieht sich also auf den Beruf selbst. Es kommt darauf an, welche Anteile der Tätigkeit nicht mehr möglich sind und ob diese Einschränkung von Dauer ist.
Das Wort „teilweise“ bedeutet damit nicht, dass eine leichte Beeinträchtigung genügt. Die Einschränkung muss so erheblich sein, dass sie einen wesentlichen Teil der beruflichen Tätigkeit betrifft, und sie muss voraussichtlich andauern. Wer nach einigen Wochen wieder vollständig arbeitet, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Wie wird der Umfang der Einschränkung gemessen?
Die gesetzliche Definition sagt, dass eine Teileinschränkung genügen kann, nicht aber, wie sie in Geld umgesetzt wird. Das regelt der Tarif. In der Praxis lassen sich drei Grundformen unterscheiden, die im Vertrag unterschiedlich ausgestaltet sein können.
| Modell | Wie es funktioniert | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Stufenmodell | Die Leistung richtet sich nach festen Stufen des Grads der Einschränkung | Schwellen zwischen den Stufen und die Höhe je Stufe |
| Prozentuales Modell | Die Leistung wächst proportional zum Umfang der Einschränkung | Wie der Umfang berechnet wird und welche Tätigkeiten zählen |
| Keine Teilleistung | Gezahlt wird nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit | Ob du damit den gewünschten Schutz tatsächlich erreichst |
Wie hängt die Teilleistung mit den Tätigkeitsanteilen zusammen?
Für die Frage, welcher Teil des Berufs noch möglich ist, hilft eine genaue Aufstellung der Tätigkeiten. Wer seine Arbeit in Anteile zerlegt, kann besser zeigen, welche Aufgaben wegfallen und welche weiter gelingen. Das ist besonders dann wichtig, wenn der Beruf aus unterschiedlichen Aufgaben besteht, wie BU für Selbstständige und Freelancer: Was anders ist beschreibt.
Annahme: Du kannst etwa 60 Prozent deiner bisherigen Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausüben, die übrigen 40 Prozent bleiben möglich. Ob dieser Anteil für eine Teilleistung reicht und in welcher Höhe sie ausfällt, bestimmt allein die Tarifklausel. Das Beispiel zeigt nur, warum eine saubere Aufstellung vorab hilfreich ist.
Wie unterscheidet sich das von der Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung knüpft an eine andere Frage an. Nach § 43 Absatz 1 SGB VI ist teilweise erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mindestens sechs Stunden täglich unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen arbeiten kann. Der Maßstab ist also die allgemeine Erwerbsfähigkeit und nicht der konkrete Beruf.
| Merkmal | Berufsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsminderungsrente |
|---|---|---|
| Maßstab | Zuletzt ausgeübter Beruf | Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt |
| Zeitliche Komponente | Voraussichtlich auf Dauer | Auf nicht absehbare Zeit |
| Teilweise Leistung | Richtet sich nach dem Tarif | Teilweise Erwerbsminderung nach dem Gesetz |
| Rechtsgrundlage | § 172 VVG und Vertragsbedingungen | § 43 SGB VI |
Beides kann nebeneinander eine Rolle spielen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt daher nicht automatisch die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Den Ablauf eines Leistungsantrags beschreibt der Ratgeber BU-Leistungsantrag stellen: Unterlagen, Fristen und Gutachten (in German).
Welche Unterlagen belegen eine Teileinschränkung?
Der Versicherer darf nach § 31 VVG Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Für eine Teileinschränkung bedeutet das, dass Befunde allein oft nicht genügen. Hilfreich ist eine Beschreibung, welche Tätigkeiten betroffen sind und in welchem Umfang.
- Ärztliche Befunde und Verlaufsberichte mit Aussagen zur Arbeitsfähigkeit sammeln.
- Eine Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Zeitanteilen erstellen.
- Angaben zu aktuellen Tätigkeiten machen, die noch möglich sind, und zu jenen, die wegfallen.
- Arbeitgeberbescheinigungen oder Nachweise über Aufgabenänderungen beifügen.
Wie Teilleistungen in der Praxis angelegt sein können
Bei Teilleistungen lohnt sich ein genauer Blick auf drei Stellschrauben: Die Schwelle, ab der überhaupt gezahlt wird, die Abstufung zwischen den Stufen und die Berechnungsgrundlage. Eine niedrige Schwelle klingt attraktiv, sagt aber wenig aus, wenn die Stufen nur geringe Beträge bringen. Umgekehrt kann eine hohe Schwelle dazu führen, dass eine echte Teilbeeinträchtigung leer ausgeht.
Für die Entscheidung beim Abschluss hilft es, die Bedingungen nebeneinanderzulegen und an einem eigenen Beispiel durchzurechnen, welche Leistung bei einer Einschränkung von einem Viertel, der Hälfte oder drei Vierteln deiner Tätigkeiten entstünde. Das ist eine Annahme-Rechnung und ersetzt keine Auskunft des Versicherers, zeigt aber, wo die Unterschiede liegen.
Wichtig ist außerdem, wie der Tarif mit Veränderungen während des Leistungsbezugs umgeht. Ob eine Teilleistung bei Besserung sinkt, bei Verschlechterung steigt oder unverändert bleibt, sollte schriftlich geregelt sein. Das gilt besonders für Verläufe, die sich über Jahre verändern und nicht in einem einzigen Schub.
Häufige Fragen
Zahlt jede Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Teilbeeinträchtigung?
Nein. Ob eine Teilleistung vorgesehen ist, steht im Tarif. Manche Verträge zahlen nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit, andere staffeln die Leistung. Deshalb solltest du die Bedingungen vor dem Abschluss lesen und nicht nur die Versicherungssumme vergleichen.
Kann sich eine Teilleistung später verändern?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Tarife sehen vor, dass der Zustand später überprüft wird. Wie das Verfahren aussieht und welche Folgen eine Veränderung hat, erklärt der Beitrag BU-Nachprüfung: Was passiert, wenn es dir wieder besser geht? (in German).
Was gilt, wenn ich nur stundenweise arbeiten kann?
Stundenweise Arbeit ist für die Erwerbsminderungsrente ein eigener Maßstab mit der Grenze von sechs Stunden täglich. Für die Berufsunfähigkeit kommt es darauf an, wie sich die Tätigkeit des zuletzt ausgeübten Berufs verändert hat. Beides sollte getrennt betrachtet werden.
Wie lange muss die Einschränkung bestehen?
Nach § 172 Absatz 2 VVG muss die Einschränkung voraussichtlich auf Dauer bestehen. Eine kurzfristige Beeinträchtigung genügt nicht. Ein ärztlicher Verlauf, der die Prognose stützt, hilft bei der Einschätzung, ohne dass er eine Garantie ist.
So gehst du jetzt vor
- Die Tarifbedingungen zu Teilleistungen lesen und die Staffelung notieren.
- Die eigenen Tätigkeiten in Anteile zerlegen und schriftlich festhalten.
- Befunde und Verlaufsberichte zur Prognose der Einschränkung sammeln.
- Bei einer Ablehnung die Begründung prüfen, etwa mit Hilfe des Beitrags BU abgelehnt: Was du jetzt tun kannst, bevor du aufgibst.
Passend dazu
- Wie sichere ich meine Arbeitskraft ab? Der Überblick für Berufseinsteiger
- BU-Nachprüfung: Was passiert, wenn es dir wieder besser geht?
- BU-Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Was mit dem Beitrag passiert
- BU-Leistungsantrag stellen: Unterlagen, Fristen und Gutachten
- BU abgelehnt: Was du jetzt tun kannst, bevor du aufgibst
Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit), Stand: November 2026; § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, Stand: November 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.