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BU für Selbstständige und Freelancer: Was anders ist

Selbstständige und Freelancer prüfen ihre BU anders: Beruf, Verweisung und Gesundheitsangaben wirken stärker. Der Ratgeber zeigt, worauf du beim Antrag achten solltest.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Selbstständige und Freelancer brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft dringender als Angestellte, weil ihr Einkommen unmittelbar an die eigene Arbeitskraft gebunden ist. Gleichzeitig unterscheidet sich die Prüfung im Leistungsfall in einigen Punkten. Dieser Ratgeber zeigt, woran du das erkennst, welche Gesundheitsangaben und Vertragsregeln besonders wichtig sind und welche Fragen du vor dem Abschluss klären solltest.

Kurz beantwortet: Selbstständige können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die Berufsunfähigkeit wird aber an der eigenen Tätigkeit gemessen. Entscheidend sind die Einstufung des Berufs im Tarif, die Gesundheitsfragen im Antrag und die Regeln zur Verweisung. Die gesetzliche Grundlage für den Leistungsfall ist § 172 VVG. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsunfähigkeit richtet sich nach dem zuletzt ausgeübten Beruf. Bei Selbstständigen ist das die eigene Tätigkeit, wie sie konkret ausgeübt wird.
  • Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist nach § 172 Absatz 3 VVG nur möglich, wenn der Vertrag sie ausdrücklich vorsieht.
  • Gesundheitsfragen beantwortest du vollständig, denn falsche oder unvollständige Angaben können nach § 19 VVG zu Rücktritt oder Kündigung führen.
  • Die Berufseinstufung im Tarif kann Beitrag und Leistung beeinflussen. Ein Vergleich nur über den Preis übersieht diesen Punkt leicht.
  • Eine Krankentagegeld-Absicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie andere Risiken abdeckt.

Warum Selbstständige anders geprüft werden

Im Leistungsfall fragt der Versicherer, welchen Beruf du zuletzt ausgeübt hast, wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war und ob du ihn voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Bei Angestellten liefert der Arbeitgeber die Beschreibung. Bei Selbstständigen musst du selbst zeigen, welche Aufgaben zum Beruf gehören, etwa Kundenakquise, Projektsteuerung, Verwaltung oder die eigentliche Fachtätigkeit. Genau diese Gewichtung entscheidet darüber, ob eine Einschränkung als Berufsunfähigkeit gilt.

MerkmalAngestellteSelbstständige und Freelancer
Beschreibung des BerufsStellenbeschreibung des ArbeitgebersEigene Tätigkeitsbeschreibung mit Aufgabenanteilen
NachweiseArbeitgeberbescheinigung, GehaltsnachweiseGewerbeanmeldung, Auftragsnachweise, Steuerbescheide
Einstufung im TarifMeist nach der StelleNach der tatsächlichen Tätigkeit, je nach Tarif
MischtätigkeitenSelten ein ThemaHäufig, deshalb genau dokumentieren

Welche Tätigkeiten du vor dem Abschluss beschreiben solltest

Viele Selbstständige arbeiten in mehreren Rollen zugleich. Eine Fachkraft kümmert sich vielleicht um Projekte, Akquise und Buchhaltung. Wenn der Tarif nur die fachliche Arbeit berücksichtigt, kann die Einstufung ungünstiger ausfallen als der tatsächliche Alltag. Deshalb lohnt sich eine ehrliche Aufstellung vor dem Antrag.

  1. Schreibe alle Tätigkeiten auf und schätze den zeitlichen Anteil jeder Aufgabe in Prozent.
  2. Markiere, welche Aufgaben nur mit körperlicher oder geistiger Leistung erledigt werden können und welche delegierbar sind.
  3. Prüfe, wie der Tarif Mischtätigkeiten einordnet, bevor du dich festlegst.
  4. Halte die Beschreibung schriftlich fest und hebe sie zusammen mit dem Antrag auf.

Welche Rolle spielt die Verweisung bei Freelancern?

Nach § 172 Absatz 3 VVG kann der Versicherer vertraglich verlangen, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Für Selbstständige ist das ein zentraler Punkt, weil ein Betrieb nach einer Erkrankung manchmal in eine andere berufliche Richtung führt. Ob eine solche Klausel im Vertrag steht und wie weit sie reicht, zeigt nur der Tarif.

Wer die Verweisung ausschließen oder begrenzen möchte, findet dazu unterschiedliche Modelle im Markt. Diese Entscheidung ist eine Abwägung zwischen Beitrag und Schutzumfang und sollte nicht allein nach dem günstigsten Angebot fallen.

Welche Gesundheitsangaben sind bei Selbstständigen besonders heikel?

Der Versicherer darf nach Gefahrumständen fragen, die für seine Entscheidung erheblich sind, und zwar in Textform. Nach § 19 VVG musst du diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten oder kündigen. Entscheidend ist, ob die Verletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder ohne Verschulden erfolgte. Der Versicherer muss dich dafür gesondert in Textform belehrt haben, sonst bestehen die Rechte nicht.

Auch der Wechsel der Tätigkeit kann relevant sein. Ändert sich die Art der Arbeit während der Laufzeit, kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG vorliegen. Dann ist eine Anzeige unverzüglich nötig, und ohne Zustimmung des Versicherers darfst du die Gefahrerhöhung nach § 23 Absatz 1 VVG nicht vornehmen. Dokumentiere Veränderungen deshalb zeitnah.

Was ändert sich während der Laufzeit?

Selbstständige verändern ihre Tätigkeit oft schneller als Angestellte. Ein neuer Auftraggeber, eine Spezialisierung oder der Schritt in die Geschäftsführung können den Schwerpunkt verschieben. Nicht jede Veränderung ist für den Versicherer relevant, wohl aber jede, die das Risiko erhöht. Dazu gehört auch, ob sich die Arbeit körperlich belastender oder gefährlicher gestaltet, etwa durch Montagetätigkeiten oder Reisen in Krisengebiete.

Für die Dokumentation hilft eine einfache Übersicht mit Datum der Veränderung, neuer Tätigkeit, betroffenen Anteilen in Prozent und der Frage, ob der Versicherer sie kennen muss. Bewahre Auftragsbestätigungen und Tätigkeitsbeschreibungen auf, weil sie im Leistungsfall eine ähnliche Funktion haben wie die Arbeitgeberbescheinigung bei Angestellten.

Wenn du unsicher bist, ob eine Änderung meldepflichtig ist, frage schriftlich nach. Die Antwort wird dann Teil deiner Unterlagen. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft im Streitfall dagegen kaum weiter, weil sich niemand später sicher an ihren Wortlaut erinnert.

Häufige Fragen

Kann ich als Freelancer eine BU abschließen, obwohl ich noch wenige Aufträge habe?

Welche Nachweise ein Versicherer bei jungen Gründungen verlangt, steht in den Antragsunterlagen und unterscheidet sich je nach Anbieter. Frage vorab schriftlich nach, welche Belege er akzeptiert, bevor du einen Antrag einreichst. Eine wenig umfangreiche Auftragslage allein ist kein Grund, auf Schutz zu verzichten.

Muss ich meine Selbstständigkeit dem Versicherer melden?

Wenn sich die Tätigkeit wesentlich verändert, solltest du das anzeigen. Nach § 23 VVG darfst du ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder zulassen, und erkannte Veränderungen musst du unverzüglich mitteilen. Eine Mitteilung im Nachhinein ist deshalb kein Ersatz für die vorherige Abstimmung.

Gilt eine wirtschaftliche Krise als Berufsunfähigkeit?

Nein. Nach § 172 Absatz 2 VVG muss die Einschränkung auf Krankheit, Körperverletzung oder altersunüblichen Kräfteverfall zurückgehen. Ein Auftragsrückgang oder Zahlungsausfälle genügen für sich genommen nicht. Entscheidend ist, ob die gesundheitliche Ursache die Ausübung des Berufs dauerhaft verhindert.

Brauche ich zusätzlich ein Krankentagegeld?

Das hängt von deinen Rücklagen und deinem Versicherungsschutz ab. Ein Krankentagegeld ersetzt kurzfristige Ausfälle, während die Berufsunfähigkeitsversicherung den langfristigen Verlust der Arbeitskraft absichert. Die Wartezeit des Krankentagegeldes und die Anschlussfragen erklärt der Beitrag Krankentagegeld Wartezeit: Was Freelancer wissen müssen.

Besonders wichtig ist dabei der Nachweis der Tätigkeit selbst. Eine Gewerbeanmeldung belegt, dass du selbstständig arbeitest, sagt aber wenig darüber, welche Aufgaben du tatsächlich erledigst. Der Versicherer blickt deshalb auf die ausgeübten Tätigkeiten, und Unterlagen wie Verträge, Projektlisten oder Rechnungen machen diese nachvollziehbar.

So gehst du jetzt vor

  1. Beschreibe deinen Beruf und die Aufgabenanteile schriftlich, bevor du Angebote vergleichst.
  2. Prüfe, wie der Tarif die Berufseinstufung und die Verweisung regelt.
  3. Beantworte die Gesundheitsfragen anhand von Befunden und Unterlagen, nicht aus dem Gedächtnis.
  4. Lege Veränderungen deiner Tätigkeit sofort schriftlich fest und informiere den Versicherer, bevor du sie umsetzt.

Passend dazu

Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit), Stand: November 2026; § 19 VVG, Anzeigepflicht, Stand: November 2026; § 23 VVG, Gefahrerhöhung, Stand: November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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