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BU-Leistungsantrag stellen: Unterlagen, Fristen und Gutachten

Vollständige Unterlagen beschleunigen den BU-Leistungsantrag. Die Checkliste zeigt, was du einreichst, welche gesetzlichen Regeln gelten und wann Abschlagszahlungen möglich sind.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Ein BU-Leistungsantrag entscheidet darüber, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall tatsächlich zahlt. Wer ihn stellt, muss den Versicherer über Gesundheit, Verlauf und berufliche Folgen informieren und dafür Belege liefern. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen typischerweise verlangt werden, welche gesetzlichen Regeln zu Fristen gelten und wo die Tarifbedingungen den Ausschlag geben.

Kurz beantwortet: Den BU-Leistungsantrag stellst du bei deinem Versicherer, sobald du berufsunfähig geworden bist. Der Versicherer prüft dann Ursache, Beruf, Dauer und Umfang der Einschränkung und darf dafür nach § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes Auskunft und Belege verlangen. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht abgeschlossen, sind nach § 14 VVG Abschlagszahlungen möglich. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherer leistet nach § 172 VVG, wenn die vereinbarte Berufsunfähigkeit nach Beginn der Versicherung eintritt.
  • Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war.
  • Der Versicherer darf nach § 31 VVG Auskunft und Belege verlangen, soweit das erforderlich und zumutbar ist.
  • Sind die Ermittlungen nicht innerhalb eines Monats nach deiner Anzeige abgeschlossen, kannst du nach § 14 VVG Abschlagszahlungen verlangen.
  • Lücken im Antrag verzögern die Prüfung. Die Monatsfrist ruht dann, wenn du die Verzögerung selbst verschuldet hast.

Was der Versicherer prüft

Bevor der Versicherer zahlt, klärt er drei Fragen. Erstens, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt. Zweitens, welcher Beruf dafür maßgeblich ist. Drittens, ob die Einschränkung voraussichtlich auf Dauer besteht. Das Gesetz stellt dabei auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, und zwar so, wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war. Eine vorübergehende Einschränkung reicht dafür nicht aus, weil die Regel ausdrücklich auf Dauer abstellt.

PrüfpunktTypische Unterlagen
Ursache der EinschränkungBefundberichte, Atteste, Arztbriefe
Zuletzt ausgeübter BerufArbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Arbeitgeberbescheinigung
Dauer der BeeinträchtigungVerlaufsberichte der behandelnden Ärzte, Nachweise über Krankschreibungen
Umfang der EinschränkungAngaben zu Arbeitszeit, Tätigkeiten und Einkommen

Welche Unterlagen fordert der Versicherer an?

Nach § 31 Absatz 1 VVG kann der Versicherer jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Belege kann er ebenfalls verlangen, allerdings nur, soweit deren Beschaffung dir billigerweise zugemutet werden kann. Ein vollständiger Ordner mit den wichtigsten Dokumenten beschleunigt den Vorgang. Einen Anspruch auf jedes Dokument, das sich der Versicherer wünscht, begründet die Vorschrift dagegen nicht.

  1. Antragsformular vollständig ausfüllen und Fragen zur Krankengeschichte wahrheitsgemäß beantworten.
  2. Befunde, Arztbriefe und Atteste der letzten Jahre chronologisch sortieren und Kopien anfertigen.
  3. Arbeitgeberbescheinigung und Tätigkeitsbeschreibung besorgen, damit der zuletzt ausgeübte Beruf eindeutig belegt ist.
  4. Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht nur für die Stellen unterschreiben, die der Versicherer konkret benennt.
  5. Anforderungsschreiben mit Fristangabe ablegen und den Eingang jedes Dokuments schriftlich bestätigen lassen.

Wie lange dauert die Prüfung, und was gilt bei Abschlagszahlungen?

Eine Geldleistung wird nach § 14 Absatz 1 VVG fällig, sobald die nötigen Ermittlungen zum Versicherungsfall und zum Leistungsumfang abgeschlossen sind. Einen festen Zeitraum für die gesamte Prüfung nennt die Vorschrift nicht. Anders liegt es bei den Abschlagszahlungen: Sind die Ermittlungen nicht innerhalb eines Monats ab Anzeige beendet, kannst du Abschläge in Höhe des voraussichtlich mindestens geschuldeten Betrags verlangen. Diese Regel ist ein wirksamer Hebel, wenn sich der Vorgang zieht.

Die Monatsfrist ist allerdings nicht starr. Nach § 14 Absatz 2 Satz 2 VVG ist sie gehemmt, solange die Ermittlungen wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können. Wer Unterlagen spät liefert, verliert seinen Anspruch dadurch nicht, verschiebt aber den Zeitpunkt, ab dem Abschläge verlangt werden können.

PhaseWas passiertGrundlage
Anzeige des LeistungsfallsDie Monatsfrist beginnt mit der Anzeige§ 14 Absatz 2 VVG
ErmittlungenDer Versicherer prüft Ursache, Beruf und Dauer§ 31 VVG, § 172 VVG
AbschlagszahlungMöglich, wenn die Ermittlungen nicht binnen eines Monats abgeschlossen sind§ 14 Absatz 2 VVG
LeistungFällig, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind§ 14 Absatz 1 VVG

Welche Rolle spielen ärztliche Gutachten?

Ob und wie der Versicherer eigene ärztliche Gutachten einholt, hängt von den Tarifbedingungen deines Vertrags ab. Manche Bedingungen beschreiben das Verfahren genau, andere lassen dem Versicherer mehr Spielraum. Deshalb lohnt sich der Blick in die Bedingungen schon vor dem Antrag, nicht erst, wenn ein Gutachten angekündigt wird. Es ist sinnvoll, sich Fragestellung und Ablauf schriftlich bestätigen zu lassen. Eigene Stellungnahmen mit Befunden können Teil der Akte werden.

Ein Gutachten ist keine Bewertung deiner Person, sondern eine fachliche Einschätzung deiner Arbeitsfähigkeit. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können ihre Befunde so zusammenfassen, dass der Gutachter den Verlauf schnell erfasst. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Was passiert, wenn der Antrag Lücken hat?

Lücken im Antrag führen häufig zu Rückfragen. Jede Rückfrage verlängert den Vorgang, auch wenn die Leistung am Ende zu zahlen ist. Eine Liste mit Datum, Empfänger und Inhalt aller Schriftstücke hilft, den Überblick zu behalten. Fehlt ein Dokument, meldest du das besser früh als spät. So bleibt die Monatsfrist aus § 14 VVG nachvollziehbar, und du vermeidest den Eindruck, du hättest die Verzögerung selbst verursacht. Wie es nach einer Ablehnung weitergeht, beschreibt BU abgelehnt: Was du jetzt tun kannst, bevor du aufgibst.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Frist, um den BU-Leistungsantrag zu stellen?

Eine allgemeine Frist für den Leistungsantrag nennen die geprüften gesetzlichen Grundlagen nicht. Entscheidend ist, wann du die Anzeige machst und wie zügig du Unterlagen lieferst. Prüfe deinen Tarif, denn Anzeigepflichten und Fristen können dort konkreter geregelt sein.

Kann ich Abschlagszahlungen verlangen?

Ja, wenn die Ermittlungen nicht innerhalb eines Monats nach deiner Anzeige abgeschlossen sind. Der Abschlag entspricht dem Betrag, den der Versicherer voraussichtlich mindestens schuldet. Die Höhe kann im Einzelfall streitig sein, deshalb ist eine schriftliche Begründung wichtig.

Darf der Versicherer alle meine Gesundheitsdaten abfragen?

Nein. Die Auskunftspflicht nach § 31 VVG bezieht sich auf das, was zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs erforderlich ist. Fragt der Versicherer darüber hinaus, lohnt sich eine schriftliche Nachfrage, warum eine Angabe für die Prüfung nötig ist.

Was ändert sich, wenn ich den Antrag verspätet einreiche?

Die Regel zu den Abschlagszahlungen knüpft an deine Anzeige an. Wer später anzeigt, startet die Monatsfrist später. Wer Ermittlungen durch eigenes Verschulden verzögert, lässt die Frist ruhen. Die genauen Folgen richten sich nach dem Vertrag und sollten vorab geklärt werden, etwa mit dem Versicherer oder, bei einem Streit, mit dem Versicherungsombudsmann bei BU-Streit.

Brauche ich für den Antrag einen Anwalt?

Ein Antrag lässt sich in den meisten Fällen selbst stellen. Sobald der Versicherer die Leistung ablehnt oder einschränkt, wird es rechtlich anspruchsvoller. Dann kann eine Fachberatung sinnvoll sein. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

So gehst du jetzt vor

  1. Tarifbedingungen lesen und Anzeigefristen, Gutachtenregelung und Ablauf der Leistungsprüfung markieren.
  2. Eine Mappe mit Befunden, Arbeitsnachweisen und einer Chronologie der Einschränkung anlegen.
  3. Den Antrag vollständig stellen und den Eingang schriftlich bestätigen lassen.
  4. Nach einem Monat ohne Entscheidung schriftlich nach dem Stand fragen und gegebenenfalls Abschlagszahlungen verlangen.
  5. Bei einer Ablehnung die Begründung prüfen und die nächsten Schritte planen, etwa mit einer Schlichtungsstelle.

Passend dazu

Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit), Stand: November 2026; § 14 VVG, Fälligkeit der Geldleistung, Stand: November 2026; § 31 VVG, Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers, Stand: November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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