Das Programm Junges Wohnen fördert den Bau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende, und es ist ein Bund-Länder-Programm. Wer davon profitiert, ist deshalb zweigeteilt: Fördermittel erhalten Projekte, Nutznießer sind später die Bewohnerinnen und Bewohner. Als Einzelperson stellst du keinen Förderantrag, sondern bewirbst dich auf einen Wohnheimplatz. Die Kosten im Wohnheim erklärt der Ratgeber Kosten im Studierendenwohnheim.
Kurz beantwortet: Junges Wohnen ist ein Bund-Länder-Programm zur Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. In Sachsen-Anhalt gibt es laut Pressemitteilung vom 6. Juni 2026 bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 Euro je Wohneinheit. Die genannten Zahlen sind ein Länderbeispiel, andere Länder können abweichen. Die Studierendenwerke fordern eine Verstetigung des Programms (Stand: November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert werden Bau, Erweiterung, Neubau und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.
- Antragsteller sind Projekte, die sich bei der zuständigen Landesstelle anmelden, nicht einzelne Studierende.
- In Sachsen-Anhalt beträgt die Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 Euro je Wohneinheit (Länderbeispiel, Stand 6. Juni 2026).
- Nach der Pressemitteilung aus Sachsen-Anhalt speist sich das Programm dort aus einem Sonderprogramm des Bundes und aus Kofinanzierung des Landes.
- Eine dauerhafte Fortführung ist im Gespräch: Die Studierendenwerke fordern die Verstetigung.
Was ist das Bund-Länder-Programm Junges Wohnen?
Junges Wohnen ist ein Förderprogramm, das Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende schaffen und modernisieren soll. Wie es in einem Land umgesetzt wird, zeigt die Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt vom 6. Juni 2026: Das Programm startet dort in eine neue Runde, Projekte können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angemeldet werden (Pressemitteilung 87/2026). Gefördert werden Bau, Erweiterung, Neubau und Modernisierung von Wohnheimplätzen.
Wer kann profitieren und wer kann Anträge stellen?
Zu unterscheiden sind zwei Gruppen. Anträge auf Förderung betreffen die Wohnheimprojekte, also den Bau und die Modernisierung. Das sind Vorhaben, die bei der zuständigen Stelle angemeldet werden, im Beispiel Sachsen-Anhalts bei der Investitionsbank. Wer antragsberechtigt ist, nennt die genannte Pressemitteilung nicht. Frag dazu die zuständige Landesstelle.
Als Studierende oder Auszubildende profitierst du indirekt: Mit zusätzlichen oder modernisierten Wohnheimplätzen wächst das Angebot, für das du dich beim Studierendenwerk oder bei einem anderen Träger um einen Platz bewerben kannst. Einen Rechtsanspruch auf einen Platz begründet das Programm nicht. Auch ein Anspruch auf eine bestimmte Miethöhe oder auf Vorrang bei der Vergabe lässt sich aus den hier genutzten Quellen nicht ableiten. Wer Plätze vergibt und nach welchen Kriterien, entscheidet der jeweilige Träger.
| Gruppe | Rolle im Programm (Stand November 2026) |
|---|---|
| Projekte und Träger von Wohnheimen | Melden Vorhaben bei der zuständigen Landesstelle an und erhalten Förderung |
| Studierende | Können sich um Plätze in geförderten Wohnheimen bewerben |
| Auszubildende | Gehören laut Pressemitteilung ebenfalls zur Zielgruppe der Wohnheimplätze |
| Länder und Bund | Finanzieren das Programm gemeinsam (Bundesmittel und Landeskofinanzierung) |
Wie sieht die Förderung in Sachsen-Anhalt konkret aus?
Die Pressemitteilung vom 6. Juni 2026 nennt für Sachsen-Anhalt konkrete Eckwerte. Ob andere Länder dieselben Sätze anwenden, steht dort nicht, die Umsetzung kann sich je Land unterscheiden.
| Merkmal | Sachsen-Anhalt (Stand 06.06.2026) |
|---|---|
| Fördergegenstand | Bau, Erweiterung, Neubau und Modernisierung von Wohnheimplätzen |
| Zielgruppe | Studierende und Auszubildende |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Höchstbetrag | 120.000 Euro je Wohneinheit |
| Mittel | gut 10 Millionen Euro, davon rund 7,8 Millionen Euro Bund und gut 2,3 Millionen Euro Land |
| Anmeldefrist der Runde | 14. Juli 2026 |
Das Auswahlverfahren läuft dort über ein Gremium aus drei Ministerien, das binnen zwei Wochen nach Fristende die grundsätzliche Förderwürdigkeit prüft. Bei positiver Einschätzung ist binnen drei Monaten ein vollständiger Antrag bei der Investitionsbank einzureichen.
Wird das Programm fortgesetzt?
Die Studierendenwerke fordern, das Bund-Länder-Programm zu verstetigen, also dauerhaft fortzuführen (Pressemitteilung der Studierendenwerke). Das ist eine Forderung, kein Beschluss. Laufzeit und Mittel über den bisherigen Projektzeitraum hinaus sind nach dem Stand der hier genutzten Quellen nicht festgelegt. Verfolge Ankündigungen der Landesstellen und deines Studierendenwerks, wenn du auf einen Wohnheimplatz hoffst. Ob ein Wohnheim in deiner Stadt gefördert wird, lässt sich nur vor Ort bei Träger und Land erfragen.
Gibt es neben Junges Wohnen weitere Programme für Auszubildende?
Junges Wohnen richtet sich nach der Pressemitteilung aus Sachsen-Anhalt an Studierende und Auszubildende gemeinsam. Welche weiteren Programme für Wohnraum von Auszubildenden gelten, erfragst du beim zuständigen Ministerium oder bei der Förderbank deines Landes.
Wie bewirbst du dich auf einen Wohnheimplatz?
Die Bewerbung läuft beim Träger des Wohnheims, in vielen Hochschulstädten ist das das Studierendenwerk. Fristen, Wartelisten und benötigte Unterlagen unterscheiden sich je nach Ort und Träger, deshalb lohnt der Blick auf die Seite des Studierendenwerks deiner Hochschule. Bewirb dich möglichst früh, bevor das Semester beginnt, und halte parallel andere Optionen offen.
Geförderte Projekte können für dich bedeuten, dass ein Wohnheim saniert wird und Plätze zeitweise ausfallen, oder dass neue Plätze hinzukommen. Wie sich das in deiner Stadt auswirkt, erfährst du vom Träger vor Ort. Zu Kosten und Alternativen siehe Studentenwohnheim oder WG und WG finden: Tipps für die erfolgreiche Suche.
Was solltest du bei der Wohnungssuche zusätzlich beachten?
Ein Wohnheimplatz ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wer keinen Platz erhält, sucht meist parallel eine WG oder eine eigene Wohnung. Rechte und Pflichten bei der Suche beschreibt der Ratgeber Wohnungssuche als Student. Vorsicht gilt bei unseriösen Angeboten, siehe Wohnungsbetrug erkennen.
Welche Rolle spielen Bund und Länder?
Nach der Pressemitteilung aus Sachsen-Anhalt stammen rund 7,8 Millionen Euro aus einem Sonderprogramm des Bundes, das Land steuert gut 2,3 Millionen Euro Kofinanzierung bei. Der Bund stellt also Mittel bereit, die Länder setzen das Programm um und ergänzen es mit eigenem Geld. Deshalb können sich Verfahren, Fristen und Förderbedingungen von Land zu Land unterscheiden.
Für dich als Studierende oder Studierender heißt das: Wer wissen will, ob in der eigenen Hochschulstadt gefördert wird, fragt beim Studierendenwerk, beim Wissenschaftsministerium des Landes oder bei der zuständigen Landesbank nach.
Häufige Fragen
Kann ich mich als Student direkt für Junges Wohnen bewerben?
Nein, das Programm fördert Projekte, nicht einzelne Personen. Du bewirbst dich auf einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk oder dem Träger des Wohnheims.
Welche Miete zahlt man in geförderten Wohnheimen?
Das Programm legt in der genutzten Pressemitteilung keine Mietsätze fest. Die Kosten nennt der jeweilige Träger, siehe Kosten im Studierendenwohnheim.
Gilt das Programm in jedem Bundesland?
Es ist ein Bund-Länder-Programm. Die genannten Zahlen gelten für Sachsen-Anhalt. Wie es in anderen Ländern umgesetzt wird, erfragst du bei der zuständigen Landesstelle.
Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich im Wohnheim wohne?
Das hängt von deiner Situation ab, siehe Wohngeld für Studenten.
So gehst du jetzt vor
- Informiere dich beim Studierendenwerk deines Hochschulorts über Wohnheimplätze und Fristen.
- Melde dich früh auf Wartelisten, denn Wartezeiten sind möglich.
- Prüfe, ob ein Wohnheim in deiner Stadt von Junges Wohnen profitiert, etwa durch Modernisierung.
- Vergleiche Wohnheim und WG, siehe Studentenwohnheim oder WG.
- Plane Alternativen, falls kein Platz frei wird.
Passend dazu
- Wohnen im Studium: Miete, WG, Wohnheim und Wohngeld im Überblick
- Kosten im Studierendenwohnheim: Was Miete und Nebenkosten umfassen
- Studentenwohnheim oder WG: Was passt besser zu dir?
- Günstige Wohnung im Studium finden
- Wohngeld für Studenten: Wer Anspruch hat
Quellen: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung 87/2026 vom 06.06.2026. Deutsches Studierendenwerk, Pressemitteilung zur Verstetigung von Junges Wohnen.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.